Exportkontrollen Musterklauseln

Exportkontrollen. Für das Produkt gelten alle anwendbaren Exportbeschränkungen. Sie haben alle Export- und Importgesetze und -beschränkungen und -vorschriften von Agenturen und Behörden der USA und anderer Staaten, die für das Produkt und Ihre Verwendung des Produkts gelten, einzuhalten. Das Produkt darf nicht wiederausgeführt, heruntergeladen oder anderweitig exportiert werden in ein Land, gegen das die Vereinigten Staaten ein Warenembargo verhängt haben, oder von einem Staatsangehörigen oder Einwohner eines solchen Landes installiert werden, oder an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des Finanzministeriums der USA oder auf der Table of Denial Orders des Handelsministeriums der USA genannt ist. Sie erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, nicht unter dessen Kontrolle stehen und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes sind und nicht auf einer dieser Listen eingetragen sind.
Exportkontrollen. 11.1 FedEx befördert keine Sendungen, die gegen die Gesetze zur Ausfuhrkontrolle verstoßen. Der Absender ist für die Beachtung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen verantwortlich und garantiert deren Einhaltung, einschließlich der U.S. Export Administration Regulations, der U.S. International Traffic in Arms Regulations, der U.S. Foreign Assets Control Regulations sowie der anwendbaren Ausfuhrgesetze und Verordnungen eines jeden Landes im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung. Der Absender erklärt sich einverstanden und versichert, dass er alle anwendbaren Sanktionen der US-Regierung beachten wird, die die Ausfuhr oder den Reexport von Gütern, Services oder Technologie in Länder und Gebiete verbieten, die von der US-Regierung einseitig oder in Koordination mit Sanktionen anderer Länder benannt wurden. Darüber hinaus befördert XxxXx keine Waren, deren Handel durch Wirtschaftssanktionen und Embargogesetze eingeschränkt oder verboten ist und der Absender verpflichtet sich, diese Waren nicht zum Versand anzubieten. Eine aktuelle Liste der von FedEx nicht bedienten Länder und Gebiete ist unter xxxxx.xxx abrufbar. 11.2 Darüber hinaus befördert XxxXx keine Sendungen und der Absender garantiert, dass er keine Sendungen an FedEx übergeben wird, wenn der Absender oder eine der an der Sendung beteiligten Parteien auf der vom US-Handelsministerium geführten „Denied Persons List“ oder auf einer der Ausfuhrkontroll- oder Sanktionslisten steht, die von folgenden Stellen veröffentlicht und geführt werden: the U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control; the U.S. Department of Commerce Department, Bureau of Industry and Security; the U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls; the United Nations Sanctions Committees; the European Union Council; und jeder anderen zuständigen Behörde. Der Absender erklärt sich zudem damit einverstanden und versichert, dass er nicht versuchen wird, an ein Unternehmen zu versenden, das sich im gemeinsamen Besitz einer Partei befindet, die, wie von der zuständigen Börsenzulassungsbehörde festgestellt, Wirtschaftssanktionen unterliegt.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Autodesk-Materialien den Exportkontrollgesetzen und -verordnungen der Vereinigten Staaten („US“) unterliegen und der Lizenznehmer diese Gesetze und Verordnungen einhält. Gemäß den US-Exportkontrollgesetzen und -verordnungen dürfen die Autodesk-Materialien nicht in Länder, die einem Handelsverbot unterliegen, an ausgeschlossene Endbenutzer oder für ausgeschlossene Endnutzungen heruntergeladen, exportiert, re-exportiert oder weitergegeben werden. Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (a) sich in einem Land, das einem Handelsverbot unterliegt, befinden oder Einwohner oder Staatsangehörige eines Landes, das einem Handelsverbot unterliegt, sind; (b) sich auf einer Liste der US-Regierung über ausgeschlossene Endnutzer befinden; und (c) Autodesk-Materialien ohne Genehmigung gemäß den US-Exportkontrollverordnungen für eine ausgeschlossene Endnutzung, benutzen werden, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Abschätzung, Tests oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannte Luftfahrtanwendungen. Der Lizenznehmer versteht, dass sich die für den Lizenznehmer geltenden Anforderungen und Beschränkungen nach US-Recht abhängig von den heruntergeladenen Autodesk-Materialien unterscheiden und sich in Zukunft ändern können. Die genauen, für die Autodesk-Materialien geltenden Kontrollen sind den U.S. Export Administration Regulations und den U.S. Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control Regulations zu entnehmen.
Exportkontrollen. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die Autodesk- Materialien und Dienstleistungen (darunter sämtliche Daten, die vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit einer Dienstleistung übermittelt werden und sämtliche mittels einer Dienstleistung generierten lizenznehmerspezifischen Leistungen) den geltenden Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetzen, Regelungen und Verordnungen der Vereinigten Staaten unterliegen und den geltenden Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetzen, Regelungen und Verordnungen anderer Länder unterliegen können, darunter insbesondere Länder, in welchen der Lizenznehmer seinen Sitz hat oder seinen Geschäften nachgeht. Zusammen werden diese Gesetze, Regelungen und Verordnungen der Vereinigen Staaten und anderer Länder im Folgenden als "Exportkontrollgesetze" bezeichnet. Der Lizenznehmer wird die Exportkontrollgesetze in jeder Hinsicht befolgen. Der Lizenznehmer sichert zu, dass weder der Lizenznehmer noch das Personal des Lizenznehmers (i) Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes ist oder sich in einem Land oder einem Gebiet befindet, das den Handelssanktionen oder anderen wesentlichen Handelsbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegt (darunter insbesondere die Krim, Kuba, Iran, Sudan, Syrien und Nordkorea), (ii) sich auf einer anwendbaren Liste einer Regierung über ausgeschlossene Parteien befindet (darunter insbesondere die sektorbezogene Sanktionenliste und die Liste von speziell designierten Staatsangehörigen und blockierten Personen des U.S. Treasury Departments sowie Listen des U.S. Department of Commerce über verweigerte Personen (Denied Party List), Unternehmen sowie die Nichtverifizierten-Liste und die Listen des U.S. Department of State betreffend Proliferation), (iii) die Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen ohne Genehmigung gemäß den Exportkontrollgesetzen in Verbindung mit einer ausgeschlossenen Endnutzung, einschließlich Design, Analyse, Simulation, Abschätzung, Tests oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit nuklearen Aktivitäten, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen oder unbemannten Luftfahrzeugen, verwenden wird, sofern die Nutzung nicht auf andere Weise durch die Exportkontrollgesetzen autorisiert ist , oder (iv) die Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen zu nutzen, um diese zu veröffentlichen, zu transferieren, herunterzuladen, zu exportieren oder zu re-exportieren, direkt oder indirekt, sämtliche mit den Autodesk-Materialien oder Dienstleistungen hergestellten lizenznehm...
Exportkontrollen. Die Verwendung dieser Software unterliegt den amerikanischen Exportbestimmungen. Sie stimmen Folgendem zu: (a) Sie sind weder Bürger, Staatsangehöriger oder Einwohner von noch unterliegen Sie der Kontrolle der Regierungen von Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Sudan oder einem beliebigen anderen Land, in das die Vereinigten Staaten den Export untersagt haben, (b) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt in die oben genannten Länder oder an die Bürger, Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder exportieren oder reexportieren, (c) Sie sind weder auf den Listen Specially Designated Nationals, Specially Designated Terrorists und Specially Designated Narcotic Traffickers des United States Department of Treasury noch auf der Table of Denial Orders des United States Department of Commerce aufgeführt, (d) Sie werden die Software weder direkt noch indirekt an Personen auf den oben genannten Listen exportieren oder reexportieren, und (e) Sie werden die Software nicht für Zwecke verwenden oder verwenden lassen, die nach den Recht der Vereinigten Staaten verboten sind, einschließlich, ohne Einschränkung, zu Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion nuklearer, chemischer oder biologischer Massenvernichtungswaffen. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx.
Exportkontrollen. 1. Die Internetpräsenz der barracuda GmbH bietet Servicedienstleistungen an und nutzt Software und Technologien, die den US-Exportkontrollen des US-Handelsministeriums, des Office of Foreign Assets control des US-Finanzministeriums und anderer US-Behörden sowie den Exportkontrollbestimmungen der Schweiz und Europäischen Union (EU) unterliegen können. Du erkennst an, dass die Internetpräsenz nicht in solche Länder übertragen oder anderweitig dorthin exportiert oder reexportiert werden darf, über die die USA, Schweiz und/oder EU ein Embargo verhängt haben, und auch nicht an Staatsangehörige oder Einwohner solcher Länder oder an Personen oder in der Organisation, die in der „Specially Designated National List" des US-Finanzministeriums oder in der „Table of Denial Orders" des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Die Listen der Embargo-Länder und bezeichneten Personen können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Durch die Nutzung der von der barracuda GmbH angebotenen Produkte garantiert Du, dass sich Dein Standort nicht in einem Embargo-Land befindet und Du nicht unter der Kontrolle eines Embargo-Landes oder eines Staatsangehörigen oder Einwohner eines Embargo-Landes oder einer bezeichneten Person stehen. Du verpflichtest Dich, sämtliche US-, Schweizer- und EU-Exportgesetze strikt zu befolgen, und übernimmst die alleinige Verantwortung für die Einholung ggf. erforderlicher Lizenzen für Exporte bzw. Reexporte. 2. Die Produkte der barracuda GmbH können eine Verschlüsselungstechnologie nutzen, die den Lizenzierungsvorschriften unter den US Export Administration Regulations, 15 C.F.R. Parts 730-774 und Council Regulation (EC) No. 1334/2000 unterliegt.
Exportkontrollen. Die von Rockwell Automation unter diesem EULA bereitgestellte Software und Dokumentation unterliegt den Exportkontrollen nach Maßgabe der Gesetze und Richtlinien der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sowie den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien anderer Länder. Sie müssen diese Gesetze und Richtlinien in Bezug auf Export, Re- Export, Import, Übertragung und Nutzung der Software und Dokumentation von Rockwell Automation einhalten und verpflichten sich, alle erforderlichen US- und lokalen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen einzuholen. Sie und Rockwell Automation vereinbaren, der jeweils anderen Partei Informationen, Begleitdokumente und Unterstützung in angemessenem Umfang zukommen zu lassen, um der betreffenden Partei die Beschaffung solcher Genehmigungen oder Lizenzen zu ermöglichen.
Exportkontrollen. 19.1. Jede Partei muss die Sanktionsregeln in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag beachten und vereinbart, für die Einhaltung der Sanktionsregeln jeweils alleine verantwortlich zu sein. 19.2. SoftwareONE hat alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, die zur Einhaltung der Sanktionsregeln erforderlich sind und für den Export von Lizenzen, Diensten und Arbeitsergebnissen gelten, die der Gesellschaft im Rahmen eines Vertrags bereitgestellt oder verkauft werden. 19.3. Keine der Parteien darf eine Handlung oder Unterlassung begehen, die zum Verstoß der anderen Partei gegen die Sanktionsregeln führen würde.
Exportkontrollen. Ihnen ist bekannt, dass die mobilen Apps ggf. verschlüsselungsbezogene Technologie enthalten und Sie erkennen dies an. Sie verpflichten sich hiermit, die mobilen Apps (oder Teile davon) nicht unter Verletzung anwendbarer Gesetze zu exportieren oder zum Zwecke des Rückexports zu übertragen. Insbesondere verpflichten Sie sich dazu, die zentrale Software nicht an Drittparteien in Ländern zu exportieren, gegenüber welchen Sanktionen verhängt wurden. Sie stellen Prowise, deren Tochtergesellschaften sowie Lizenzgeber hiermit von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Schadensersatzleistungen sowie Verlusten, welche infolge Ihres Verstoßes gegen diese Exportkontrollbestimmungen entstehen, frei und halten diese schadlos.
Exportkontrollen. Sie (als Nutzer oder als Kunde) sind nicht berechtigt, Informationen und/oder Dienstleistungen, die Sie über den PSI Collaboration Space erhalten haben, direkt oder indirekt in ein Land, eine Person, ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Körperschaft zu exportieren, in das/die ein solcher Export gesetzlich eingeschränkt oder verboten ist (z.B. Wirtschaftssanktionen und Em- bargos, die von der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder den USA verhängt wur- den), zu re-exportieren oder zu übertragen. Darüber hinaus versichern Sie mit Ihrem Zugang zum PSI Collaboration Space, dass weder Sie persönlich noch der Kunde, den Sie vertreten, restriktiven Maßnahmen (Sanktionen) unterworfen sind. Die Nutzer haften in vollem Umfang für Verstöße gegen diesen Absatz und werden im vollen Umfang des Gesetzes belangt.