Verschiedenes a) Der Käufer schuldet keine Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB). Der Anspruch des Lieferanten auf Zahlung von Verzugszinsen bleibt unberührt. Für den Eintritt des Verzugs des Käufers gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.
b) Zahlungen des Käufers bedeuten keine Anerkennung der Liefergegenstände als vertragsgemäß.
c) Rechnungen sind spätestens innerhalb von 120 Tagen nach Eingang der Lieferung oder vollständiger Erfüllung der Leistung zu stellen. In sämtlichen Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Lieferpapieren sind die Bestellnummer, die Artikelnummer, die Liefermenge und die Lieferanschrift des Käufers, Kunden oder des Dritten anzugeben. Sofern der Käufer Liefergegenstände und/oder Leistungen an den Lieferanten für die Herstellung der Liefergegenstände und/oder Leistungen der Bestellung geliefert/erbracht haben sollte, sind diese als solche in der Rechnung separat aufzuführen (wie z.B. Ware unter Eigentumsvorbehalt, Konsignationsware, Werkzeuge oder Technologien (häufig als „Unterstützung“ für Import-/Zollzwecke) bezeichnet). Jede Rechnung muss auch Referenzinformationen über die gelieferte Konsignationsware enthalten sowie die gewährten Rabatte, Gutschriften oder Rückvergütungen bezogen auf den Grundpreis, der den Rechnungspreis bestimmt hat. Rechnungszweitschriften sind als Duplikate zu kennzeichnen.
d) Der Käufer ist berechtigt verspätete, unrichtige oder unvollständige Rechnungen und Lieferpapiere zurückzuweisen. Sollte sich durch eine berechtigte Zurückweisung die Bearbeitung durch den Käufer im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs verzögern, verlängern sich die in Ziffer 2.2.1 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.
e) Der Lieferant versichert, dass er zum Empfang der Zahlungen in der auf der jeweiligen Bestellung ausgewiesenen Währung berechtigt ist. Soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Käufer im Hinblick auf die Zahlungsmodalitäten keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten jeglicher Art.
f) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Käufer in gesetzlichem Umfang zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten solange ihm noch Ansprüche aus unvollständiger oder mangelhafter Leistung gegenüber dem Lieferanten zustehen.
g) Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener ...
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Verschiedenes. 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Einzel- vertrages nicht für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit Franken Guss im Wettbewerb steht. Der Auftragnehmer hat sich jeder selbständigen - direk- ten oder indirekten - oder unselbständigen Tätigkeit für ein solches Unter- nehmen zu enthalten.
13.2 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Franken Guss gegenüber Drit- ten rechtsgeschäftlich zu vertreten. Bei allen Tätigkeiten, die der Auftrag- nehmer für Franken Guss wahrnimmt, wird er daher beachten, dass er keine für Franken Guss verpflichtenden Erklärungen abgibt. Verpflichtungen werden für Franken Guss nur dann begründet, wenn der Auftragnehmer zuvor von Franken Guss zur Abgabe derartiger Erklärungen gegenüber Dritten ausdrücklich bevollmächtigt worden ist.
13.3 Die ganz oder teilweise Übertragung nach dem Einzelvertrag geschul- deter Tätigkeiten durch den Auftragnehmer auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Franken Guss. Die Genehmigung kann auch ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der Auftragnehmer hat dem Dritten die nach dem Einzelvertrag übernom- menen Pflichten insbesondere Rechtsübergang an dem Entwicklungsergeb- nis mit Ablieferung an Franken Guss, Einräumung der ausschließlichen und uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Entwicklungsergebnis für Xxxx- xxx Xxxx, Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot - schriftlich aufzuerlegen und stellt Franken Guss von jedweden Ansprüchen des Dritten frei. Nachweislich entstandene Aufwendungen an Dritte, deren Tätigkeit von Franken Xxxx genehmigt wurde, stellt der Auftragnehmer Franken Guss se- parat in Rechnung.
13.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kitzingen. Es gilt das für Werkver- träge anwendbare deutsche materielle Recht.
13.5 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die üb- rigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die ihrem ur- sprünglichen Willen am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eventuelle Lü- cken.
13.6 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedür- fen der Schriftform.
Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Verschiedenes. Anwendbares Recht. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht.
Verschiedenes. 18.1. Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und / oder einer Leistungsvereinbarung nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags und / oder Leistungsvereinbarung nicht berührt. Anstelle der nicht rechtswirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Xxxxx verpflichten sich die Parteien eine rechtsgültige Bestimmung zu vereinbaren, die – soweit möglich – dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung laut beiden Parteien am nächsten kommt, oder die dem mutmasslichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den Punkt bedacht hätten.
18.2. Der Anbieter agiert als unabhängiger Unternehmer und nichts in diesem Vertrag, den Anhängen oder einer Leistungsvereinbarung ist so auszulegen, dass ein Arbeitsvertrag oder eine Joint Venture-Beziehung irgendeiner Art zwischen den Parteien, ihren verbundenen Unternehmen, Subunternehmern oder Mitarbeitern geschaffen wird.
18.3. Keine Partei darf den Namen, die Logos oder sonstigen Warenzeichen der anderen Partei in ihren Marketingmaterialien, auf ihrer Website, in ihren Pressemitteilungen oder für ähnliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die andere Partei verwenden.
18.4. Der vorliegende Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands. Ergänzungen, Änderungen oder Beendigung dieses Vertrags und/oder einer Leistungsvereinbarung – einschl. dieser Bestimmung – sind nur rechtsgültig und bindend, wenn sie schriftlich vereinbart und von den Vertragsparteien unterzeichnet wurden. Der Anbieter akzeptiert, dass kein Versäumnis und keine Verzögerung von Syngenta, ein Rechtnach diesem Vertrag auszuüben, als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden kann, noch schliesst die Ausübung eines einzelnen Rechts oder die teilweise Ausübung eines solchen eine andere Ausübung oder die Ausübung eines anderen Rechts nach diesem Vertrag aus.
Verschiedenes. 12.1 Die Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und KEYOU unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
12.2 Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Bei mehrsprachigen Verträgen ist die deutsche Fassung maßgebend.
12.3 KEYOU erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Auf die aktuelle Datenschutzerklärung der KEYOU (xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/) wird hingewiesen.
12.4 Änderungen dieser AGB durch KEYOU werden dem Vertragspartner spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Vertragspartners gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird KEYOU in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Verschiedenes. Die Erfüllung der Vertragspflichten von VOLVO TRUCKS ist nicht termingebunden.
Verschiedenes. 13.1 Soweit diese AGB keine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
13.2 Unteraufträge zur Erfüllung eines Vertrages darf der Lieferant nur nach schriftlicher Einwilligung von Telefónica Germany erteilen.
13.3 Der Lieferant ist damit einverstanden, dass sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten einschließlich der Angebotsdaten bei Telefónica Germany zentral gespeichert und ggf. von anderen verbundenen Unternehmen verarbeitet werden.
13.4 Der Lieferant ist für die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzvor- schriften, VDE-Bestimmungen, Strahlenschutzbestimmungen sowie allgemein anerkannter sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln verantwortlich; er wird Weisungen von Telefónica Germany im Einflussbereich von Telefónica Germany Folge leisten.
13.5 Erfüllungsort ist soweit nicht abweichend vereinbart München, Xxxxx-Xxxxxxxx- Ring 23-25.
13.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Verschiedenes. 19.1. Der Verkäufer hat den Käufer im Vorfeld über geplante Besuche in den Räumlichkeiten des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag zu informieren, und die Vertreter des Käufers sind berechtigt, während all dieser Besuche anwesend zu sein. Alle Mitteilungen des Verkäufers an den Kunden/Endnutzer des Käufers in Verbindung mit dem Vertrag werden über den Käufer weitergeleitet, und der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über alle Mitteilungen (einschließlich Kopien/Abschriften davon), die er vom Kunden/Endnutzer des Käufers in Verbindung mit dem Vertrag erhalten hat.
19.2. Die Bestimmungen aus Klausel 3 (Qualität und Garantien), Klausel 4 (Preis und Zahlung), Klausel 6 (Lieferung und Titel), Klausel 8 (Kündigung und Aussetzung), Klausel 9 (Freistellung), Klausel 11 (Software), Klausel 12 (geistiges Eigentum), Klausel 13 (Vertraulichkeit), Klausel 14 (Datenschutz), Klausel 15 (Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften usw.), Klausel 17 (Versicherung), der vorliegenden Klausel 19.2, Klausel 19.5, Klausel 20 (Anwendbares Recht) dieser allgemeinen Kaufbedingungen gelten über die Kündigung, die Stornierung oder den Ablauf dieses Auftrags hinaus fort.
19.3. Wird eine Bestimmung dieses Vertrags als rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar betrachtet, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
19.4. Die Parteien vereinbaren, sich an Tätigkeiten des „elektronischen Geschäftsverkehrs“ zu beteiligen, zu denen unter anderem die Vertragsbildung, die Vertragsverwaltung, die elektronische Beschaffung, das Bestandsmanagement, der elektronische Datenaustausch und die elektronische Rechnungsstellung gehören können. Für die Zwecke des elektronischen Geschäftsverkehrs gelten alle elektronischen Aufzeichnungen, bei denen es sich um elektronische Nachrichten zwischen Parteien, elektronische Verträge, elektronische Benachrichtigungen oder andere elektronische Aufzeichnungen einer Transaktion (jeweils eine „elektronische Aufzeichnung“) handelt, als: (a) „schriftlich“ und ein „Schriftstück“; (b) von einer Person mit der Absicht, den elektronischen Datensatz zu unterzeichnen,
19.5. Die Übersetzung dieser allgemeinen Kaufbedingungen durch den Käufer ins Deutsche, die unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/Xxxxx/Xxxx.xxxx zu finden ist, wird von den Parteien als offizielle Übersetzung dieser Bedingungen akzeptiert, und falls örtliche Gerichte oder Behörden die deutsche Fassung dieser allgemeinen Kaufbedingungen verlangen, verpflichtet sich der Verkäufer, diese...