Erweiterte Deckung zu 2.2. Musterklauseln

Erweiterte Deckung zu 2.2.. Im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall besteht Versicherungsschutz im Ermittlungsverfahren vor Anklage für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar sowie ein erstmaliges Anwaltschreiben. Eine Beratung kann vom Versicherungsnehmer höchstens einmal monatlich, ein erstmaliges Anwaltschreiben einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Erweiterte Deckung zu 2.2.. Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen umfasst der Versicherungsschutz auch die Kosten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.

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