Exportkontrollen Musterklauseln

Exportkontrollen. Für das Produkt gelten alle anwendbaren Exportbeschränkungen. Sie haben alle Export- und Importgesetze und -beschränkungen und -vorschriften von Agenturen und Behörden der USA und anderer Staaten, die für das Produkt und Ihre Verwendung des Produkts gelten, einzuhalten. Das Produkt darf nicht wiederausgeführt, heruntergeladen oder anderweitig exportiert werden in ein Land, gegen das die Vereinigten Staaten ein Warenembargo verhängt haben, oder von einem Staatsangehörigen oder Einwohner eines solchen Landes installiert werden, oder an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des Finanzministeriums der USA oder auf der Table of Denial Orders des Handelsministeriums der USA genannt ist. Sie erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, nicht unter dessen Kontrolle stehen und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes sind und nicht auf einer dieser Listen eingetragen sind.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Autodesk-Materialien den Exportkontrollgesetzen und -verordnungen der Vereinigten Staaten („US“) unterliegen und der Lizenznehmer diese Gesetze und Verordnungen einhält. Gemäß den US-Exportkontrollgesetzen und -verordnungen dürfen die Autodesk-Materialien nicht in Länder, die einem Handelsverbot unterliegen, an ausgeschlossene Endbenutzer oder für ausgeschlossene Endnutzungen heruntergeladen, exportiert, re-exportiert oder weitergegeben werden. Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (a) sich in einem Land, das einem Handelsverbot unterliegt, befinden oder Einwohner oder Staatsangehörige eines Landes, das einem Handelsverbot unterliegt, sind; (b) sich auf einer Liste der US-Regierung über ausgeschlossene Endnutzer befinden; und (c) Autodesk-Materialien ohne Genehmigung gemäß den US-Exportkontrollverordnungen für eine ausgeschlossene Endnutzung, benutzen werden, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Abschätzung, Tests oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannte Luftfahrtanwendungen. Der Lizenznehmer versteht, dass sich die für den Lizenznehmer geltenden Anforderungen und Beschränkungen nach US-Recht abhängig von den heruntergeladenen Autodesk-Materialien unterscheiden und sich in Zukunft ändern können. Die genauen, für die Autodesk-Materialien geltenden Kontrollen sind den U.S. Export Administration Regulations und den U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control Regulations zu entnehmen.
Exportkontrollen. Die Verwendung dieser Software unterliegt den amerikanischen Exportbestimmungen. Sie stimmen Folgendem zu: (a) Sie sind weder Bürger, Staatsangehöriger oder Einwohner von noch unterliegen Sie der Kontrolle der Regierungen von Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Sudan oder einem beliebigen anderen Land, in das die Vereinigten Staaten den Export untersagt haben, (b) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt in die oben genannten Länder oder an die Bürger, Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder exportieren oder reexportieren, (c) Sie sind weder auf den Listen Specially Designated Nationals, Specially Designated Terrorists und Specially Designated Narcotic Traffickers des United States Department of Treasury noch auf der Table of Denial Orders des United States Department of Commerce aufgeführt, (d) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt an Personen auf den oben genannten Listen exportieren oder reexportieren, und (e) Sie werden die Software nicht für Zwecke verwenden oder verwenden lassen, die nach den Recht der Vereinigten Staaten verboten sind, einschließlich, ohne Einschränkung, zu Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Massenvernichtungswaffen. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx.
Exportkontrollen. 11.1 FedEx befördert keine Sendungen, die gegen die Gesetze zur Ausfuhrkontrolle verstoßen. Der Absender ist für die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen verantwortlich und garantiert deren Einhaltung, einschließlich der U.S. Export Administration Regulations, der U.S. International Traffic in Arms Regulations, der U.S. Foreign Assets Control Regulations sowie der anwendbaren Ausfuhrgesetze und Verordnungen eines jeden Landes im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung. Der Absender erklärt sich einverstanden und versichert, dass er alle anwendbaren Sanktionen der US-Regierung beachten wird, die die Ausfuhr oder den Reexport von Gütern, Services oder Technologie in Länder und Gebiete verbieten, die von der US-Regierung einseitig oder in Koordination mit Sanktionen anderer Länder benannt wurden. Darüber hinaus befördert XxxXx keine Waren, deren Handel durch Wirtschaftssanktionen und Embargogesetze eingeschränkt oder verboten ist und der Absender verpflichtet sich, diese Waren nicht zum Versand anzubieten. Eine aktuelle Liste der von FedEx nicht bedienten Länder und Gebiete ist unter xxxxx.xxx abrufbar.
Exportkontrollen. 1. Die Internetpräsenz der barracuda GmbH bietet Servicedienstleistungen an und nutzt Software und Technologien, die den US-Exportkontrollen des US-Handelsministeriums, des Office of Foreign Assets control des US-Finanzministeriums und anderer US-Behörden sowie den Exportkontrollbestimmungen der Schweiz und Europäischen Union (EU) unterliegen können. Du erkennst an, dass die Internetpräsenz nicht in solche Länder übertragen oder anderweitig dorthin exportiert oder reexportiert werden darf, über die die USA, Schweiz und/oder EU ein Embargo verhängt haben, und auch nicht an Staatsangehörige oder Einwohner solcher Länder oder an Personen oder in der Organisation, die in der „Specially Designated National List" des US-Finanzministeriums oder in der „Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Die Listen der Embargo-Länder und bezeichneten Personen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung der von der barracuda GmbH angebotenen Produkte garantiert Du, dass sich Dein Standort nicht in einem Embargo-Land befindet und Du nicht unter der Kontrolle eines Embargo-Landes oder eines Staatsangehörigen oder Einwohner eines Embargo-Landes oder einer bezeichneten Person stehen. Du verpflichtest Dich, sämtliche US-, Schweizer- und EU-Exportgesetze strikt zu befolgen, und übernimmst die alleinige Verantwortung für die Einholung ggf. erforderlicher Lizenzen für Exporte bzw. Reexporte.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Autodesk- Materialien und Dienstleistungen (darunter sämtliche Daten, die vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit einer Dienstleistung übermittelt werden und sämtliche mittels einer Dienstleistung generierten lizenznehmerspezifischen Leistungen) den geltenden Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetzen, Regelungen und Verordnungen der Vereinigten Staaten unterliegen und den geltenden Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetzen, Regelungen und Verordnungen anderer Länder unterliegen können, darunter insbesondere Länder, in welchen der Lizenznehmer seinen Sitz hat oder seinen Geschäften nachgeht. Zusammen werden diese Gesetze, Regelungen und Verordnungen der Vereinigen Staaten und anderer Länder im Folgenden als "Exportkontrollgesetze" bezeichnet. Der Lizenznehmer wird die Exportkontrollgesetze in jeder Hinsicht befolgen. Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (i) Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes ist oder sich in einem Land oder einem Gebiet befindet, das den Handelssanktionen oder anderen wesentlichen Handelsbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegt (darunter insbesondere die Krim, Kuba, Iran, Sudan, Syrien und Nordkorea), (ii) sich auf einer anwendbaren Liste einer Regierung über ausgeschlossene Parteien befindet (darunter insbesondere die sektorbezogene Sanktionenliste und die Liste von speziell designierten Staatsangehörigen und blockierten Personen des U.S. Treasury Departments sowie Listen des U.S. Department of Commerce über verweigerte Personen (Denied Party List), Unternehmen sowie die Nichtverifizierten-Liste und die Listen des U.S. Department of State betreffend Proliferation), (iii) die Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen ohne Genehmigung gemäß den Exportkontrollgesetzen in Verbindung mit einer ausgeschlossenen Endnutzung, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Abschätzung, Tests oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen Aktivitäten, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannten Luftfahrzeugen, verwenden wird, sofern die Nutzung nicht auf andere Weise durch die Exportkontrollgesetzen autorisiert ist , oder (iv) die Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen zu nutzen, um diese zu veröffentlichen, zu transferieren, herunterzuladen, zu exportieren oder zu re-exportieren, direkt oder indirekt, sämtliche mit den Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen hergestellten lizenznehm...
Exportkontrollen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, die Software weder direkt noch indirekt zu exportieren, zu übertragen oder anderweitig den Zugriff auf oder die Nutzung der Software zu ermöglichen, wenn dies gegen geltende Gesetze in Bezug auf Exportkontrollen und/oder Sanktionen verstößt, einschließlich (a) in ein Land (oder an oder durch einen Bürger, Staatsangehörigen oder Einwohner eines Landes), gegen das Wirtschafts- oder Finanzsanktionen oder Handelsembargos von den Vereinigten Staaten aufrechterhalten oder durchgesetzt werden, einschließlich durch das United States Department of the Treasury's Office of Foreign Assets Control (Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten), der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs oder der Europäischen Union oder eines ihrer Mitgliedstaaten (jede Person, die Ziel einer der vorgenannten Sanktionen oder eines Embargos ist, ein "Sanktionsziel") oder (b) an oder durch eine Person, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals" (speziell bezeichnete Staatsangehörige) und "Blocked Persons" (geblockte Personen) des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten oder auf der Liste der "Denied Persons" (bestrittenen Personen) oder Einrichtungen des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten oder auf gleichwertigen Listen in anderen Rechtsordnungen aufgeführt ist (jede in Klausel (b) beschriebene Person ist ein "Verbotener Nutzer").
Exportkontrollen. 12. Gefahrgut
Exportkontrollen. 15.1 Die Erfüllung dieses Vertrages hängt, soweit IMS betroffen ist, von Folgendem ab:
Exportkontrollen. Ihnen ist bekannt, dass die mobilen Apps ggf. verschlüsselungsbezogene Technologie enthalten und Sie erkennen dies an. Sie verpflichten sich hiermit, die mobilen Apps (oder Teile davon) nicht unter Verletzung anwendbarer Gesetze zu exportieren oder zum Zwecke des Rückexports zu übertragen. Insbesondere verpflichten Sie sich dazu, die zentrale Software nicht an Drittparteien in Ländern zu exportieren, gegenüber welchen Sanktionen verhängt wurden. Sie stellen Prowise, deren Tochtergesellschaften sowie Lizenzgeber hiermit von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Schadensersatzleistungen sowie Verlusten, welche infolge Ihres Verstoßes gegen diese Exportkontrollbestimmungen entstehen, frei und halten diese schadlos.