Dauer des Abonnements Musterklauseln

Dauer des Abonnements. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das Abonnement auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten zum Monatsende ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ordentlich bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. Im Falle eines befristeten Abonnementvertrages ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Dauer des Abonnements. 9.1. Im Falle eines monatlichen Abonnements beträgt der Abonnementzeitraum einen Monat ab dem im Bestellprozess genannten Datum und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, es sei denn, das Abonnement wird in Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt. Sowohl Swapfiets als auch das Mitglied können ein monatliches Abonnement jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. 9.2. Im Falle eines Abonnements mit einer Mindestlaufzeit beginnt der Abonnementzeitraum an dem im Bestellprozess genannten Datum und bleibt für die im Bestellprozess vereinbarte Mindestlaufzeit in Kraft. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 17 ist keine vorzeitige Kündigung möglich und ein Mitglied kann das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Nach Ablauf des Mindest- Abonnementzeitraums und sofern das Abonnement von keiner der Parteien gekündigt wurde, geht das Abonnement in ein monatliches Abonnement über, wie in Artikel 9.1 angegeben. 9.3. Die Bestimmungen in diesem Artikel 9 gelten unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 3.7.
Dauer des Abonnements. Die Dauer des Abonnements richtet sich nach dem mit der Deutschen Bahn abge- schlossenen Vertrag. Das Vertragsjahr für das Job-Ticket dauert jeweils vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres. Wenn das Job-Ticket nicht bis spä- testens zum 15. Dezember des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird, ver- längert es sich um weitere 12 Monate, sofern der zugrundeliegende Vertrag mit der DB Regio AG fortgesetzt wird.
Dauer des Abonnements. Abonnementverträge werden für einen festen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Sie können vor Ablauf ihrer Laufzeit unter den in Artikel 8 festgelegten Bedingungen gekündigt werden. Gewerbekunden oder juristische Personen haben die Möglichkeit, sich für eine stillschweigende Verlängerung zu entscheiden.
Dauer des Abonnements. Das Abonnement des Pakets gilt zunächst für einen Zeitraum von elf (11) Monaten zuzüglich des anteiligen Monats, in dem die Aktivierung des Pakets entweder durch die Installation vom Techniker oder von Ihnen im Fall einer Selbstinstallation erfolgt; nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer und im Fall eines nutzungsabhängigen Paket wird es stillschweigend um jeweils einen (1) Monat verlängert, außer unter den folgenden Umständen: - Bei Widerruf (siehe Artikel 12); - bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags (gemäß den Bedingungen in Artikel 15); - im Falle einer Änderung des Konnect-Pakets zur Inanspruchnahme eines Dienstes, dessen Preis (ohne Aktion) niedriger ist als der des aktuell beauftragten Pakets. In diesem Fall beginnt für Sie, da diese Umstellung eine wesentliche Änderung Ihres Konnect-Paketss darstellt, automatisch eine neue Vertragsbindung für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum, an dem Ihre Umstellung wirksam wird (gemäß den in Abschnitt 13.02 aufgeführten Bedingungen). Wir werden Sie per E-Mail über das Ende Ihrer Vertragslaufzeit informieren. Nach Ihrer Vertragslaufzeit senden wir Ihnen jährlich eine E-Mail, in der Wir Sie über die besten Preiskonditionen informieren, die Sie interessieren könnten. Eventuell beauftragte Optionen laufen über die Restlaufzeit des abonnierten Konnect-Pakets, zu dem sie gehören. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kündigung einer oder mehrerer Option(en) (gemäß den in Abschnitt 15.05(c) beschriebenen Bedingungen) nicht die Kündigung des Konnect-Pakets zur Folge hat. Umgekehrt hat die Kündigung des Konnect-Pakets (gemäß den Bedingungen in Artikel 15) die Kündigung der mit dem Paket verbundenen beauftragten Optionen zur Folge.
Dauer des Abonnements. Ein Abonnement ist solange aktiv, bis es durch einen der Vertragspartner gemäß der oben genannten Bedingungen gekündigt wird.
Dauer des Abonnements. Das Abonnement gilt für mindestens zwölf Monate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich um weitere zwölf Monate.
Dauer des Abonnements. Soweit in dem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das Abonnement auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten zum Monatsende ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ordentlich bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und ist bei Versand per Post an unsere Anschrift Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxxxx, bei Versand per Telefax an die Faxnummer 02181/2990- 406 und bei Versand per E-Mail an die E-Mail-Adresse xxxxxxxxxxxxx@x-xxxx.xx zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. Im Falle eines befristeten Abonnementvertrages ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Dauer des Abonnements. Soweit nicht zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Homepage xxx.x-xxxx.xx abweichende Regelungen, die vorrangig gelten, veröffentlicht werden, ist das Abonnement auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten zum Monatsende ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ordentlich bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und ist bei Versand per Post an unsere Anschrift Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxxxx, bei Versand per Telefax an die Faxnummer 02181/2990-406 und bei Versand per E-Mail an die E-Mail-Adresse xxxxxxxxxxxxx@x-xxxx.xx zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. Im Falle eines befristeten Abonnementvertrages ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Related to Dauer des Abonnements

  • Dauer des Vertrages 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

  • Geldmarktinstrumente Bis zu 49 % des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumente vorbehaltlich der Bestimmungen in § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in Geldmarktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpapiere, die alternativ • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung aber nach den Emissionsbedingungen regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst werden muss. • deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren entspricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung erfüllen. Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, wenn sie

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen