Exportkontrollen Musterklauseln

Exportkontrollen. Für das Produkt gelten alle anwendbaren Exportbeschränkungen. Sie haben alle Export- und Importgesetze und -beschränkungen und -vorschriften von Agenturen und Behörden der USA und anderer Staaten, die für das Produkt und Ihre Verwendung des Produkts gelten, einzuhalten. Das Produkt darf nicht wiederausgeführt, heruntergeladen oder anderweitig exportiert werden in ein Land, gegen das die Vereinigten Staaten ein Warenembargo verhängt haben, oder von einem Staatsangehörigen oder Einwohner eines solchen Landes installiert werden, oder an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des Finanzministeriums der USA oder auf der Table of Denial Orders des Handelsministeriums der USA genannt ist. Sie erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, nicht unter dessen Kontrolle stehen und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes sind und nicht auf einer dieser Listen eingetragen sind.
Exportkontrollen. 11.1 FedEx befördert keine Sendungen, die gegen die Gesetze zur Ausfuhrkontrolle verstoßen. Der Absender ist für die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen verantwortlich und garantiert deren Einhaltung, einschließlich der U.S. Export Administration Regulations, der U.S. International Traffic in Arms Regulations, der U.S. Foreign Assets Control Regulations sowie der anwendbaren Ausfuhrgesetze und Verordnungen eines jeden Landes im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung. Der Absender erklärt sich einverstanden und versichert, dass er alle anwendbaren Sanktionen der US-Regierung beachten wird, die die Ausfuhr oder den Reexport von Gütern, Services oder Technologie in Länder und Gebiete verbieten, die von der US- Regierung einseitig oder in Koordination mit Sanktionen anderer Länder benannt wurden. Darüber hinaus befördert FedEx keine Waren, deren Handel durch Wirtschaftssanktionen und Embargogesetze eingeschränkt oder verboten ist und der Absender verpflichtet sich, diese Waren nicht zum Versand anzubieten. Eine aktuelle Liste der von FedEx nicht bedienten Länder und Gebiete ist unter ▇▇▇▇▇.▇▇▇ abrufbar. 11.2 Darüber hinaus befördert ▇▇▇▇▇ keine Sendungen und der Absender garantiert, dass er keine Sendungen an FedEx übergeben wird, wenn der Absender oder eine der an der Sendung beteiligten Parteien auf der vom US-Handelsministerium geführten „Denied Persons List“ oder auf einer der Ausfuhrkontroll- oder Sanktionslisten steht, die von folgenden Stellen veröffentlicht und geführt werden: U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control; U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security; U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls; United Nations Sanctions Committees; European Union Council; und jeder anderen zuständigen Behörde. Der Absender erklärt sich zudem damit einverstanden und versichert, dass er nicht versuchen wird, an ein Unternehmen zu versenden, das sich im gemeinsamen Besitz einer Partei befindet, die, wie von der zuständigen Börsenzulassungsbehörde festgestellt, Wirtschaftssanktionen unterliegt.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Autodesk-Materialien den Exportkontrollgesetzen und -verordnungen der Vereinigten Staaten („US“) unterliegen und der Lizenznehmer diese Gesetze und Verordnungen einhält. Gemäß den US-Exportkontrollgesetzen und -verordnungen dürfen die Autodesk-Materialien nicht in Länder, die einem Handelsverbot unterliegen, an ausgeschlossene Endbenutzer oder für ausgeschlossene Endnutzungen heruntergeladen, exportiert, re-exportiert oder weitergegeben werden. Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (a) sich in einem Land, das einem Handelsverbot unterliegt, befinden oder Einwohner oder Staatsangehörige eines Landes, das einem Handelsverbot unterliegt, sind; (b) sich auf einer Liste der US-Regierung über ausgeschlossene Endnutzer befinden; und (c) Autodesk-Materialien ohne Genehmigung gemäß den US-Exportkontrollverordnungen für eine ausgeschlossene Endnutzung, benutzen werden, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Abschätzung, Tests oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannte Luftfahrtanwendungen. Der Lizenznehmer versteht, dass sich die für den Lizenznehmer geltenden Anforderungen und Beschränkungen nach US-Recht abhängig von den heruntergeladenen Autodesk-Materialien unterscheiden und sich in Zukunft ändern können. Die genauen, für die Autodesk-Materialien geltenden Kontrollen sind den U.S. Export Administration Regulations und den U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control Regulations zu entnehmen.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Hypertherm-Materialien und Dienstleistungen (darunter alle Daten, die vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit einer Dienstleistung übermittelt werden und alle durch eine Dienstleistung generierten lizenznehmerspezifischen Leistungen) den geltenden Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetzen, - regelungen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer relevanter Länder unterliegen, darunter insbesondere die vom U.S. Department of Commerce und vom U.S. Department of Treasury veröffentlichten Vorschriften (gemeinsam „Exportkontrollgesetze“). Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (i) Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes ist oder sich in einem Land befindet, das Handelssanktionen oder anderen wesentlichen Handelsbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegt (darunter insbesondere Kuba, Iran, Sudan, Syrien und Nordkorea), (ii) sich auf einer Liste der U.S.-Regierung über eingeschränkte Parteien (restricted parties) befindet (darunter insbesondere die „List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des U.S. Treasury Department sowie die „Denied Party List“, „Entity List“ und „Unverified List“ des U.S. Department of Commerce und die Listen des U.S. Department of State betreffend Proliferation), (iii) die Hypertherm-Materialien oder Dienstleistungen ohne Genehmigung gemäß den Exportkontrollgesetzen in einer ausgeschlossenen Endanwendung, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Schätzung, Tests, Fertigung oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen Aktivitäten, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannten Luftfahrzeugen verwenden wird, sofern die Nutzung nicht auf andere Weise durch die Exportkontrollgesetze autorisiert ist, oder (iv) die Hypertherm-Materialien oder Dienstleistungen zu verwenden, um mit den Hypertherm-Materialien oder Dienstleistungen hergestellte lizenznehmerspezifische Leistungen, Inhalte des Lizenznehmers, Inhalte Dritter oder andere Inhalte oder Materialien direkt oder indirekt in ein Land, an ein Unternehmen oder an einen Dritten zu übermitteln, zu übertragen, herunterzuladen, zu exportieren oder re-exportieren, wenn dieses bzw. dieser gemäß den Exportkontrollgesetzen oder anderen Gesetzen oder Vorschriften, die für den Lizenznehmer unter Umständen gelten, nicht berechtigt ist, diese zu erhalten. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass es je nach den Hypertherm-Materi...
Exportkontrollen. Die Verwendung dieser Software unterliegt den amerikanischen Exportbestimmungen. Sie stimmen Folgendem zu: (a) Sie sind weder Bürger, Staatsangehöriger oder Einwohner von noch unterliegen Sie der Kontrolle der Regierungen von Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Sudan oder einem beliebigen anderen Land, in das die Vereinigten Staaten den Export untersagt haben, (b) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt in die oben genannten Länder oder an die Bürger, Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder exportieren oder reexportieren, (c) Sie sind weder auf den Listen Specially Designated Nationals, Specially Designated Terrorists und Specially Designated Narcotic Traffickers des United States Department of Treasury noch auf der Table of Denial Orders des United States Department of Commerce aufgeführt, (d) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt an Personen auf den oben genannten Listen exportieren oder reexportieren, und (e) Sie werden die Software nicht für Zwecke verwenden oder verwenden lassen, die nach den Recht der Vereinigten Staaten verboten sind, einschließlich, ohne Einschränkung, zu Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Massenvernichtungswaffen. Weitere Informationen finden Sie unter ▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇.
Exportkontrollen. 1. Die Internetpräsenz von HPM GmbH bietet Servicedienstleistungen an und nutzt Software und Technologien, die den US-Exportkontrollen des US-Handelsministeriums, des Office of Foreign Asstes control des US- Finanzministeriums und anderer US-Behören sowie den Exportkontrollbestimmungen der Schweiz und Europäischen Union (EU) unterliegen können. Sie erkennen an, dass die Internetpräsenz nicht in solche Länder übertragen oder anderweitig dorthin exportiert oder reexportiert werden darf, über die die USA, Schweiz und/oder EU ein Embargo verhängt haben, und auch nicht an Staatsangehörige oder Einwohner solcher Länder oder an Personen oder in der Organisation, die in der „Specially Designated National List" des US-Finanzministeriums oder in der „Table of Denial Oders" des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Die Listen der Embargo Länder und bezeichneten Personen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung der von HPM GmbH angebotenen Produkte garantieren Sie, dass sich Ihr Standort nicht in einem Embargo-Land befindet und Sie nicht unter der Kontrolle eines Embargo-Lands oder eines Staatsangehörigen oder Einwohner eines Embargo-Lands oder einer bezeichneten Person stehen. Sie verpflichten sich, sämtliche US-, Schweizer- und EU-Exportgesetze strikt zu befolgen, und übernehmen die alleinige Verantwortung für die Einholung ggf. erforderlicher Lizenzen für Exporte bzw. Reexporte. 2. Die Produkte der HPM GmbH können eine Verschlüsselungstechnologie nutzen, die den Lizenzierungsvorschriften unter den US Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 und Council Regulation (EC) No. 1334/2000 unterliegt.
Exportkontrollen. Die von Rockwell Automation unter diesem EULA bereitgestellte Software und Dokumentation unterliegt den Exportkontrollen nach Maßgabe der Gesetze und Richtlinien der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sowie den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien anderer Länder. Sie müssen diese Gesetze und Richtlinien in Bezug auf Export, Re- Export, Import, Übertragung und Nutzung der Software und Dokumentation von Rockwell Automation einhalten und verpflichten sich, alle erforderlichen US- und lokalen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen einzuholen. Sie und Rockwell Automation vereinbaren, der jeweils anderen Partei Informationen, Begleitdokumente und Unterstützung in angemessenem Umfang zukommen zu lassen, um der betreffenden Partei die Beschaffung solcher Genehmigungen oder Lizenzen zu ermöglichen.
Exportkontrollen. 19.1. Jede Partei muss die Sanktionsregeln in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag beachten und vereinbart, für die Einhaltung der Sanktionsregeln jeweils alleine verantwortlich zu sein. 19.2. SoftwareONE hat alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, die zur Einhaltung der Sanktionsregeln erforderlich sind und für den Export von Lizenzen, Diensten und Arbeitsergebnissen gelten, die der Gesellschaft im Rahmen eines Vertrags bereitgestellt oder verkauft werden. 19.3. Keine der Parteien darf eine Handlung oder Unterlassung begehen, die zum Verstoß der anderen Partei gegen die Sanktionsregeln führen würde.
Exportkontrollen. 6.1 Sie übernehmen die Verantwortung für alle maßgeblichen Ausfuhrkontrollbestimmungen einschließlich unter anderem aller Vorschrift, die den unbefugten Handel mit militärischen und sonstigen strategischen Gütern und Leistungen sowie Finanz- oder Handelsgeschäfte mit namentlich aufgeführten Personen und Organisationen in Ländern verbieten, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird und aller Vorschriften, die Bedingungen festlegen, unter denen bestimmte Technologien, Informationen und Waren in oder durch Länder bzw. aus Ländern transportiert werden dürfen, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird und Sie garantieren deren Einhaltung. 6.2 Sie gewährleisten ebenfalls, dass Sie uns keine Sendung übergeben, wenn Sie oder eine an der Sendung beteiligte Partei in einem Sanktionsprogramm der Vereinten Nationen oder in einem regionalen oder nationalen Programm zu deren Umsetzung und/oder Ergänzung aufgeführt sind oder in davon unabhängigen ähnlichen Bestimmungen. 6.3 Sie verpflichten sich, Sendungen kenntlich zu machen, die Ausfuhrkontrollen unterliegen und uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zukommen zu lassen. 6.4 Sie sind dafür verantwortlich zu Ihren Lasten festzustellen, welche Aus- und Einfuhrgenehmigungen für eine Sendung erforderlich sind, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass der Empfänger nach dem Recht der Herkunfts- und Zielländer und aller sonstigen Länder, die sich für die Güter zuständig erklären, zugelassen ist. 6.5 Wir übernehmen keinerlei Haftung gegenüber Ihnen oder anderen Personen für Ihre Verstöße gegen Ausfuhrkontrollbestimmungen, Sanktionen, einschränkende Maßnahmen und Embargos.
Exportkontrollen. 12. Gefahrgut