Common use of Erstellung und Lieferung der Dokumentation Clause in Contracts

Erstellung und Lieferung der Dokumentation. 2.5.17.1 Teil des Vertragsgegenstandes ist die Lieferung und für die Dauer des Projekts bzw. eines entsprechenden Wartungs- vertrages laufende Aktualisierung der gesamten zur Nutzung des Vertragsgegenstandes notwendigen und/oder zweckmäßi- gen Dokumentation. 2.5.17.2 Für Hardwarekomponenten sind, falls vom Auftragge- ber gewünscht, alle für Umkonfigurationen nötigen Unterlagen zu liefern, wie sie den einzelnen IT-Komponenten (Disketten- laufwerk, Platte, Plattencontroller, Bildschirm, ...) üblicherweise beiliegen. 2.5.17.3 Für Softwarekomponenten besteht diese mindestens aus einer Benutzerdokumentation, einer Kurzbeschreibung und aus einer technischen Dokumentation. 2.5.17.4 Benutzerdokumentation für Anwendungssoftware muss in deutscher Sprache vorliegen. 2.5.17.5 Sonstige Dokumentation kann auch in englischer Spra- che geliefert werden. 2.5.17.6 Die für Betrieb und Erweiterung des IT-Systems not- wendige Referenzinformation ist in einer solchen Form mitzulie- fern, dass sie von Personen verstanden wird, die im Umgang mit ähnlichen IT-Komponenten vertraut sind. 2.5.17.7 Benutzerdokumentation und Dokumentation für Instal- lation und Administration haben alle für die laufende Arbeit not- wendigen Abläufe so zu beschreiben, dass sie für eine einge- schulte Person verständlich sind. Daneben hat die Dokumenta- tion typische und vorhersehbare Fehlersituationen darzustellen und deren Behebung zu beschreiben. 2.5.17.8 Die technische Dokumentation muss den zum Zeit- punkt der Installation des Vertragsgegenstandes üblichen Stan- dards entsprechen und so gestaltet sein, dass sie für einen mit ähnlichen IT-Komponenten vertrauten Xxxxxxxx verständlich und verwertbar ist. Mindestens enthält eines technische Doku- mentation: (1) Aufstellung der verwendeten Komponenten, Programmier- sprachen, Programmbibliotheken und Programmiersyste- me, (2) Testhandbuch mit Vorgehensweisen und Testfällen (be- vorzugt Junit-Tests oder äquivalent), (3) Datenmodell des Systems in Form eines oder mehrerer Entity-Relationship-Diagramme, (4) Kommentare zu jedem Feld einer Datenbank betreffend Inhalt des Feldes, Wertebereich, Bedeutung von Co- des/Schlüsselwerten, (5) Dokumentation der Klassen, Methoden und Datenstruktu- ren im Sourcecode, so dass diese Dokumentation mittels Standardmethoden wie JavaDoc bzw. NDoc in eine HTML-Dokumentation übergeführt werden kann. Benut- zerdokumentation wird auch in maschinenlesbarer Form geliefert, so dass diese Dokumentation an definierten Ar- beitsplätzen während der Arbeit mit dem Vertragsgegens- tand abgerufen werden kann.

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Samples: Vergabebedingungen Für It Leistungen

Erstellung und Lieferung der Dokumentation. 2.5.17.1 1.5.17.1 Teil des Vertragsgegenstandes ist sind die Lieferung und für die Dauer des Projekts bzw. eines entsprechenden Wartungs- vertrages War- tungsvertrages, die laufende Aktualisierung der gesamten zur Nutzung des Vertragsgegenstandes notwendigen und/oder zweckmäßi- gen zweckmäßigen Dokumentation. 2.5.17.2 1.5.17.2 Für Hardwarekomponenten sind, falls vom Auftragge- ber gewünscht, alle für Umkonfigurationen nötigen Unterlagen zu liefern, wie sie den einzelnen IT-Komponenten (Disketten- laufwerk, Platte, PlattencontrollerPlat- tencontroller, Bildschirm, ...) üblicherweise beiliegen. 2.5.17.3 1.5.17.3 Für Softwarekomponenten besteht diese mindestens aus einer Benutzerdokumentation, einer Kurzbeschreibung und aus einer technischen Dokumentation. 2.5.17.4 1.5.17.4 Die Benutzerdokumentation für Anwendungssoftware muss in deutscher Sprache vorliegen, sofern nicht anders ver- einbart. 2.5.17.5 1.5.17.5 Sonstige Dokumentation kann auch in englischer Spra- che geliefert werden. 2.5.17.6 1.5.17.6 Die für Betrieb und Erweiterung des IT-Systems not- wendige Referenzinformation ist in einer solchen Form mitzulie- fern, dass sie von für Personen verstanden wirdverständlich ist, die im Umgang mit ähnlichen IT-Komponenten vertraut sind. 2.5.17.7 1.5.17.7 Benutzerdokumentation und Dokumentation für Instal- lation Installa- tion und Administration haben alle für die laufende Arbeit not- wendigen Abläufe so zu beschreiben, dass sie für eine einge- schulte Person verständlich sind. Daneben hat die Dokumenta- tion typische und vorhersehbare Fehlersituationen darzustellen und deren Behebung zu beschreiben. 2.5.17.8 1.5.17.8 Die technische Dokumentation muss den zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Installation des Vertragsgegenstandes üblichen Stan- dards Standards entsprechen und so gestaltet sein, dass sie für einen mit ähnlichen ähnli- chen IT-Komponenten vertrauten Xxxxxxxx verständlich und verwertbar ist. Mindestens enthält eines hat eine technische Doku- mentationDokumentation zu enthalten: (1) Aufstellung der verwendeten Komponenten, Programmier- sprachen, Programmbibliotheken und Programmiersyste- me, (2) Testhandbuch mit Vorgehensweisen und Testfällen (be- vorzugt Junit-Tests bevor- zugt JunitTests oder äquivalent), (3) Datenmodell des Systems in Form eines oder mehrerer Entity-RelationshipEn- tityRelationship-Diagramme, (4) Kommentare zu jedem Feld einer Datenbank betreffend Inhalt In- halt des Feldes, Wertebereich, Bedeutung von Co- desCodes/Schlüsselwerten, (5) Dokumentation der Klassen, Methoden und Datenstruktu- ren Datenstrukturen im Sourcecode, so dass diese Dokumentation mittels Standardmethoden Stan- dardmethoden wie JavaDoc bzw. NDoc in eine HTML-HTML- Dokumentation übergeführt werden kann. Benut- zerdokumentation Benutzerdoku- mentation wird auch in maschinenlesbarer Form geliefert, so dass diese Dokumentation an definierten Ar- beitsplätzen Arbeitsplätzen während der Arbeit mit dem Vertragsgegens- tand Vertragsgegenstand abgerufen werden kann. 1.5.17.9 Der Auftraggeber darf die Dokumentation für den ver- tragsgemäßen Gebrauch beliebig kopieren und verwenden.

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Samples: It Services Agreement

Erstellung und Lieferung der Dokumentation. 2.5.17.1 1.5.17.1 Teil des Vertragsgegenstandes ist sind die Lieferung und für die Dauer des Projekts bzw. eines entsprechenden Wartungs- vertrages vertrages, die laufende Aktualisierung der gesamten zur Nutzung des Vertragsgegenstandes notwendigen und/oder zweckmäßi- gen Dokumentation. 2.5.17.2 1.5.17.2 Für Hardwarekomponenten sind, falls vom Auftragge- ber Auftraggeber gewünscht, alle für Umkonfigurationen nötigen Unterlagen zu liefernlie- fern, wie sie den einzelnen IT-Komponenten (Disketten- laufwerk, Platte, PlattencontrollerPlattencon- troller, Bildschirm, ...) üblicherweise beiliegen. 2.5.17.3 1.5.17.3 Für Softwarekomponenten besteht diese mindestens aus einer Benutzerdokumentation, einer Kurzbeschreibung und aus einer technischen Dokumentation. 2.5.17.4 1.5.17.4 Die Benutzerdokumentation für Anwendungssoftware muss in deutscher Sprache vorliegen, sofern nicht anders verein- bart. 2.5.17.5 1.5.17.5 Sonstige Dokumentation kann auch in englischer Spra- che geliefert werden. 2.5.17.6 1.5.17.6 Die für Betrieb und Erweiterung des IT-Systems not- wendige notwen- dige Referenzinformation ist in einer solchen Form mitzulie- fernmitzuliefern, dass sie von für Personen verstanden wirdverständlich ist, die im Umgang mit ähnlichen ähnli- chen IT-Komponenten vertraut sind. 2.5.17.7 1.5.17.7 Benutzerdokumentation und Dokumentation für Instal- lation Installa- tion und Administration haben alle für die laufende Arbeit not- wendigen notwen- digen Abläufe so zu beschreiben, dass sie für eine einge- schulte eingeschulte Person verständlich sind. Daneben hat die Dokumenta- tion typische Dokumentation typi- sche und vorhersehbare Fehlersituationen darzustellen und deren de- ren Behebung zu beschreiben. 2.5.17.8 1.5.17.8 Die technische Dokumentation muss den zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Installation des Vertragsgegenstandes üblichen Stan- dards Standards entsprechen und so gestaltet sein, dass sie für einen mit ähnlichen ähnli- chen IT-Komponenten vertrauten Xxxxxxxx verständlich und verwertbar ist. Mindestens enthält eines hat eine technische Doku- mentationDokumentation zu enthalten: (1) Aufstellung der verwendeten Komponenten, Programmier- sprachen, Programmbibliotheken und Programmiersyste- meProgrammiersysteme, (2) Testhandbuch mit Vorgehensweisen und Testfällen (be- vorzugt Junit-Tests bevor- zugt JunitTests oder äquivalent), (3) Datenmodell des Systems in Form eines oder mehrerer Entity-RelationshipEn- tityRelationship-Diagramme, (4) Kommentare zu jedem Feld einer Datenbank betreffend Inhalt In- halt des Feldes, Wertebereich, Bedeutung von Co- desCodes/Schlüsselwerten, (5) Dokumentation der Klassen, Methoden und Datenstruktu- ren Datenstrukturen im Sourcecode, so dass diese Dokumentation mittels Standardmethoden Stan- dardmethoden wie JavaDoc bzw. NDoc in eine HTML-Dokumentation Doku- mentation übergeführt werden kann. Benut- zerdokumentation Benutzerdokumentation wird auch in maschinenlesbarer Form geliefert, so dass diese Dokumentation an definierten Ar- beitsplätzen Arbeitsplätzen während der Arbeit mit dem Vertragsgegens- tand Vertragsgegenstand abgerufen werden kann. 1.5.17.9 Der Auftraggeber darf die Dokumentation für den ver- tragsgemäßen Gebrauch beliebig kopieren und verwenden.

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Samples: It Services Agreement