Verschiedenes Musterklauseln
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Verschiedenes. Anwendbares Recht. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht.
Verschiedenes. 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchs etzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.
4. Der Sitz der Vermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Unser Autohaus nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Verschiedenes. 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Einzel- vertrages nicht für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit Franken Guss im Wettbewerb steht. Der Auftragnehmer hat sich jeder selbständigen - direk- ten oder indirekten - oder unselbständigen Tätigkeit für ein solches Unter- nehmen zu enthalten.
13.2 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Franken Guss gegenüber Drit- ten rechtsgeschäftlich zu vertreten. Bei allen Tätigkeiten, die der Auftrag- nehmer für Franken Guss wahrnimmt, wird er daher beachten, dass er keine für Franken Guss verpflichtenden Erklärungen abgibt. Verpflichtungen werden für Franken Guss nur dann begründet, wenn der Auftragnehmer zuvor von Franken Guss zur Abgabe derartiger Erklärungen gegenüber Dritten ausdrücklich bevollmächtigt worden ist.
13.3 Die ganz oder teilweise Übertragung nach dem Einzelvertrag geschul- deter Tätigkeiten durch den Auftragnehmer auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Franken Guss. Die Genehmigung kann auch ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Der Auftragnehmer hat dem Dritten die nach dem Einzelvertrag übernom- menen Pflichten insbesondere Rechtsübergang an dem Entwicklungsergeb- nis mit Ablieferung an Franken Guss, Einräumung der ausschließlichen und uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Entwicklungsergebnis für ▇▇▇▇- ▇▇▇ ▇▇▇▇, Geheimhaltung und Wettbewerbsverbot - schriftlich aufzuerlegen und stellt Franken Guss von jedweden Ansprüchen des Dritten frei. Nachweislich entstandene Aufwendungen an Dritte, deren Tätigkeit von Franken ▇▇▇▇ genehmigt wurde, stellt der Auftragnehmer Franken Guss se- parat in Rechnung.
13.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kitzingen. Es gilt das für Werkver- träge anwendbare deutsche materielle Recht.
13.5 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die üb- rigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die ihrem ur- sprünglichen Willen am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eventuelle Lü- cken.
13.6 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedür- fen der Schriftform.
Verschiedenes. 18.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung dieser Verwahrungsbedingungen existiert, bleibt allein die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
18.2 Sollte eine Bestimmung dieser Verwahrungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese Verwahrungsbedingungen eine ▇▇▇▇▇ enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der Verwahrungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
18.3 Unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, können Nutzer, die sich als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB qualifizieren, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Nutzer unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇ erreichen kann. Der Kryptoverwahrer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
18.4 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Nutzer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
18.5 Wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, oder er Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Verwahrungsbedingungen für Verbraucher ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Kryptoverwahrer.
Verschiedenes a) Der Käufer schuldet keine Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB). Der Anspruch des Lieferanten auf Zahlung von Verzugszinsen bleibt unberührt. Für den Eintritt des Verzugs des Käufers gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.
b) Zahlungen des Käufers bedeuten keine Anerkennung der Liefergegenstände als vertragsgemäß.
c) Rechnungen sind spätestens innerhalb von 120 Tagen nach Eingang der Lieferung oder vollständiger Erfüllung der Leistung zu stellen. In sämtlichen Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Lieferpapieren sind die Bestellnummer, die Artikelnummer, die Liefermenge und die Lieferanschrift des Käufers, Kunden oder des Dritten anzugeben. Sofern der Käufer Liefergegenstände und/oder Leistungen an den Lieferanten für die Herstellung der Liefergegenstände und/oder Leistungen der Bestellung geliefert/erbracht haben sollte, sind diese als solche in der Rechnung separat aufzuführen (wie z.B. Ware unter Eigentumsvorbehalt, Konsignationsware, Werkzeuge oder Technologien (häufig als „Unterstützung“ für Import-/Zollzwecke) bezeichnet). Jede Rechnung muss auch Referenzinformationen über die gelieferte Konsignationsware enthalten sowie die gewährten Rabatte, Gutschriften oder Rückvergütungen bezogen auf den Grundpreis, der den Rechnungspreis bestimmt hat. Rechnungszweitschriften sind als Duplikate zu kennzeichnen.
d) Der Käufer ist berechtigt verspätete, unrichtige oder unvollständige Rechnungen und Lieferpapiere zurückzuweisen. Sollte sich durch eine berechtigte Zurückweisung die Bearbeitung durch den Käufer im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs verzögern, verlängern sich die in Ziffer 2.2.1 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung.
e) Der Lieferant versichert, dass er zum Empfang der Zahlungen in der auf der jeweiligen Bestellung ausgewiesenen Währung berechtigt ist. Soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Käufer im Hinblick auf die Zahlungsmodalitäten keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten jeglicher Art.
f) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Käufer in gesetzlichem Umfang zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten solange ihm noch Ansprüche aus unvollständiger oder mangelhafter Leistung gegenüber dem Lieferanten zustehen.
g) Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener ...
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformulars.
Verschiedenes. 9.1 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedarf der schriftlichen Form.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung im rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Ergebnis möglichst nahe kommt.
9.3 Jede Vertragspartei ist mit Zustimmung der anderen Vertragspartei berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Das Einverständnis darf nur dann verweigert werden, wenn gegen die technische und/oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Übernehmers begründete Bedenken bestehen.
9.4 Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, sofern dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Der VNB ist insbesondere berechtigt, Angebotsdaten des Lieferanten anonymisiert zu veröffentlichen sowie die Daten des Lieferanten an dritte weiterzugeben, soweit dies für die netzbetrieblichen Belange notwendig ist. Unbeschadet der Geheimhaltungspflicht ist jeder Vertragspartner berechtigt, auch vertrauliche Informationen des anderen Vertragspartners an Behörden und Gerichte weiterzugeben, soweit er hierzu aufgrund geltenden Rechts verpflichtet ist.
9.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von sw netz, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Vertragssprache ist Deutsch.
9.6 Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung.
Verschiedenes a) Sofern im Länderverzeichnis nicht anders angegeben, unterliegt dieser Vertrag französischem Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Paris in Bezug auf alle Streitigkeiten oder Angelegenheiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen. Der Vertrag kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wurde. Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass ein elektronisches Format als akzeptables Kommunikationsmittel für die Ausführung oder Übersendung eines Auftragsformulars oder für die Änderung der Bedingungen eines Auftragsformulars, einschließlich seiner Erneuerung, gilt. Alle Mitteilungen werden an die in dem von den Parteien ausgefüllten Auftragsformulars angegebenen Kontaktinformationen gerichtet. Die Unterzeichnung eines Auftragsformulars durch den Publisher bedeutet die vollständige Annahme der Bedingungen durch den Publisher, ungeachtet anderslautender Bestimmungen, die in Unterlagen des Publishers, insbesondere in einem Auftragsformular, enthalten sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen und des Auftragsformulars hat das Auftragsformulars in Bezug auf den Criteo-Service Vorrang. Diese Vereinbarung, einschließlich aller ihr beigefügten Anhänge, stellt die vollständige und gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle anderen früheren Absprachen, Verpflichtungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien.
b) Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so hat diese Ungültigkeit oder Durchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen des Vertrages, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
c) Diese Vereinbarung ist in verschiedenen Sprachversionen verfügbar. Im Falle von Streitigkeiten zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser Bedingungen ist jedoch die englische Sprachversion maßgebend.
d) In keinem Fall kann eine Verzögerung, ein Versäumnis oder eine Unterlassung (ganz oder teilweise) bei der Durchsetzung, Ausübung oder Verfolgung eines Rechts, einer Befugnis, eines Privilegs, eines Anspruchs oder eines Rechtsbehelfs, die sich aus dem Vertrag oder dem Gesetz ergeben, als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht angesehen oder ausgelegt werden, so dass die Durchsetzung dieses oder eines a...
Verschiedenes. Die Erfüllung der Vertragspflichten von VOLVO TRUCKS ist nicht termingebunden.
