Erstbemusterung Musterklauseln

Erstbemusterung. Die Erstbemusterung vor Serienbeginn soll den Nachweis erbringen, dass die in den Zeichnungen und Spezifikationen vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Sie dient der Eliminierung von systematischen Fehlern vor Serienbeginn und der Freigabe der Serienfertigung. Gründe für die Erstbemusterung sind z.B. - Neues oder geändertes Teil - Geänderte Fertigungstechnologie, Herstellmethoden oder Produktionsverfahren - Produktionsverlagerung - Neues oder geändertes Werkzeug - Neuer Unterlieferant - Aussetzen der Fertigung für mehr als 1 Jahr (Umfang in Abstimmung mit GMW) Vor der Aufnahme von Serienlieferungen sind Erstmuster unter Serienbedingungen herzustellen und GMW vorzustellen. Erstmuster sind Produkte und Materialien, die vollständig mit serienmäßigen Maschinen und Betriebsmitteln und unter Serienbedingungen hergestellt worden sind. Erstmuster sind für GMW grundsätzlich kostenlos. Die Erstmusterdokumentation ist vorzugsweise gemäß PPF- Verfahren (VDA-Band 2, Vorlagestufe 2, neueste Ausgabe) vorzulegen. Wenn in der Bestellung nicht anders vermerkt, sind mindestens 3 Musterteile, bei Werkzeugen mit mehreren Nestern 3 Musterteile je Nest, nach dem PPF Verfahren zu bemustern. Auf spezielle Anforderung GMW ist ein Eintrag in das IMDS- System erforderlich. Die entsprechende IMDS- Identifikationsnummer ist dann auf dem EM-Deckblatt anzugeben. Zur mitzuliefernden Erstdokumentation gehören mindestens folgende Dokumente: - Deckblatt - Berichtsblätter für Maß- Werkstoff- und Funktionsprüferergebnisse - Freigegebene und positionierte Zeichnung - Prozessfähigkeitsnachweise für alle besonderen Merkmale - Korrosionsprüfergebnisse - Nachweis des IMDS- Eintrags (wenn gefordert) - Werksprüfzeugnisse der verwendeten Rohmaterialien bzw. Halbzeuge Muster, Verpackung und Lieferschein sind deutlich mit dem Vermerk „Erstmuster“ zu kennzeichnen. Alle Erstmusterteile sind separat von anderen Muster- oder Serienlieferungen zu verpacken. Der auf der Erstmusterbestellung angegeben Liefertermin ist verbindlich einzuhalten. Ein Terminverzug gefährdet den Serienanlauf. Der Erstmusterprüfbericht (EMPB) darf nicht dazu genutzt werden, um Abweichungen vorzustellen, die zwangsläufig zu Nachbemusterungen führen. Alle notwendigen Abstimmungen müssen vor der Erstbemusterung durchgeführt werden und sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen. GMW behält sich vor, entsprechenden Aufwand durch zusätzliche vermeidbare Bemusterungsschleifen oder Terminüberschreitungen, die schuldhaft dem ...
Erstbemusterung. Erstmusterprüfungen erfolgen nach Vorgabe von BRANOfilter.
Erstbemusterung. Die Anzahl der Erstmuster wird zwischen Epp und dem Lieferanten vereinbart und in einer schriftlichen Bestellung fixiert. 6.1 Die Erstbemusterung ist vom Lieferanten nach den Regeln der VDA Band 2 in der jeweils aktuellen Ausführung durchzuführen und zu dokumentieren. Wenn nicht anders vereinbart, gilt zwischen Epp und dem Lieferanten die „Vorlagestufe 2“ gem. VDA Band 2. Der Lieferant ist darüber hinaus verantwortlich für die Erstmusterfreigaben aller Komponenten, Teilsysteme und Dienstleistungen seiner Lieferanten, um die Produktanforderungen zu erfüllen. 6.2 Erstbemusterungen sind immer auf Anforderung der Epp erforderlich (Ausnahme siehe 5.7) Gründe der Erstbemusterung können liegen in: 1. vor der ersten Serienanlieferung von Neuteilen, 2. vor einem Materialwechsel an Serienteilen, 3. vor Änderungen des Herstellungsprozesses, 4. vor Werkzeugänderungen bzw. dem Einsatz neuer Werkzeuge, 5. nach erfolgten Änderungen auf Grund einer Designänderung, 6. vor einer Produktionsstättenverlagerung, 7. vor Änderungen oder Umstellungen von Prüfverfahren, 8. wenn die letzte Anlieferung länger als 12 Monate zurückliegt, 9. im Fall einer abgewiesenen Erstbemusterung . Dies bedeutet, dass die Bedingungen der Serienfertigung erst umgestellt werden dürfen, wenn die parallel laufende Erstbemusterung erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Lieferant wird in den Fällen, in denen eine Erstbemusterung durch Xxx selbst ausgelöst wird (siehe Aufzählung 5.2), bei Epp die Zustimmung zur Umsetzung seiner Maßnahmen einholen. 6.3 Der Lieferant muss die Erstmuster gemäß den vereinbarten Spezifikationen, Zeichnungen, Datenblättern, Werksnormen, überprüfen und dies entsprechend schriftlich dokumentieren. Die Erstmusterteile und -unterlagen sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung der dokumentierten Prüfergebnisse zu den entsprechenden Prüfpunkten an den Erstmusterteilen möglich ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Teile, die aus Mehrfachwerkzeugen stammen bzw. auf unterschiedlichen Fertigungseinrichtungen hergestellt werden, entsprechend gekennzeichnet und pro Fertigungseinrichtung geprüft und protokolliert werden. Merkmale, die vom Lieferanten nicht selbst geprüft werden können, müssen durch Prüfzeugnisse von Prüfinstituten belegt werden. Insbesondere Werkstoffuntersuchungen sind gem. den gültigen Vorschriften wie z.B. der EN10204 zu dokumentieren. Die geforderten Prüfprotokolle gehören zum Umfang des Erstmusterprüfberichts und sind dem Erstmusterprüfbericht be...
Erstbemusterung. Für alle besonderen Merkmale muss der Lieferant detaillierte Analysen der Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen und Prüfmittel sowie Prozessfähigkeitsuntersuchungen durchführen und dokumentieren. Vor Anlauf der Serienproduktion hat der Lieferant die Prozess- und Produktfreigabe (PPF) nach VDA Schrift 2 / Vorlagestufe 2, oder, falls vom Besteller gefordert, ein PPAP nach QS 9000 / Vorlagestufe 3 durchzuführen. Die Abstimmungen dazu und ggf. zu darüber hinausgehenden Bemusterungsanforderungen erfolgen im Rahmen der Projektarbeit. Diese Vorgehensweise gilt auf Verlangen des Bestellers auch bei: • Produktänderungen • Werkzeugänderungen • Werkzeugneuerstellungen • Prozessänderungen • Materialänderungen • Zeichnungsänderungen • Produktionsverlagerungen • Aussetzen der Fertigung > 1 Jahr
Erstbemusterung. 25.1 Im Rahmen einer Erstmusterbestellung wird dem Lieferanten die jeweilige Forde- rung zum Umfang bzw. zur Vorlagestufe der Bemusterung mitgeteilt. 25.2 Wird nicht explizit auf eine Vorlagestufe verwiesen, wird die Vorlagestufe 3 des Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahrens (PPF) nach VDA Band 2 o- der die Vorlagestufe 3 des Production Part Approval Process (PPAP) - Verfahrens angewendet. Bei Werkzeugen mit mehreren Kavitäten muss jedes Formnest im Umfang von 5 Artikeln bemustert und separat im Prüfbericht aufgeführt werden. 25.3 Zu jeder vorgestellten Bemusterung müssen 7 Teile bzw. Produkte je Kavität, wenn zutreffend, aus der zur Bemusterung gehörenden Charge als Erstmuster gekennzeichnet und den entsprechenden Ansprechpartner bei SMIA zur Verfü- gung gestellt werden, soweit nicht anders vereinbart. 25.4 SMIA behält sich das Recht vor, bei eindeutigen Wiederholungsfehlern im Rah- men von Erstmusterprüfungen dem Lieferanten den Prüfaufwand zu verrechnen.
Erstbemusterung. Ist das Lieferteil von dem OEM bereits mit Erstmusterprüfbericht freigegeben, so wird uns der Lieferant eine Kopie der Freigabe übersenden. Andernfalls beinhaltet die Beauftragung von Werkzeugen oder deren Beistellung die Erstbemusterung. Im Falle von Vorrichtungskorrekturen ist die Erstmusterprüfung erneut vollständig durchzuführen. Bei Ablehnung des Erstmusters ist Handtmann zum Ersatz der Erstmusterprüfkosten berechtigt.
Erstbemusterung. Vor Aufnahme von Serienlieferungen muss der Lieferant Musterteile mit Prüfbericht nach VDA-Schrift 2 „Erstmusterprüfung“ bzw. wenn in der Bestellung vorgeschrieben im Produktionsteile-Abnahmeverfahren als PPAP RIBE zur Verfügung stellen. Soweit keine teilespezifischen Vereinbarungen gelten, sind dem Bericht 20 Muster beizulegen. Jede Mustersendung ist deutlich mit dem Vermerk „Muster“ zu kennzeichnen. Es dürfen erst dann Serienteile geliefert werden, wenn eine ausdrückliche schriftliche Freigabe durch die RIBE vorliegt. Die Erstmusterprüfung ist in Abstimmung mit RIBE in folgenden Fällen vollständig oder teilweise zu wiederholen: ▪ Fertigungsunterbrechung von mehr als einem Jahr ▪ Änderung von Einrichtungen und Prüfmitteln im Entwicklungs- und Herstellungsprozess ▪ Konstruktionsänderung (Fit/ Form/ Funktion) ▪ Prozessänderung ▪ Materialänderung ▪ Verlagerung des Produktionsstandortes ▪ Wechsel eines Unterauftragnehmers
Erstbemusterung. Zum Nachweis, dass der Auftragnehmer in der Lage ist, die Anforderungen an das Produkt in der geforderten Menge und Qualität zu fertigen, führt er in Abstimmung mit dem Auftraggeber einen Leistungstest (Kapazitätsanalyse, Nachweis der Prozessfähigkeit) unter Serienbedingungen durch und wertet die dabei anfallenden Daten statistisch aus. Vor Aufnahme der Serienfertigung müssen unter Serienbedingungen hergestellte Erstmuster in ver- einbartem Umfang vorgestellt und vom Auftraggeber freigegeben sein. Die Erstbemusterung erfolgt nach VDA Band 2 gemäß ESP-Vorlage, sofern nicht gesonderte Vorgaben zum Produkt- und Prozess- freigabeverfahren (z.B. Phased PPAP nach AIAG) von dem Auftraggeber definiert werden. Für die erforderliche Nachweisführung ist im ESP ein Erstbemusterungsformularsatz hinterlegt, der die Basis für die Erstbemusterungsdokumentation darstellt. Sollte der Auftragnehmer eine eigene Erstmusterdokumentationsform anwenden, ist dies zulässig, solange inhaltlich die ESP-Vorlageforde- rungen erfüllt sind.
Erstbemusterung. Neuteile sind mit einem Erstmusterprüfbericht zu bemustern, entweder gemäß VDA-Schrift, Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ oder vergleichbaren Richtlinien (z.B. PPAP). Die Vorlagestufe Lavel 2 oder Lavel 3 wird abgestimmt. Erstmuster sind mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßigen Bedingungen herzustellen. Sie haben alle Spezifikationen gemäß Zeichnung, technische Vorgaben, Normen u.ä. zu erfüllen. Vor der 1. Lieferung stellt der Lieferant den EMPB-Prüfbericht und Musterteile zur Freigabeprüfung zur Verfügung. Die Anzahl der erforderlichen Erstmusterteile sind in der Regel 5 Stück. Der Umfang richtet sich nach dem vorgegebenen Lavel. Eine Freigabe der Erstmuster, entbindet den Lieferer nicht von der Verantwortung für die Qualität seiner Produkte. Forderungen werden artikelbezogen vereinbart. • Deckblatt, Meßbericht • Kontrollplan,Prüfplan • Prozeßfähigkeiten (Cmk > 1,67, 2,0 ; Cpk > 1,33, 1,67, 2.00) • Material Prüfzeugnis WAZ (EN 10204 „3.1“) • Zeichnung (evtl. Kopie der Norm) mit Kennzeichnung aller Merkmale und Spezifikationen
Erstbemusterung. Die Erstbemusterung erfolgt nach Bär-Vorgaben. Sie ist vor Aufnahme der Serienfertigung immer dann notwen- dig, wenn: • ein neues Teil bestellt wird • eine technische Änderung vorliegt • ein neues Werkzeug, Werkzeugwechsel oder -änderung erforderlich ist • eine Änderung der Produktionsstätte erfolgte • nach längerem Aussetzen der Fertigung (länger als 12 Monate) • auf Anweisung von Bär Die Erstmuster müssen vollständig unter Serienbedingungen hergestellt worden sein. Alle Abweichungen im Her- stellprozess vom geplanten Zustand bei Serienfertigung sind zu dokumentieren und vorab schriftlich mit Bär zu vereinbaren. Nach Vorlage der Erstmuster führt Bär nach eigenem Ermessen Prüfungen durch. Aufgrund dieser Messergebnis- se und den vom Lieferanten vorgelegten entscheidet Bär über die Freigabe. Eine Freigabe der Erstmuster durch Bär entbindet den Lieferanten nicht von der Verantwortung für die Qualität der Produkte. Die Freigabe ist rein technischer Art und stellt keinen Lieferauftrag dar. Der Lieferant liefert die Erstmuster zusammen mit dem geforderten Erstmusterprüfbericht. Die geprüften Teile müssen so gekennzeichnet sein, dass eine Zuordnung der Messwerte eindeutig ist. Die Lieferung der Serienteile darf erst nach Erstmusterfreigabe durch Bär erfolgen.