Erstreckung des Vertrages auf weitere DMP. Die Datenstelle verpflichtet sich, das Datenmanagement im Rahmen der Einführung weiterer DMP zu übernehmen. Die Vergütung der Datenstelle bestimmt sich in diesem Fall nach § 19.
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Erstreckung des Vertrages auf weitere DMP. Die Datenstelle verpflichtet sich, das Datenmanagement im Rahmen der Einführung weiterer DMP zu übernehmen. Die Vergütung der Datenstelle des Auftragnehmers bestimmt sich in diesem Fall nach § 19.
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Erstreckung des Vertrages auf weitere DMP. Die Datenstelle verpflichtet sich, das Datenmanagement im Rahmen der Einführung weiterer DMP zu übernehmen. Die Bürgschaftssumme nach § 25 dieses Vertrages ist in diesem Fall auf der Grundlage der voraussichtlichen DMP-Teilnehmer angemessen zu erhöhen. Die Vergütung der Datenstelle bestimmt sich in diesem Fall nach § 19.
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Samples: Datenstellenvertrag