Common use of Erteilung des SEPA-Basislastschriftmandats Clause in Contracts

Erteilung des SEPA-Basislastschriftmandats. (1) Der Versicherungsnehmer erteilt dem Versicherer zur Durchführung der Beitragszahlung ein SEPA-Basislastschriftmandat. Darin ermächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister (in der Regel seine kontoführende Bank) an, die von dem Versicherer auf das Konto des Versicherungsnehmers gezo- genen SEPA-Basislastschriften einzulösen. (2) Das SEPA-Basislastschriftmandat enthält ferner grundsätzlich - den Namen des Versicherers, seine Adresse und seine Gläubiger- Identifikationsnummer. - die Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. - den Namen, die Adresse, die Kontoverbindung und die Unterschrift des Versicherungsnehmers. (3) Die Mandatsreferenznummer wird vom Versicherer gesondert verge- ben und dem Versicherungsnehmer nachträglich bekannt gegeben. (4) Wird statt des Versicherungsnehmers eine andere Person als Bei- tragszahler ( = abweichender Beitragszahler) vereinbart, sind die Rege- lungen der Ziffer 3 zu beachten.

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Samples: Reisekrankenversicherungs Vertrag, Reisekrankenversicherungs Vertrag, Vertragsunterlagen Zur Premiumabsicherung Im Zahnzusatzbereich

Erteilung des SEPA-Basislastschriftmandats. (1) Der Versicherungsnehmer erteilt dem Versicherer zur Durchführung der Beitragszahlung Beitrags- zahlung ein SEPA-Basislastschriftmandat. Darin ermächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister (in der Regel seine kontoführende Bank) an, die von dem Versicherer auf das Konto des Versicherungsnehmers gezo- genen SEPA-gezogenen SEPA- Basislastschriften einzulösen. (2) Das SEPA-Basislastschriftmandat enthält ferner grundsätzlich - den Namen des Versicherers, seine Adresse und seine Gläubiger- Gläubiger-Identifikationsnummer. - die Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. - den Namen, die Adresse, die Kontoverbindung und die Unterschrift des VersicherungsnehmersVersicherungs- nehmers. (3) Die Mandatsreferenznummer wird vom Versicherer gesondert verge- ben vergeben und dem Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachträglich bekannt gegeben. (4) Wird statt des Versicherungsnehmers eine andere Person als Bei- tragszahler ( = abweichender Beitragszahler (= ab- weichender Beitragszahler) vereinbart, sind die Rege- lungen Regelungen der Ziffer 3 zu beachten.

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Samples: Krankenzusatzversicherung, Krankenzusatztarif Antrag, Zusatzversicherung Für Freizeitsportler Tarif Inform

Erteilung des SEPA-Basislastschriftmandats. (1) Der Versicherungsnehmer erteilt dem Versicherer zur Durchführung der Beitragszahlung ein SEPA-Basislastschriftmandat. Darin ermächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister (in der Regel seine kontoführende Bank) an, die von dem Versicherer auf das Konto des Versicherungsnehmers gezo- genen gezoge- nen SEPA-Basislastschriften einzulösen. (2) Das SEPA-Basislastschriftmandat enthält ferner grundsätzlich - den Namen des Versicherers, seine Adresse und seine Gläubiger- Identifikationsnummer. - die Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. - den Namen, die Adresse, die Kontoverbindung und die Unterschrift des Versicherungsnehmers. (3) Die Mandatsreferenznummer wird vom Versicherer gesondert verge- ben und dem Versicherungsnehmer nachträglich bekannt gegeben. (4) Wird statt des Versicherungsnehmers eine andere Person als Bei- tragszahler ( = (= abweichender Beitragszahler) vereinbart, sind die Rege- lungen der Ziffer 3 zu beachten.

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Samples: Maschinenversicherung, Sterbegeldversicherung