Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Fahrausweisverkäufer im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkaufl.
Appears in 2 contracts
Samples: www.regiobus.com, www.vdk.de
Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Fahrausweisverkäufer Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkaufl.
Appears in 2 contracts
Samples: www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de
Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Fahrausweisverkäufer im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkauflverkauft.
Appears in 1 contract
Samples: www.regiobus.com
Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Fahrausweisverkäufer „Fahrkartenverkäufer“ im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer „Fahrkartenverkäufer“ im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkauflverkauft.
Appears in 1 contract
Samples: download.transdev.de
Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Fahrausweisverkäufer be- auftragten „Fahrkartenverkäufer“ im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer „Fahrkar- tenverkäufer“ im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von EisenbahnverkehrsdienstenEisen- bahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkauflverkauft.
Appears in 1 contract
Samples: www.vlexx.de
Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Fahrausweisverkäufer „Fahrkartenverkäufer“ im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn Eisen- bahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer „Fahrkartenverkäufer“ im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen Eisenbahnunter- nehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkauflverkauft.
Appears in 1 contract
Samples: www.tbne.de