Erstbemusterung Musterklauseln

Erstbemusterung. Der Lieferant verpflichtet sich in folgenden Fällen eine Erstbemusterung durchzuführen bei neuen Produkten bei geänderten Spezifikationen bei geänderten Fertigungsbedingungen falls Werkzeug länger als 1 Jahr nicht genutzt wurde nach Fertigungsunterbrechung von mehr als 3 Jahren nach Wechsel des Fertigungsstandortes nach Wechsel des Zulieferers oder der Materialquelle Korrektur von Abweichungen nach Änderungen von Teilprozessen nach einer Liefersperre Tritt einer der genannten Fälle ein, ist der Lieferant gegenüber SWW meldepflichtig. Erstmuster sind unter Serienbedingungen (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) zu fertigen und zu prüfen. Die Prüfergebnisse aller Merkmale sind in einem Erstmusterprüfbericht zu dokumentieren. Die Anzahl der zu dokumentierenden Teile ist mit SWW im Vorfeld abzustimmen. Werden keine Angaben zu der Anzahl gemacht, gelten ausnahmslos 5 Teile als Vorgabe. Wird im Zuge der Bestellung keine andere Festlegung getroffen, gilt grundsätzlich die Vorlagestufe 2 bei bestehenden Produkten und Dienstleistungen, sowie die Vorlagestufe 3 bei neuen Lieferanten und neuen Produkten bzw. Dienstleistungen. Die Erstmuster sind mit dem Erstmusterprüfbericht und den Unterlagen gemäß Vorlagestufe zum vereinbarten Termin an die angegebene Adresse zu liefern. Die Erstmuster-Dokumente sind zusätzlich elektronisch an Xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu senden. Zur Identifizierung der Merkmale sind gleichlautende Nummern und Bezeichnungen im Erstmusterprüfbericht und in der mitzuliefernden aktuellen Bestellzeichnung zu verwenden. Falls das Muster durch SWW nicht freigegeben wird, hat in einer mit SWW abgestimmten Zeit eine Nachbemusterung zu erfolgen. Zusatzkosten die SWW durch eine mögliche Nachbemusterung entstehen sollten, werden dem Lieferanten aufgezeigt und in Rechnung gestellt. Lieferzertifikate Lieferzertifikate, wie z.B. Abnahmeprüfzeugnisse, Schichtdickenprotokolle etc., werden im Einzelfall in der Bestellung durch SWW konkretisiert, eingefordert und sind an XX@xxxxxxxxxxxxxx.xx zu senden.
Erstbemusterung. Erstmusterprüfungen erfolgen nach Vorgabe von BRANOfilter.
Erstbemusterung. Für alle besonderen Merkmale muss der Lieferant detaillierte Analysen der Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen und Prüfmittel sowie Prozessfähigkeitsuntersuchungen durchführen und dokumentieren. Vor Anlauf der Serienproduktion hat der Lieferant die Prozess- und Produktfreigabe (PPF) nach VDA Schrift 2 / Vorlagestufe 2, oder, falls vom Besteller gefordert, ein PPAP nach QS 9000 / Vorlagestufe 3 durchzuführen. Die Abstimmungen dazu und ggf. zu darüber hinausgehenden Bemusterungsanforderungen erfolgen im Rahmen der Projektarbeit. Diese Vorgehensweise gilt auf Verlangen des Bestellers auch bei: • Produktänderungen • Werkzeugänderungen • Werkzeugneuerstellungen • Prozessänderungen • Materialänderungen • Zeichnungsänderungen • Produktionsverlagerungen • Aussetzen der Fertigung > 1 Jahr
Erstbemusterung. 25.1 Im Rahmen einer Erstmusterbestellung wird dem Lieferanten die jeweilige Forde- rung zum Umfang bzw. zur Vorlagestufe der Bemusterung mitgeteilt.
Erstbemusterung. Bei neuen oder geänderten Produkten, sowie bei Verwendung neuer oder geänderter Werkzeuge, Materialien, neuer Verfahren oder Produktionseinrichtungen sind Titgemeyer rechtzeitig vor Serienbeginn Erstmuster vorzulegen. Die Erstbemusterung für Teile der KFZ-Industrie ist gemäß den Richtlinien des VDA oder der IATF 16949 durchzuführen. Der vollständige Erst- musterprüfbericht EMPB (Dimension, Werkstoff, Funktion, Aussehen, Fähigkeit, Sicherheitsdatenblatt) ist mit einer genügend großen Anzahl von Muster- teilen (ca. 5 bis 50 nach Absprache) dem Ansprechpartner bei Titgemeyer vorzustellen. Alle Maße, Merkmale, Spezifikationen und durchzuführende Prüfungen, die in den technischen Unterlagen angegeben sind, müssen im Prüfbericht aufgeführt werden. Nicht messbare Maße sind extra zu vermerken. Aus dem EMPB muss zweifelsfrei hervorgehen, welche Messwerte zu welchen Musterteilen gehören. Wichtige (messbare) Merkmale sind im Erstmuster- prüfbericht mit Angabe der Prozessfähigkeitsindizes zu ergänzen. Die Erstmusterteile müssen mit der Bezeichnung „Erstmuster“ deutlich gekennzeichnet sein und müssen getrennt von anderen Lieferungen mit eigenem Lieferschein angeliefert werden. Der Lieferant bewahrt ein freigegebenes Muster und die von ihm ermittelten Prüfergebnisse bis zum Auslauf oder bis zur Änderung des betreffenden Teils auf. Für Stoffe oder Produkte, die gefährliche Substanzen enthalten, ist die Vorlage eines Sicherheitsdatenblattes gemäß 91/155/EWG erforderlich. Bei allen anderen Stoffen/Produkten erfolgt eine Angabe der Inhaltsstoffe gemäß VDA Richtlinien. Der Lieferant muss bestätigen, dass seine Produkte die EU-VO 2000/53/EG (Altautoverordnung) erfüllen, keine deklarationspflichtigen Stoffe entsprechend VDA-Liste 232-101 und auch keine besonders besorgniserregenden Stoffe entsprechend EU-VO 2006/1907/EG enthalten. Serienlieferungen dürfen erst erfolgen, wenn eine positive Bemusterung durchgeführt worden ist und eine schriftliche Freigabe durch Titgemeyer vorliegt. Alle Lieferungen vor diesem Zeitpunkt bedürfen einer mengen oder zeitabhängigen Sonderfreigabe durch Titgemeyer.
Erstbemusterung. Die Anzahl der Erstmuster wird zwischen Epp und dem Lieferanten vereinbart und in einer schriftlichen Bestellung fixiert.
Erstbemusterung. Die Erstbemusterung erfolgt nach Bär-Vorgaben. Sie ist vor Aufnahme der Serienfertigung immer dann notwen- dig, wenn: • ein neues Teil bestellt wird • eine technische Änderung vorliegt • ein neues Werkzeug, Werkzeugwechsel oder -änderung erforderlich ist • eine Änderung der Produktionsstätte erfolgte • nach längerem Aussetzen der Fertigung (länger als 12 Monate) • auf Anweisung von Bär Die Erstmuster müssen vollständig unter Serienbedingungen hergestellt worden sein. Alle Abweichungen im Her- stellprozess vom geplanten Zustand bei Serienfertigung sind zu dokumentieren und vorab schriftlich mit Bär zu vereinbaren. Nach Vorlage der Erstmuster führt Bär nach eigenem Ermessen Prüfungen durch. Aufgrund dieser Messergebnis- se und den vom Lieferanten vorgelegten entscheidet Bär über die Freigabe. Eine Freigabe der Erstmuster durch Bär entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwortung für die Qualität der Produkte. Die Freigabe ist rein technischer Art und stellt keinen Lieferauftrag dar. Der Lieferant liefert die Erstmuster zusammen mit dem geforderten Erstmusterprüfbericht. Die geprüften Teile müssen so gekennzeichnet sein, dass eine Zuordnung der Messwerte eindeutig ist. Die Lieferung der Serienteile darf erst nach Erstmusterfreigabe durch Bär erfolgen.
Erstbemusterung. Erstbemusterungen erfolgen nach X. XXXXXXXX-Vorgaben in Anlehnung an VDA. Die Erstmuster müssen vollständig unter Serienbedingungen hergestellt worden sein. Der Lieferant liefert die Erstmuster zusammen mit dem geforderten Erstmusterprüfbericht. Die geprüften Teile müssen so gekennzeichnet sein, dass eine Zuordnung der Messwerte eindeutig ist. Nach Vorlage der Erstmuster entscheidet X. XXXXXXXX über die Freigabe. Eine Freigabe der Erstmuster durch X. XXXXXXXX entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwortung für die Qualität der Produkte. Die Freigabe ist rein technischer Art und stellt keinen Lieferauftrag dar, sie beinhaltet auch keine Freigabe verdeckter Mängel. Nachweis- und Informationspflicht: Die Nachweis- und Informationspflicht des Lieferanten bleibt bei jeder Art von Änderung erhalten (Änderung an Produkten und Produktionsprozessen, sowie Unterlieferanten). Vor Erstlieferungen neuer oder geänderter Erzeugnisse und / oder Erstlieferungen aus neuen oder geänderten Werkzeugen bzw. Herstellverfahren legt der Lieferant Muster mit Prüfbericht zur Freigabe beim Besteller vor, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Erstbemusterung. Erstmuster werden von der MTCE explizit bestellt. Die Vorgaben der zu liefernden Daten sind der Bestellung zu entnehmen. Im Regelfall entsprechen diese den Anforderungen den der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten SQP-Regeln auf Produktebene. Alle geforderten Unterlagen müssen gleichzeitig mit den Erstmusterteilen zum Liefertermin der MTCE vorliegen. Zu spät oder nicht eingereichte Unterlagen können zu einem negativen Erstmusterentscheid führen und unter Umständen den Serienanlauf verzögern. Ist der Lieferant nachweislich für diese Verzögerung verantwortlich, haftet dieser für die daraus entstandenen Kosten und Schäden. Die Erstmusteranforderungen (SQP) sind im Internet / Lieferantenportal der MTCE abgelegt.
Erstbemusterung. Ist das Lieferteil von dem OEM bereits mit Erstmusterprüfbericht freigegeben, so wird uns der Lieferant eine Kopie der Freigabe übersenden. Andernfalls beinhaltet die Beauftragung von Werkzeugen oder deren Beistellung die Erstbemusterung. Im Falle von Vorrichtungskorrekturen ist die Erstmusterprüfung erneut vollständig durchzuführen. Bei Ablehnung des Erstmusters ist Handtmann zum Ersatz der Erstmusterprüfkosten berechtigt. b) Neubemusterung bei Kaufteilen Im Fall lediglich konstruktiver Änderungen am Lieferteil sind nur die geänderten Teilbereiche/Partien neu zu bemustern. Im Falle jeglicher fertigungstechnischen Änderungen (insbesondere an der Maschine, der Vorrichtung, den spanenden Werkzeugen) ist eine vollständige Neubemusterung durchzuführen. Die Kosten einer Neubemusterung trägt der jeweilige Verursacher alleine. c) If standard customer containers are not available and are packed by the supplier in approved alternative packaging in accordance with prior consultation with Handtmann Logistics Planning, the supplier must make the word "alternative packaging" clearly visible on the delivery note. Details on the packaging are regulated in the part-related Handtmann packaging instructions. If the supplier has no Handtmann packaging instructions, the supplier is obliged to request these from Handtmann. 1.5.