Common use of Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Clause in Contracts

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus der Nutzung der Karte oder deren Daten haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht. Die Bank hat gegen ihn keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Kenntnisnahme des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.vrbsaale-unstrut.de

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus der Nutzung der Karte oder deren Daten haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht. Die Bank hat gegen ihn keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Kenntnisnahme des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.gabler-saliter-bank.de, www.psd-braunschweig.de, www.vbu-volksbank.de

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus der Nutzung der Karte oder deren Daten haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht. Die Bank hat gegen ihn keinen kei- nen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto Abrech- nungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Kenntnisnahme Kenntnis- nahme des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.bbbank.de, www.vr-werdenfels.de, www.sparda-sw.de

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus der Nutzung der Karte oder deren Daten haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht. Die Bank hat gegen ihn keinen kei­ nen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto Xxxxxx­ nungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Kenntnisnahme Kenntnis­ nahme des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.psd-nuernberg.de

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus der Nutzung der Karte oder deren Daten haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht. Die Bank hat gegen ihn keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Kenntnisnahme des nicht autorisierten autorisier- ten Zahlungsvorgangs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus der Nutzung der Karte oder deren Daten haftet der Karteninhaber grundsätzlich nicht. Die Bank hat gegen ihn keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Bank dieses Konto unverzüglich nach Kenntnisnahme des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, auf jeden Fall spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags Ge- schäftstags wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs befunden hätte. Dies gilt auch für eventuelle Zinsen aus Verträgen gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4.

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Samples: www.vbu-volksbank.de