Erteilung eines Team-Abonnementplatzes Musterklauseln

Erteilung eines Team-Abonnementplatzes. 3.8.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr, die für die Lizenz zur Nutzung der Software im Rahmen des Team-Abonnements („Team-Abonnementplatz“) zu entrichten ist, wird dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software während des Abonnements im eigenen internen Betrieb des Lizenznehmers für den in der Dokumentation angegebenen Verwendungszweck der Software gewährt. Im Rahmen eines Team- Abonnementplatzes ist die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer auf die in der Auftragsbestätigung festgelegte Anzahl von gleichzeitigen Nutzern zu einem bestimmten Zeitpunkt beschränkt.
Erteilung eines Team-Abonnementplatzes. Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr, die für die Lizenz zur Nutzung der Software im Rahmen des Team-Abonnements („Team-Abonnementplatz“) zu entrichten ist, wird dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software während des Abonnements im eigenen internen Betrieb des Lizenznehmers für den in der Dokumentation angegebenen Verwendungszweck der Software gewährt. Im Rahmen eines Team-Abonnementplatzes ist die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer auf die in der Auftragsbestätigung festgelegte Anzahl von gleichzeitigen Nutzern zu einem bestimmten Zeitpunkt beschränkt. Der Team-Abonnementplatz ist nicht mit der Floating-Lizenz für dasselbe Softwareprodukt kompatibel, was bedeutet, dass der Lizenznehmer nicht gleichzeitig den Team-Abonnementplatz und die Floating-Lizenz für dasselbe Softwareprodukt haben kann. Der Lizenznehmer muss sich im Falle einer möglichen Inkompatibilität mit Solibri oder einem Partner von Xxxxxxx in Verbindung setzen. Jeder Team-Abonnementplatz wird einem Lizenzpool gemäß den jeweiligen Praktiken von Solibri zugewiesen. Der Lizenznehmer sollte seine Nutzer ebenfalls einem Lizenzpool gemäß den jeweils geltenden Praktiken von Xxxxxxx zuordnen. Nur Nutzer, die dem jeweiligen Lizenzpool zugeordnet sind, können die Software im Rahmen des Team-Abonnements nutzen, und zwar innerhalb der Grenzen der in der Auftragsbestätigung festgelegten maximalen Anzahl gleichzeitiger Nutzer zur gleichen Zeit. Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und betrieben werden, die sich im Eigentum des Lizenznehmers oder seines Betriebspartners befinden oder an diesen vermietet sind. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Betriebspartner die Software nur im Auftrag des Lizenznehmers und nur zum Nutzen des Lizenznehmers ausführt und betreibt. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen des Betriebspartners. Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner ist berechtigt, eine (1) Sicherungskopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken anzufertigen, vorausgesetzt, der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner bringt auf diesen Kopien alle Urheberrechts- und Eigentumsvermerke an, die auf der Originalkopie erscheinen. Der Lizenznehmer und der Betriebspartner des Lizenznehmers sind berechtigt, die Dokumentation intern zu verwenden, um die oben genannte lizenzierte Nutzung der Software ausschließlich im Namen und zum Nutzen des Lizenznehmers zu unterstützen. Die...

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.