Erstbemusterung Musterklauseln

Erstbemusterung. Bei neuen oder geänderten Produkten, sowie bei Verwendung neuer oder geänderter Werkzeuge, Materialien, neuer Verfahren oder Produktionseinrichtungen sind Titgemeyer rechtzeitig vor Serienbeginn Erstmuster vorzulegen. Die Erstbemusterung für Teile der KFZ-Industrie ist gemäß den Richtlinien des VDA oder der IATF 16949 durchzuführen. Der vollständige Erst- musterprüfbericht EMPB (Dimension, Werkstoff, Funktion, Aussehen, Fähigkeit, Sicherheitsdatenblatt) ist mit einer genügend großen Anzahl von Muster- teilen (ca. 5 bis 50 nach Absprache) dem Ansprechpartner bei Titgemeyer vorzustellen. Alle Maße, Merkmale, Spezifikationen und durchzuführende Prüfungen, die in den technischen Unterlagen angegeben sind, müssen im Prüfbericht aufgeführt werden. Nicht messbare Maße sind extra zu vermerken. Aus dem EMPB muss zweifelsfrei hervorgehen, welche Messwerte zu welchen Musterteilen gehören. Wichtige (messbare) Merkmale sind im Erstmuster- prüfbericht mit Angabe der Prozessfähigkeitsindizes zu ergänzen. Die Erstmusterteile müssen mit der Bezeichnung „Erstmuster“ deutlich gekennzeichnet sein und müssen getrennt von anderen Lieferungen mit eigenem Lieferschein angeliefert werden. Der Lieferant bewahrt ein freigegebenes Muster und die von ihm ermittelten Prüfergebnisse bis zum Auslauf oder bis zur Änderung des betreffenden Teils auf. Für Stoffe oder Produkte, die gefährliche Substanzen enthalten, ist die Vorlage eines Sicherheitsdatenblattes gemäß 91/155/EWG erforderlich. Bei allen anderen Stoffen/Produkten erfolgt eine Angabe der Inhaltsstoffe gemäß VDA Richtlinien. Der Lieferant muss bestätigen, dass seine Produkte die EU-VO 2000/53/EG (Altautoverordnung) erfüllen, keine deklarationspflichtigen Stoffe entsprechend VDA-Liste 232-101 und auch keine besonders besorgniserregenden Stoffe entsprechend EU-VO 2006/1907/EG enthalten. Serienlieferungen dürfen erst erfolgen, wenn eine positive Bemusterung durchgeführt worden ist und eine schriftliche Freigabe durch Titgemeyer vorliegt. Alle Lieferungen vor diesem Zeitpunkt bedürfen einer mengen oder zeitabhängigen Sonderfreigabe durch Titgemeyer.
Erstbemusterung. Für alle besonderen Merkmale muss der Lieferant detaillierte Analysen der Eignung der eingesetzten Herstellungsanlagen und Prüfmittel sowie Prozessfähigkeitsuntersuchungen durchführen und dokumentieren. Der Lieferant hat die Prozess- und Produktfreigabe je nach Anforderung des Bestellers entweder gemäß VDA oder PPAP durchzuführen. Die Abstimmungen dazu und ggf. zu darüber hinausgehenden Bemusterungsanforderungen erfolgen im Rahmen der Projektarbeit. Diese Vorgehensweise gilt auf Verlangen des Bestellers auch bei: • Produktänderungen • Werkzeugänderungen • Werkzeugneuerstellungen • Prozessänderungen • Materialänderungen • Zeichnungsänderungen • Produktionsverlagerungen • Aussetzen der Fertigung > 1 Jahr
Erstbemusterung. Erstmuster werden von der MTCE explizit bestellt. Die Vorgaben der zu liefernden Daten sind der Bestellung zu entnehmen. Im Regelfall entsprechen diese den Anforderungen den der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten SQP-Regeln auf Produktebene. Alle geforderten Unterlagen müssen gleichzeitig mit den Erstmusterteilen zum Liefertermin der MTCE vorliegen. Zu spät oder nicht eingereichte Unterlagen können zu einem negativen Erstmusterentscheid führen und unter Umständen den Serienanlauf verzögern. Ist der Lieferant nachweislich für diese Verzögerung verantwortlich, haftet dieser für die daraus entstandenen Kosten und Schäden. Die Erstmusteranforderungen (SQP) sind im Internet / Lieferantenportal der MTCE abgelegt.
Erstbemusterung. Die Anzahl der Erstmuster wird zwischen Epp und dem Lieferanten vereinbart und in einer schriftlichen Bestellung fixiert.
Erstbemusterung. Erstmusterprüfungen erfolgen nach Vorgabe von BRANOfilter.
Erstbemusterung a) Erstmuster sind Produkte welche ausschließlich mit Serienmaterial unter Serienbedingungen gefertigt werden.
Erstbemusterung. Die Erstbemusterung vor Serienbeginn soll den Nachweis erbringen, dass die in den Zeichnungen und Spezifikationen vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Sie dient der Eliminierung von systematischen Fehlern vor Serienbeginn und der Freigabe der Serienfertigung. Gründe für die Erstbemusterung sind z.B. - Neues oder geändertes Teil - Geänderte Fertigungstechnologie, Herstellmethoden oder Produktionsverfahren - Produktionsverlagerung - Neues oder geändertes Werkzeug - Neuer Unterlieferant - Aussetzen der Fertigung für mehr als 1 Jahr (Umfang in Abstimmung mit GMW) Vor der Aufnahme von Serienlieferungen sind Erstmuster unter Serienbedingungen herzustellen und GMW vorzustellen. Erstmuster sind Produkte und Materialien, die vollständig mit serienmäßigen Maschinen und Betriebsmitteln und unter Serienbedingungen hergestellt worden sind. Erstmuster sind für GMW grundsätzlich kostenlos. Die Erstmusterdokumentation ist vorzugsweise gemäß PPF- Verfahren (VDA-Band 2, Vorlagestufe 2, neueste Ausgabe) vorzulegen. Wenn in der Bestellung nicht anders vermerkt, sind mindestens 3 Musterteile, bei Werkzeugen mit mehreren Nestern 3 Musterteile je Nest, nach dem PPF Verfahren zu bemustern. Auf spezielle Anforderung GMW ist ein Eintrag in das IMDS- System erforderlich. Die entsprechende IMDS- Identifikationsnummer ist dann auf dem EM-Deckblatt anzugeben. Zur mitzuliefernden Erstdokumentation gehören mindestens folgende Dokumente: - Deckblatt - Berichtsblätter für Maß- Werkstoff- und Funktionsprüferergebnisse - Freigegebene und positionierte Zeichnung - Prozessfähigkeitsnachweise für alle besonderen Merkmale - Korrosionsprüfergebnisse - Nachweis des IMDS- Eintrags (wenn gefordert) - Werksprüfzeugnisse der verwendeten Rohmaterialien bzw. Halbzeuge Muster, Verpackung und Lieferschein sind deutlich mit dem Vermerk „Erstmuster“ zu kennzeichnen. Alle Erstmusterteile sind separat von anderen Muster- oder Serienlieferungen zu verpacken. Der auf der Erstmusterbestellung angegeben Liefertermin ist verbindlich einzuhalten. Ein Terminverzug gefährdet den Serienanlauf. Der Erstmusterprüfbericht (EMPB) darf nicht dazu genutzt werden, um Abweichungen vorzustellen, die zwangsläufig zu Nachbemusterungen führen. Alle notwendigen Abstimmungen müssen vor der Erstbemusterung durchgeführt werden und sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen. GMW behält sich vor, entsprechenden Aufwand durch zusätzliche vermeidbare Bemusterungsschleifen oder Terminüberschreitungen, die schuldhaft dem ...
Erstbemusterung. Vor Aufnahme von Serienlieferungen muss der Lieferant Musterteile mit Prüfbericht nach VDA-Schrift 2 „Erstmusterprüfung“ bzw. wenn in der Bestellung vorgeschrieben im Produktionsteile-Abnahmeverfahren als PPAP RIBE zur Verfügung stellen. Soweit keine teilespezifischen Vereinbarungen gelten, sind dem Bericht 20 Muster beizulegen. Jede Mustersendung ist deutlich mit dem Vermerk „Muster“ zu kennzeichnen. Es dürfen erst dann Serienteile geliefert werden, wenn eine ausdrückliche schriftliche Freigabe durch die RIBE vorliegt. Die Erstmusterprüfung ist in Abstimmung mit RIBE in folgenden Fällen vollständig oder teilweise zu wiederholen: ▪ Fertigungsunterbrechung von mehr als einem Jahr ▪ Änderung von Einrichtungen und Prüfmitteln im Entwicklungs- und Herstellungsprozess ▪ Konstruktionsänderung (Fit/ Form/ Funktion) ▪ Prozessänderung ▪ Materialänderung ▪ Verlagerung des Produktionsstandortes ▪ Wechsel eines Unterauftragnehmers
Erstbemusterung. Neuteile sind mit einem Erstmusterprüfbericht zu bemustern, entweder gemäß VDA-Schrift, Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ oder vergleichbaren Richtlinien (z.B. PPAP). Die Vorlagestufe Lavel 2 oder Lavel 3 wird abgestimmt. Erstmuster sind mit serienmäßigen Betriebsmitteln und unter serienmäßigen Bedingungen herzustellen. Sie haben alle Spezifikationen gemäß Zeichnung, technische Vorgaben, Normen u.ä. zu erfüllen. Vor der 1. Lieferung stellt der Lieferant den EMPB-Prüfbericht und Musterteile zur Freigabeprüfung zur Verfügung. Die Anzahl der erforderlichen Erstmusterteile sind in der Regel 5 Stück. Der Umfang richtet sich nach dem vorgegebenen Lavel. Eine Freigabe der Erstmuster, entbindet den Lieferer nicht von der Verantwortung für die Qualität seiner Produkte. Forderungen werden artikelbezogen vereinbart. • Deckblatt, Meßbericht • Kontrollplan,Prüfplan • Prozeßfähigkeiten (Cmk > 1,67, 2,0 ; Cpk > 1,33, 1,67, 2.00) • Material Prüfzeugnis WAZ (EN 10204 „3.1“) • Zeichnung (evtl. Kopie der Norm) mit Kennzeichnung aller Merkmale und Spezifikationen
Erstbemusterung. Ist das Lieferteil von dem OEM bereits mit Erstmusterprüfbericht freigegeben, so wird uns der Lieferant eine Kopie der Freigabe übersenden. Andernfalls beinhaltet die Beauftragung von Werkzeugen oder deren Beistellung die Erstbemusterung. Im Falle von Vorrichtungskorrekturen ist die Erstmusterprüfung erneut vollständig durchzuführen. Bei Ablehnung des Erstmusters ist Handtmann zum Ersatz der Erstmusterprüfkosten berechtigt. b) Neubemusterung bei Kaufteilen Im Fall lediglich konstruktiver Änderungen am Lieferteil sind nur die geänderten Teilbereiche/Partien neu zu bemustern. Im Falle jeglicher fertigungstechnischen Änderungen (insbesondere an der Maschine, der Vorrichtung, den spanenden Werkzeugen) ist eine vollständige Neubemusterung durchzuführen. Die Kosten einer Neubemusterung trägt der jeweilige Verursacher alleine. c) If standard customer containers are not available and are packed by the supplier in approved alternative packaging in accordance with prior consultation with Handtmann Logistics Planning, the supplier must make the word "alternative packaging" clearly visible on the delivery note. Details on the packaging are regulated in the part-related Handtmann packaging instructions. If the supplier has no Handtmann packaging instructions, the supplier is obliged to request these from Handtmann. 1.5.