Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
Verschiedenes. (1) Anwendbares Recht. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht.
Verschiedenes. 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
Verschiedenes. 11.1. Die Erfüllung der Vertragspflichten von VOLVO TRUCKS ist nicht termingebunden.
Verschiedenes. 13.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
Verschiedenes. 13.1 Soweit diese AGB keine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Verschiedenes. 1.9.1 Exasol ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Mitarbeiter von gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen und bei Trainingsleistungen (Ziffer 6) auch von Exasol zertifizierten Partnerunternehmen einzuschalten, bleibt jedoch in jedem Fall gegenüber dem Vertragspartner für die vollständige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich. Wird die Leistung durch einen sonstigen Subunternehmer (nicht durch ein verbundenes Unternehmen) erbracht, wird der Vertragspartner zuvor unterrichtet.
Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§ 126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder eine sonstiges, qualifiziertes Formerfordernis (z. B. Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
Verschiedenes. Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag oder Anspruche gegen die andere Partei oder andere Parteien an Dritte abzutreten. Sofern die Kauferin die Ubertragung des Kaufvertrages auf eine Zweckgesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen beabsichtigt, so wird der Verkaufer seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Der Verkaufer ist dabei berechtigt, seine Zustimmung davon abhangig zu machen, da(beta) die Kauferin dem Verkaufer die Zahlung offenen Kaufpreises unter Verzicht auf Aufrechnung/Zuruckhaltung garantiert. Nach Entrichtung des vollstandigen Kaufpreises kann die Kauferin frei uber den Kaufgegenstand verfugen. Das Recht der Kauferin zur Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch des Verkaufers ist ausgeschlossen. Uber die in Ziffer IV. vorgesehenen Auszahlungsbedingungen hinaus steht der Kauferin kein Zuruckbehaltungsrecht zu. /s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx /s/ JMR -8- Anderungen und Erganzungen dieses Vertrages, einschlie(beta)lich der Anderung dieser Klausel, bedurfen der Schriftform, um gultig zu sein, sofern keine notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich ist. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, unvollstreckbar, nichtig oder gesetzwidrig sein oder werden, so soll hierdurch die Gultigkeit der ubrigen Bestimmungen nicht beruhrt werden. Anstelle einer solchen unwirksamen, unvollstreckbaren, nichtigen oder gesetzwidrigen Bestimmung gilt zwischen den Parteien eine derartige wirksame, vollstreckbare und gesetzliche Bestimmung als vereinbart, die, sofern die Parteien nichts anderes bestimmen, so weit wie moglich denselben wirtschaftlichen Zweck erfullt wie die unwirksame, unvollstreckbare, nichtige oder gesetzwidrige Bestimmung. Dasselbe gilt entsprechend fur Vertragslucken. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts sowie unter Ausschlu(beta) der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Sofern Widerspruche zwischen der ma(beta)geblichen deutschen Fassung dieses Vertrages und der unverbindlichen englischen Ubersetzung bestehen, so geht die deutsche Fassung der englischen Fassung vor. ______________________, den 11.03.2005 /s/ Xxxx X. Xxxxxxxx -------------------------- Medical Discoveries, Inc., vertreten durch ihren CEO Xxxx Xxxx Xxxxxxxx ______________________, den 11.03.2005 /s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx --------------------------- Herr Rechtsanwalt Hinnerk-Xxxxxxx Xxxxxx als Insolvenzverwalter der Savetherapeutics AG i.L....
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformulars.