Ausfallsversicherung Für Gerichtlich Bestimmte Ansprüche Aus Körperschäden. (Art. 26) Örtlicher Geltungsbereich: Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes: Wichtige Hinweise: Verhalten im Versicherungsfall: Zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2011 (ARB 2011) Einführung und Inhaltsverzeichnis
Ausfallsversicherung Für Gerichtlich Bestimmte Ansprüche Aus Körperschäden