Exportkontrollen Musterklauseln

Exportkontrollen. Für das Produkt gelten alle anwendbaren Exportbeschränkungen. Sie haben alle Export- und Importgesetze und -beschränkungen und -vorschriften von Agenturen und Behörden der USA und anderer Staaten, die für das Produkt und Ihre Verwendung des Produkts gelten, einzuhalten. Das Produkt darf nicht wiederausgeführt, heruntergeladen oder anderweitig exportiert werden in ein Land, gegen das die Vereinigten Staaten ein Warenembargo verhängt haben, oder von einem Staatsangehörigen oder Einwohner eines solchen Landes installiert werden, oder an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des Finanzministeriums der USA oder auf der Table of Denial Orders des Handelsministeriums der USA genannt ist. Sie erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, nicht unter dessen Kontrolle stehen und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes sind und nicht auf einer dieser Listen eingetragen sind.
Exportkontrollen. 11.1 FedEx befördert keine Sendungen, die gegen die Gesetze zur Ausfuhrkontrolle verstoßen. Der Absender ist für die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen verantwortlich und garantiert deren Einhaltung, einschließlich der U.S. Export Administration Regulations, der U.S. International Traffic in Arms Regulations, der U.S. Foreign Assets Control Regulations sowie der anwendbaren Ausfuhrgesetze und Verordnungen eines jeden Landes im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung. Der Absender erklärt sich einverstanden und versichert, dass er alle anwendbaren Sanktionen der US-Regierung beachten wird, die die Ausfuhr oder den Reexport von Gütern, Services oder Technologie in Länder und Gebiete verbieten, die von der US- Regierung einseitig oder in Koordination mit Sanktionen anderer Länder benannt wurden. Darüber hinaus befördert FedEx keine Waren, deren Handel durch Wirtschaftssanktionen und Embargogesetze eingeschränkt oder verboten ist und der Absender verpflichtet sich, diese Waren nicht zum Versand anzubieten. Eine aktuelle Liste der von FedEx nicht bedienten Länder und Gebiete ist unter xxxxx.xxx abrufbar. 11.2 Darüber hinaus befördert XxxXx keine Sendungen und der Absender garantiert, dass er keine Sendungen an FedEx übergeben wird, wenn der Absender oder eine der an der Sendung beteiligten Parteien auf der vom US-Handelsministerium geführten „Denied Persons List“ oder auf einer der Ausfuhrkontroll- oder Sanktionslisten steht, die von folgenden Stellen veröffentlicht und geführt werden: U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control; U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security; U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls; United Nations Sanctions Committees; European Union Council; und jeder anderen zuständigen Behörde. Der Absender erklärt sich zudem damit einverstanden und versichert, dass er nicht versuchen wird, an ein Unternehmen zu versenden, das sich im gemeinsamen Besitz einer Partei befindet, die, wie von der zuständigen Börsenzulassungsbehörde festgestellt, Wirtschaftssanktionen unterliegt.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Autodesk-Materialien den Exportkontrollgesetzen und -verordnungen der Vereinigten Staaten („US“) unterliegen und der Lizenznehmer diese Gesetze und Verordnungen einhält. Gemäß den US-Exportkontrollgesetzen und -verordnungen dürfen die Autodesk-Materialien nicht in Länder, die einem Handelsverbot unterliegen, an ausgeschlossene Endbenutzer oder für ausgeschlossene Endnutzungen heruntergeladen, exportiert, re-exportiert oder weitergegeben werden. Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (a) sich in einem Land, das einem Handelsverbot unterliegt, befinden oder Einwohner oder Staatsangehörige eines Landes, das einem Handelsverbot unterliegt, sind; (b) sich auf einer Liste der US-Regierung über ausgeschlossene Endnutzer befinden; und (c) Autodesk-Materialien ohne Genehmigung gemäß den US-Exportkontrollverordnungen für eine ausgeschlossene Endnutzung, benutzen werden, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Abschätzung, Tests oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannte Luftfahrtanwendungen. Der Lizenznehmer versteht, dass sich die für den Lizenznehmer geltenden Anforderungen und Beschränkungen nach US-Recht abhängig von den heruntergeladenen Autodesk-Materialien unterscheiden und sich in Zukunft ändern können. Die genauen, für die Autodesk-Materialien geltenden Kontrollen sind den U.S. Export Administration Regulations und den U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control Regulations zu entnehmen.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Autodesk-Materialien und Dienstleistungen (darunter sämtliche Daten, die vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit einer Dienstleistung übermittelt werden und sämtliche mittels einer Dienstleistung generierten lizenznehmerspezifischen Leistungen) den geltenden Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetzen, Regelungen und Verordnungen der Vereinigten Staaten oder eines anderen Landes, darunter insbesondere den vom U.S. Department of Commerce sowie vom U.S. Department of the Treasury veröffentlichten Verordnungen (zusammen „Exportkontrollgesetze“), unterliegen. Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (i) Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes ist oder sich in einem Land befindet, das den Handelssanktionen oder anderen wesentlichen Handelsbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegt (darunter insbesondere Kuba, Iran, Sudan, Syrien und Nordkorea), (ii) das sich auf einer Liste der US-Regierung über ausgeschlossene Parteien befindet (darunter insbesondere die Liste von speziell designierten Staatsangehörigen und blockierten Personen des U.S. Treasury Departments sowie Listen des U.S. Department of Commerce über verweigerte Personen (Denied Party List), Unternehmen sowie die Nichtverifizierten-Liste und die Listen des U.S. Department of State betreffend Proliferation), (iii) die Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen ohne Genehmigung gemäß den Exportkontrollgesetzen für eine ausgeschlossene Endnutzung, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Abschätzung, Tests oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannte Luftfahrtanwendungen, verwenden wird, sofern die Nutzung nicht auf andere Weise durch die Exportkontrollgesetzen autorisiert ist , oder (iv) die Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen zu nutzen, um diese zu veröffentlichen, zu transferieren, herunterzuladen, zu exportieren oder zu re-exportieren, direkt oder indirekt, sämtliche mit den Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen hergestellten lizenznehmerspezifischen Leistungen, Inhalte des Lizenznehmers, Inhalte von Dritten oder sämtliche andere Inhalte oder Materialien in ein Land, an ein Unternehmen oder an eine Partei zu übermitteln, das oder die nicht berechtigt ist, diese gemäß den Exportkontrollgesetzen oder anderen Gesetzen oder Verordnungen, denen der Lizenznehmer unterliegen mag, zu erhalten. Der Lizenzn...
Exportkontrollen. Die Verwendung dieser Software unterliegt den amerikanischen Exportbestimmungen. Sie stimmen Folgendem zu: (a) Sie sind weder Bürger, Staatsangehöriger oder Einwohner von noch unterliegen Sie der Kontrolle der Regierungen von Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Sudan oder einem beliebigen anderen Land, in das die Vereinigten Staaten den Export untersagt haben, (b) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt in die oben genannten Länder oder an die Bürger, Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder exportieren oder reexportieren, (c) Sie sind weder auf den Listen Specially Designated Nationals, Specially Designated Terrorists und Specially Designated Narcotic Traffickers des United States Department of Treasury noch auf der Table of Denial Orders des United States Department of Commerce aufgeführt, (d) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt an Personen auf den oben genannten Listen exportieren oder reexportieren, und (e) Sie werden die Software nicht für Zwecke verwenden oder verwenden lassen, die nach den Recht der Vereinigten Staaten verboten sind, einschließlich, ohne Einschränkung, zu Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Massenvernichtungswaffen. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx.
Exportkontrollen. 1. Die Internetpräsenz der barracuda GmbH bietet Servicedienstleistungen an und nutzt Software und Technologien, die den US-Exportkontrollen des US-Handelsministeriums, des Office of Foreign Assets control des US-Finanzministeriums und anderer US-Behörden sowie den Exportkontrollbestimmungen der Schweiz und Europäischen Union (EU) unterliegen können. Du erkennst an, dass die Internetpräsenz nicht in solche Länder übertragen oder anderweitig dorthin exportiert oder reexportiert werden darf, über die die USA, Schweiz und/oder EU ein Embargo verhängt haben, und auch nicht an Staatsangehörige oder Einwohner solcher Länder oder an Personen oder in der Organisation, die in der „Specially Designated National List" des US-Finanzministeriums oder in der „Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Die Listen der Embargo-Länder und bezeichneten Personen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung der von der barracuda GmbH angebotenen Produkte garantiert Du, dass sich Dein Standort nicht in einem Embargo-Land befindet und Du nicht unter der Kontrolle eines Embargo-Landes oder eines Staatsangehörigen oder Einwohner eines Embargo-Landes oder einer bezeichneten Person stehen. Du verpflichtest Dich, sämtliche US-, Schweizer- und EU-Exportgesetze strikt zu befolgen, und übernimmst die alleinige Verantwortung für die Einholung ggf. erforderlicher Lizenzen für Exporte bzw. Reexporte. 2. Die Produkte der barracuda GmbH können eine Verschlüsselungstechnologie nutzen, die den Lizenzierungsvorschriften unter den US Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 und Council Regulation (EC) No. 1334/2000 unterliegt.
Exportkontrollen. 6.1 Sie übernehmen die Verantwortung für alle maßgeblichen Ausfuhrkontrollbestimmungen einschließlich unter anderem aller Vorschrift, die den unbefugten Handel mit militärischen und sonstigen strategischen Gütern und Leistungen sowie Finanz- oder Handelsgeschäfte mit namentlich aufgeführten Personen und Organisationen in Ländern verbieten, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird und aller Vorschriften, die Bedingungen festlegen, unter denen bestimmte Technologien, Informationen und Waren in oder durch Länder bzw. aus Ländern transportiert werden dürfen, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird und Sie garantieren deren Einhaltung. 6.2 Sie gewährleisten ebenfalls, dass Sie uns keine Sendung übergeben, wenn Sie oder eine an der Sendung beteiligte Partei in einem Sanktionsprogramm der Vereinten Nationen oder in einem regionalen oder nationalen Programm zu deren Umsetzung und/oder Ergänzung aufgeführt sind oder in davon unabhängigen ähnlichen Bestimmungen. 6.3 Sie verpflichten sich, Sendungen kenntlich zu machen, die Ausfuhrkontrollen unterliegen und uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zukommen zu lassen. 6.4 Sie sind dafür verantwortlich zu Ihren Lasten festzustellen, welche Aus- und Einfuhrgenehmigungen für eine Sendung erforderlich sind, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass der Empfänger nach dem Recht der Herkunfts- und Zielländer und aller sonstigen Länder, die sich für die Güter zuständig erklären, zugelassen ist. 6.5 Wir übernehmen keinerlei Haftung gegenüber Ihnen oder anderen Personen für Ihre Verstöße gegen Ausfuhrkontrollbestimmungen, Sanktionen, einschränkende Maßnahmen und Embargos.
Exportkontrollen. 12. Gefahrgut
Exportkontrollen. 19.1. Jede Partei muss die Sanktionsregeln in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag beachten und vereinbart, für die Einhaltung der Sanktionsregeln jeweils alleine verantwortlich zu sein. 19.2. SoftwareONE hat alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, die zur Einhaltung der Sanktionsregeln erforderlich sind und für den Export von Lizenzen, Diensten und Arbeitsergebnissen gelten, die der Gesellschaft im Rahmen eines Vertrags bereitgestellt oder verkauft werden. 19.3. Keine der Parteien darf eine Handlung oder Unterlassung begehen, die zum Verstoß der anderen Partei gegen die Sanktionsregeln führen würde.
Exportkontrollen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, die Software weder direkt noch indirekt zu exportieren, zu übertragen oder anderweitig den Zugriff auf oder die Nutzung der Software zu ermöglichen, wenn dies gegen geltende Gesetze in Bezug auf Exportkontrollen und/oder Sanktionen verstößt, einschließlich (a) in ein Land (oder an oder durch einen Bürger, Staatsangehörigen oder Einwohner eines Landes), gegen das Wirtschafts- oder Finanzsanktionen oder Handelsembargos von den Vereinigten Staaten aufrechterhalten oder durchgesetzt werden, einschließlich durch das United States Department of the Treasury's Office of Foreign Assets Control (Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten), der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs oder der Europäischen Union oder eines ihrer Mitgliedstaaten (jede Person, die Ziel einer der vorgenannten Sanktionen oder eines Embargos ist, ein "Sanktionsziel") oder (b) an oder durch eine Person, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals" (speziell bezeichnete Staatsangehörige) und "Blocked Persons" (geblockte Personen) des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten oder auf der Liste der "Denied Persons" (bestrittenen Personen) oder Einrichtungen des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten oder auf gleichwertigen Listen in anderen Rechtsordnungen aufgeführt ist (jede in Klausel (b) beschriebene Person ist ein "Verbotener Nutzer").