Erstellung und/oder Zurverfügungstellung der Werbebanner. 4.1. Entwurf des Werbebanners durch 00000.xxx 4.1.1. Sollte der Kunde 00000.xxx keinen selber erstellten Werbebanner zur Verfügung stellen, kann der Kunde 00000.xxx mit der Erstellung eines Werbebanners beauftragen. 4.1.2. Für die Erstellung des Werbebanners durch 00000.xxx stellt der Kunde 00000.xxx entsprechende Materialien zur Verfügung, z.B. Logos, Bilder, Slogans etc. Die Übersendung der Materialien erfolgt mindestens 7 Werktage vor dem Schaltungstermin. Sollte der Kunde keine Bilder zur Verfügung stellen können, wird 00000.xxx auf Wunsch des Kunden bei entsprechenden Online-Fotoagenturen passende neutrale Bilder besorgen. 4.1.3. Xxx00000.xxx wird dem Kunden rechtzeitig vor Schaltungsbeginn den Entwurf des Werbebanners zur Freigabe zur Verfügung stellen. Der Kunde wird seine Freigabe möglichst kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Werktagen erteilen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen auf die Aufforderung zur Freigabe reagieren, so gilt die Freigabe als erteilt. Sollten zwischen Aufforderung zur Freigabe und Schaltungsbeginn, z.B. aufgrund später Auftragserteilung durch den Kunden oder anderer Gründe, die nicht von 00000.xxx zu vertreten sind, weniger als 5 Arbeitstage liegen, so gilt die Freigabe nach zwei Werktagen als erteilt, spätestens jedoch am Tag des Schaltungsbeginns.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)