Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen. 5.1. Wegen unserer Forderungen aus dem Auf- trag steht uns ein Pfandrecht an den Ge- genständen des Kunden zu, die auftrags- bedingt in unseren Besitz gelangt sind. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Er- satzteillieferungen und sonstigen Leistun- gen geltend gemacht werden, soweit sie mit den Gegenständen im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechts- kräftig sind. 5.2. Werden solche Gegenstände nicht inner- halb von vier Wochen nach Abholauffor- derung abgeholt, können wir nach Ablauf einer Abholfrist ein angemessenes Lager- geld berechnen. Spätestens drei Monate nach fruchtlosem Ablauf der Abholauffor- derung entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Ge- genstand nach Ablauf dieser Dreimonats- frist und entsprechender Ankündigung zur Deckung unserer Forderungen zum Ver- kehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen. 5.1. Wegen unserer Forderungen aus dem Auf- trag Auftrag steht uns ein Pfandrecht an den Ge- genständen Gegenständen des Kunden zu, die auftrags- bedingt auf- tragsbedingt in unseren Besitz gelangt sind. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Er- satzteillieferungen Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistun- sonsti- gen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit den Gegenständen im Zusammenhang Zu- sammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche An- sprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten unbe- stritten oder rechts- kräftig rechtskräftig sind.
5.2. Werden solche Gegenstände nicht inner- halb von vier Wochen nach Abholauffor- derung abgeholt, können wir nach Ablauf einer Abholfrist ein angemessenes Lager- geld berechnen. Spätestens drei Monate nach fruchtlosem Ablauf der Abholauffor- derung entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Ge- genstand nach Ablauf dieser Dreimonats- frist und entsprechender Ankündigung zur Deckung unserer Forderungen zum Ver- kehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen. 5.1. Wegen unserer Forderungen aus dem Auf- trag steht uns ein Pfandrecht an den Ge- genständen Gegen- ständen des Kunden zu, die auftrags- bedingt auftragsbedingt in unseren Besitz gelangt sind. Das Pfandrecht Pfand- recht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Er- satzteillieferungen Ersatzteil- lieferungen und sonstigen Leistun- gen geltend Leistungen gel- tend gemacht werden, soweit sie mit den Gegenständen im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Geschäfts- verbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechts- kräftig rechtskräftig sind.
5.2. Werden solche Gegenstände nicht inner- halb von vier Wochen nach Abholauffor- derung Abholaufforde- rung abgeholt, können wir nach Ablauf einer ei- ner Abholfrist ein angemessenes Lager- geld Lagergeld berechnen. Spätestens drei Monate nach fruchtlosem Ablauf der Abholauffor- derung Abholaufforderung entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Ge- genstand Gegenstand nach Ablauf dieser Dreimonats- frist Dreimonatsfrist und entsprechender entspre- chender Ankündigung zur Deckung unserer Forderungen zum Ver- kehrswert Verkehrswert zu veräußernveräu- ßern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller Be- steller zu erstatten.
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