Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkaufl.
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Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Fahrausweisverkäufer im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkaufl.
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Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx „Fahrkartenverkäufer“ im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn Eisen- bahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer „Fahrkartenverkäufer“ im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen Eisenbahnunter- nehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkauflverkauft.
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Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Fahrausweisverkäufer im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkauflverkauft.
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Erstattungs- und entschädigungsfähige Fahrausweise. Erstattungs- bzw. entschädigungsfähig sind Fahrausweise, die von einer Eisenbahn oder einem von ihr beauftragten Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx „Fahrkartenverkäufer“ im Namen und auf Rechnung der Eisenbahn verkauft wurden. Fahrausweisverkäufer „Fahrkartenverkäufer“ im Sinne von Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 ist jeder Vermittler von Eisenbahnverkehrsdiensten, der für ein Eisenbahnunternehmen oder für eigene Rechnung Beförderungsverträge schließt und Fahrkarten verkauflverkauft.
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