Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach Ihrer Kündigungserklärung nachweisen, dass die versicherte Person bei dem neuen Versicherer ohne Unterbre-
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Vorvertragliche Anzeigepflicht der vor Ablauf der Frist eingetreten ist. Die Frist nach Satz 1 be- trägt 10 Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglis- tig verletzt haben.
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Antragsformular, E-Mail, Telefax, Brief) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir − nach Ihrer Vertragserklärung, − aber noch vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht. 1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- rauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha- ben (vorvertragliche Anzeigepflicht).
1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person wer- den, ist auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- schutzes erheblich sind und nach denen wir in Textform ge- fragt haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, liegt eine Verlet- zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. Deren Rechts- folgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor- sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos ver- letzt wurde.
1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ◼ vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2), ◼ den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3), ◼ den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder ◼ den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (siehe Nummer 7) können.
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Dieser Fragebogen dient der Beurteilung des Risikos. Die darin gestellten Fragen gelten im Falle eines Vertragsabschlusses als Antragsfragen im Sinne des § 19 VVG. Aufgrund der Angaben erstellen wir einen Versicherungsvorschlag. Kommt auf der Grundlage dieses Vorschlages ein Versicherungsvertrag zustande, wird der Risikofrage- bogen zum Vertragsbestandteil. Versicherungsschutz übernehmen wir im Vertrauen darauf, dass uns die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Um- stände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Der Antragsteller hat uns bis zur Abgabe der Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzei- gen, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben. Bei Verletzung dieser Anzeigepflicht können wir vom Vertrag zurücktreten und leistungsfrei sein oder den Vertrag kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. Dies gilt insbesondere für die Erklärung über die Risikoverhältnisse. Firma (Hauptsitz) Sitz Straße / Haus-Nr E-Mail* PLZ / Ort Homepage Telefon* *) freiwillige Angaben für vertragliche Kommunikation Verbandsmitgliedschaft ja Mitglied in Kooperationen ja nein (bitte angeben) nein (bitte angeben) Bitte beachten Sie unseren Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, der diesem Risikofragebogen vorangestellt ist und der gerade für die Erklärungen über die Risiko- verhältnisse besondere Bedeutung hat. Unvollständige und unrichtige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Zur Überprüfung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. Dabei können uns auch dort über Sie gespeicherte Daten über- mittelt werden. Betriebsstätte (Hauptsitz) und ggf. weitere mitzuversichernde Betriebsstellen / Niederlassungen / Tochtergesellschaften (Firmierung, Anschrift): Allgemeine Geschäftsbedingungen Vereinbarung über die Regelhaftung gem. § 431 HGB von 8,33 SZR/kg hinaus bis zu 40 SZR/kg gem. § 449 HGB ADSp Andere (z.B. eigene) Keine ja VBGL Logistik-AGB BSK (bitte beifügen!) nein Brutto-Jahresumsatz des abgelaufenen Geschäftsjahres in Euro einschließlich aller mitzuversichernden Betriebsstellen/Niederlassungen/Tochter- gesellschaften Brutto-Jahresumsatz Euro Euro Euro davon aus Speditionstätigkeit davon aus Frachtführertätigkeit davon aus Lagerhaltertätigkeit Euro Hinweis: Wenn Umsätze aus Lagerhaltertätigkeit erwirtschaftet werden, bitte sepera...
Vorvertragliche Anzeigepflicht. 4.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme, Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Satz 1 und 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist seines Vertreters als auch seine eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder seinem Vertreter noch ihm selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.