Stornierung. Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung-Zahlungsverzug bei Raten), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.
Stornierung a.) Xxxxxxxxx ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Eine mündliche Rücktrittserklärung ist nicht gültig, diese bedarf der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen.
b.) Stornierung mindestens 61 Tage vor Mietbeginn entspricht einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrages ohne weitere Kosten. Kündigt der Vermieter bis zum Ablauf der vorgenannten Frist, so kann der Mieter keine ihm durch die Kündigung des Mietvertrages entstehenden Kosten bzw. Schäden geltend machen. Bei Stornierung 60 Tage bis 41 Tage vor Mietbeginn, fallen Stornogebühren in Höhe von 30% des gesamten Mietpreises an. Bei Stornierung 40 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn, fallen Stornogebühren in Höhe von 50% des gesamten Mietpreises an. Bei Stornierung 30 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn, fallen Stornogebühren in Höhe von 75% des gesamten Mietpreises an. Bei Stornierung 14 Tage bis 0 Tage vor Mietbeginn, fallen Stornogebühren in Höhe von 90% des gesamten Mietpreises an. Für eine Nichtabholung bei Mietbeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 100% des gesamten Mietpreises an.
c.) Im Falle einer Nichtabholung des angemieteten Fahrzeuges zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Anzeige, wird die bereits geleistete Miete vollständig einbehalten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter keine oder niedrigere Kosten oder Gewinnverlust durch die Nichtabholung entstanden sind. Für den Fall, dass noch keine Miete gezahlt wurde, bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
d.) Wird das Mietfahrzeug vorzeitig vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, ist dennoch der volle, im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Es besteht kein Einverständnis des Vermieters, das Mietverhältnis automatisch in ein auf unbestimmte Zeit fortgesetztes Mietverhältnis umzuwandeln.
Stornierung. 8.1 SAP behält sich das Recht vor, jede Schulungsveranstaltung mit angemessener Vorlaufzeit aus berechtigtem Grund zu stornieren, und SAP informiert den Auftraggeber über eine solche Stornierung und bietet dem Auftraggeber nach eigenem Ermessen eine alternative Schulungsveranstaltung, eine vollständige Rückerstattung der für die Schulungsveranstaltung entrichteten Gebühren oder für Kurse einen alternativen Kurstermin an.
8.2 Die Stornierung von Aufträgen für Online-Schulungen durch den Auftraggeber ist nicht möglich. Sobald der Auftrag für die Online-Schulung eingegangen ist, ist keine Erstattung oder Stornierung mehr möglich. Alle Verkäufe sind endgültig.
8.3 Der Auftraggeber kann seine Anmeldung für alle Kurse zu folgenden Bedingungen stornieren:
(a) Geht die Mitteilung über die Stornierung mindestens fünfzehn (15) Kalendertage vor Kursbeginn bei SAP ein, werden keine Gebühren berechnet.
(b) Geht die Mitteilung über die Stornierung sieben (7) bis vierzehn (14) Kalendertage vor Kursbeginn bei SAP ein, werden fünfzig Prozent (50 %) der Gebühren berechnet.
(c) Die vollständige Kursgebühr wird berechnet, wenn die Benachrichtigung über die Stornierung sechs (6) Kalendertage vor Kursbeginn oder später bei SAP eingeht.
8.4 SAP bestätigt alle Anfragen bezüglich Stornierungen oder Umbuchungen per E-Mail. Erhält der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach seiner Anfrage eine Bestätigung der Stornierung oder Umbuchung, sollte er unter +00 0000 0 00000 anrufen, um seine Anfrage rückbestätigen zu lassen. Der Auftraggeber trägt weiterhin die finanzielle Verantwortung für sämtliche Gebühren, sofern keine ordnungsgemäße Anfrage in Bezug auf die Stornierung oder Umbuchung vor Kursbeginn bei SAP eingegangen ist und von SAP bestätigt wurde.
8.5 Sämtliche Stornierungs- und Umbuchungsgebühren werden über dieselbe Zahlungsmethode berechnet, die für den Erwerb des Kurses genutzt wurde. Für den Fall, dass sich Zahlungsdetails geändert haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, SAP aktualisierte Zahlungsdetails zukommen zu lassen. Stornierungsgebühren, die über die SAP Preferred Card abgerechnet werden, beruhen auf demselben Preis, der von SAP für den Kurs vereinbart wurde.
Stornierung. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen für Zimmerbuchungen und sonstige unter diesen HTL beauftragten Leistungen: Zimmerbuchungen unter 6 Personen können bis 18:00 Uhr am Anreisetag kostenfrei storniert werden. Die Stornierung der sonstigen unter diesen HTL beauftragten Leistungen richtet sich nach den Regelungen für Veranstaltungen ab 6 bis 25 Teilnehmern. Bis inklusive 21 Kalendertage vor Anreise Kostenfreie Stornierung der gesamten gebuchten Leistungen möglich Es fallen keine Stornierungskosten an 20 bis 7 Kalendertage vor Anreise 20 % der gebuchten Leistungen 50 % der gebuchten Preise 6 Kalendertage bis 24 h vor Anreise 10% der gebuchten Leistungen 80 % der gebuchten Preise Bis inklusive 29 Kalendertage vor Anreise Kostenfreie Stornierung der gesamten gebuchten Leistungen möglich Es fallen keine Stornierungskosten an 28 bis 22 Kalendertage vor Anreise 30 % der gebuchten Leistungen 30 % der gebuchten Preise 21 bis 7 Kalendertage vor Anreise 20 % der gebuchten Leistungen 50 % der gebuchten Preise 6 Kalendertage bis 24 h vor Anreise 10% der gebuchten Leistungen 80 % der gebuchten Preise Bis inklusive 42 Kalendertage vor Anreise Kostenfreie Stornierung der gesamten gebuchten Leistungen möglich Es fallen keine Stornierungskosten an 41 bis 29 Kalendertage vor Anreise 30 % der gebuchten Leistungen 30 % der gebuchten Preise 29 bis 15 Kalendertage vor Anreise 20 % der gebuchten Leistungen 50 % der gebuchten Preise 14 Kalendertage bis 24 h vor Anreise 10 % der gebuchten Leistungen 80 % der gebuchten Preise Bei Buchungen ab 101 Personen werden die Stornierungsbedingungen individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Die in dieser Ziffer genannten Stornierungsbedingungen gelten nicht für Leistungen, die über den Auftragnehmer von Dritten bezogen werden. Sofern in dem Reservierungsvertrag ein Termin zum kostenfreien Rücktritt/Stornierung vereinbart wurde, kann der Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers auszulösen. Der Auftraggeber kann im Falle einer Terminverschiebung mit dem Auftragnehmer einen Ausweichtermin vereinbaren, so dass aus der Erstbuchung keine Stornokosten anfallen. Dem Auftragnehmer steht nach Abschluss des Reservierungsvertrags kein Rücktrittsrecht zu.
Stornierung. Tritt der Xxxxxx von seiner verbindlichen Buchung zurück, gilt folgendes vertragliches Rücktrittsrecht abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin: • Zwischen 0 und 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn ist der volle Gesamtmietpreis inklusive Extras an Roadsurfer zu zahlen. Aufgrund des erklärten Rücktritts besteht kein Anspruch auf einen Wertgutschein (im Folgenden “Stornogutschein”) oder Erstattung geleisteter Zahlungen. • Zwischen 48 Stunden und 59 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn ist der volle Gesamtmietpreis inklusive Extras an Roadsurfer zu zahlen. Der Mieter erhält jedoch einen Stornogutschein im Wert von 50 % des Gesamtmietpreises zur Einlösung bei Abschluss eines künftigen Mietvertrags, ein darüberhinausgehender Anspruch auf Erstattung der übrigen 50 % des Gesamtmietpreises des Mieters ist ausgeschlossen. Bucht der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags eine kostenpflichtige Flex-Option hinzu, gilt für einen Rücktritt zwischen 48 Stunden und 59 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn: - Die Stornierung ist kostenlos und der Mieter erhält einen Stornogutschein in Höhe der bisher geleisteten Zahlungen zurück oder kann in Höhe des Gesamtmietpreises auf einen beliebigen Zeitraum umbuchen. - Führt eine Umbuchung zu einem höheren Gesamtmietpreis als der ursprünglich vereinbarte, so hat der Mieter den Differenzbetrag zu zahlen. Ist der neue Mietpreis hingegen geringer, so erhält der Mieter einen Stornogutschein über den Differenzbetrag im Vergleich zum ursprünglich vereinbarten Gesamtmietpreis. • Bei mindestens 60 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos und der Mieter erhält etwaig geleistete Zahlungen zurück. Wurde der Gesamtmietpreis durch den Mieter jedoch ganz oder teilweise mit einem Storno- oder Geschenkgutschein bezahlt, so erhält der Mieter in Höhe des eingebrachten Storno- oder Geschenkgutscheins lediglich einen Stornogutschein in Höhe des bei Bezahlung eingebrachten Storno- oder Geschenkgutscheinwerts. Bereits gebuchtes Equipment ist nicht separat von einer Buchung stornierbar. Kosten für Equipment wie Fahrradträger oder Campingtoilette, werden bei Abbestellung nicht rückerstattet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags durch Rückgabe des Mietfahrzeugs besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises, einen Stornogutschein, oder eine (teilweise) Umbuch...
Stornierung. Der Käufer behält sich, unbeschadet seiner sonstigen Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung oder des geltenden Rechts (einschließlich und ohne Einschränkung, des Rechts auf Schadensersatz wegen erlittener Schäden), das Recht vor, die Ware abzulehnen (in diesem Fall wird der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis der Ware sowie alle anderen Zahlungen an den Verkäufer unter dieser Vereinbarung erstatten), den gesamten oder einen Teil des Kaufauftrags zu stornieren und/oder die Vereinbarung ohne Zahlung oder weitergehender Haftung zu kündigen, wenn der Verkäufer gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt oder wenn der Käufer nach eigenem vernünftigen Ermessen entscheidet, dass eine rechtzeitige Lieferung gemäß Kaufvertrag gefährdet ist. Wenn so vom Käufer gefordert, wird der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte gemäß dieser Vereinbarung oder geltendem Recht auf Anfrage des Käufers jedoch auf Kosten des Verkäufers entweder solche weiteren Dienstleistungen bereitstellen (ungeachtet ob Reparaturen, Modifikationen oder andere), die notwendig sind, um den Verstoß, über den sich der Käufer beklagt, zu beheben, oder Ersatzwaren und, gegebenenfalls, die entsprechenden Dienstleistungen bereitstellen. Die Bereitstellung solcher Ersatzwaren und/oder Dienstleistungen werden in der Vereinbarung geregelt. Der Käufer behält sich das Recht vor, den gesamten Kaufvertrag oder Teile davon der Einfachheit halber durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu stornieren. Wenn die Stornierung der Einfachheit halber erfolgt, bezahlt der Käufer geprüfte Forderungen des Verkäufers für: (a) die zuvor gelieferten unbezahlten Waren in Übereinstimmung mit dem Kaufauftrag; (b) alle ausstehenden Beträge im Eigentum des Käufers (wie in Abschnitt 12 unten definiert) (c) nicht zugestellte fertige Waren in Übereinstimmung mit dem Kaufauftrag und hergestellt entsprechend der Zeitpläne der Lieferung oder Freigabe des Käufers; und (d) die tatsächlichen Kosten des Einarbeitungsverfahrens und der Rohstoffe entsprechend der Zeitpläne der Lieferung oder Freigabe des Käufers, die der Verkäufer nicht verwenden kann, um Waren für sich selbst oder andere Kunden zu produzieren. Die Zahlung nach diesem Absatz hängt davon ab, ob der Käufer
(i) sämtliche überprüfte Unterlagen des Verkäufers innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung,
(ii) die fertigen und unfertigen Erzeugnisse, (iii) das Eigentum des Käufers (wie in Abschnitt 12 unten definiert), und (iv) das Einarbeitungsverfahren und die...
Stornierung. Die CCEP darf die Bestellung stornieren und die AEB für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen jederzeit kündigen, soweit dies mit einer angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich erfolgt. Falls die CCEP dies tut, ist die CCEP bereit, Ihnen einen angemessenen Preis für alle Waren zu zahlen, die Sie geliefert haben (und die die CCEP nicht zurückgewiesen hat) sowie für alle Dienstleistungen, die Sie in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CCEP bis zum Zeitpunkt der Stornierung oder Kündigung erbracht haben. Die CCEP ist Ihnen gegenüber nicht verantwortlich für irgendwelche Kosten, Verluste oder Schäden, die Sie in diesem Zusammenhang erleiden.
Stornierung. Die unrechtmäßige Nichtannahme oder Zurückwei- sung der Produkte seitens des Kunden oder seine Stor- nierung des Bestätigten Auftrags berechtigt DSM, vom Kunden zusätzlich zum Ersatz anderer durch diese Handlungen verursachter Schäden den Ersatz für Fol- gendes zu verlangen:
(i) im Fall von Produkten, die von DSM nach ver- nünftigen Maßstäben nicht an Dritte verkauft werden können, den Preis dieser Produkte, wie er im Bestätigten Auftrag aufgeführt ist, oder
(ii) bei Produkten, die von DSM weiterverkauft wer- den können, Schadensersatz in Höhe von 50 % (fünfzig Prozent) des für die Produkte im Bestä- tigten Auftrag aufgeführten Preises als Vertrags- strafe, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der DSM tatsächlich entstandene Schaden geringer als 50 % des Preises ist oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
Stornierung. Die Leistung wird Ihnen aus den nachstehend aufgeführten Gründen und Umständen unter Ausschluss aller anderen in der Leistungstabelle angegebenen Leistungen gewährt: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Vorfahren oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise unter Ihrem Dach lebt, 🡪 COVID-ERWEITERUNG ⮚ Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, ⮚ Ihrem zum Zeitpunkt der Buchung benannten Vertreter im Beruf, ⮚ der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder der unter Ihrem Dach lebenden behinderten Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt. • Verweigerung des Einsteigens nach einer Temperaturmessung des Begünstigten / Versicherungsnehmers bei seiner Ankunft am Abflughafen.
Stornierung. Im Falle einer Absage der Teilnahme an der Veranstaltung durch den Aussteller (Stornierung) hat der Aussteller an den Veranstalter folgende verschuldensunabhängige Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 50% des vereinbarten Entgelts, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% des vereinbarten Entgelts, jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonsti- ger Nebenkosten, bereits erbrachter Leistungen des Veranstalters sowie bestellter digitaler Pro- dukte und Standbauten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, wenn es dem Veranstalter gelingt, den Messestand an einen Dritten zu vermieten.