Express-Zertifikate Musterklauseln

Express-Zertifikate. Ein Express-Zertifikat partizipiert an der Entwicklung des Basisinstruments mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung. Wenn das Basisinstrument an einem der Feststellungstage die vom Emittenten vorgegebene Schwellenbedingung erfüllt, endet das Zertifikat vorzeitig und wird zu dem am jeweiligen Feststellungstag gültigen Tilgungsbetrag automatisch vom Emittenten zurückgezahlt. Wenn das Basisinstrument auch am letzten Feststellungstag die vorgegebene Schwellenbedingung nicht erfüllt, erfolgt die Tilgung zum am Laufzeitende/letzten Feststellungstag festgestellten Schlusskurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basisinstruments. Sollte in diesem Fall weiters der Emittent bei Ausgabebeginn des Zertifikats eine Barriere festgesetzt haben und der Kurs des Basisinstruments die Barriere während des Beobachtungszeitraums weder erreicht noch durchbrochen haben, erfolgt die Tilgung zumindest zu einer vom Emittenten definierten Mindestrückzahlung. Express-Zertifikate bieten die Möglichkeit einer vorzeitigen Realisierung der positiven Performance des zugrunde liegenden Basisinstruments. Auch bei Nichterfüllung der vorgegebenen Schwellenbedingung kann es zu einer Mindestrückzahlung kommen, sofern die Barriere nicht erreicht oder durchbrochen wurde. Das Zertifikat kann aufgrund verschiedener Einflussfaktoren (z. B. Schwankungsbreite des Basisinstruments, Restlaufzeit, Distanz des Basisinstruments zur Barriere) stärker oder schwächer auf Wertschwankungen des Basisinstruments reagieren.
Express-Zertifikate. Die Rückzahlung von Express-Zertifikaten am Fälligkeitstag ist abhängig davon, ob der Kurs des Basiswerts während eines bestimmten Zeitraums (Feststellungsperiode) oder der Schlusskurs des Basiswerts am finalen Bewertungstag über einer vorab bestimmten Barriere notiert bzw. dieser entspricht oder diese unterschreitet. Szenario B: Notiert der Kurs des Basiswerts bzw. bei mehreren Basiswerten wenigstens der Kurs eines Ba- siswerts wenigstens einmal während der Feststellungsperiode bzw. am finalen Bewertungstag unterhalb einer vorab bestimmten Barriere, partizipiert der Anleger 1:1 an der Wertentwicklung des Basiswerts bzw. im Fall von Express-Zertifikaten auf einen Aktienkorb partizipiert der Anleger 1:1 an der Wertentwicklung des Basis- xxxxx mit der schlechtesten Wertentwicklung während der Laufzeit der Schuldverschreibungen. Im Fall von Express-Zertifikaten mit Mindestrückzahlungsbetrag ist die Partizipation an der negativen Wertentwicklung dadurch begrenzt, dass der Anleger mindestens den Mindestrückzahlungsbetrag erhält.
Express-Zertifikate. Express-Zertifikate mit einem einzelnen Basiswert werden automatisch vorzeitig zurückgezahlt, wenn der Schlusskurs des Basiswerts am jeweiligen Feststellungstag bzw. jeder Kurs des Basiswerts während der je- weiligen Feststellungsperiode über der Rückzahlungs-Barriere notiert oder dieser entspricht. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung am jeweiligen Vorzeitigen Rückzahlungstag zum vorab festgelegten jeweiligen Fest- betrag. Im Fall von Express-Zertifikaten mit individuellen Rückzahlungs-Barrieren kann für jeden Feststellungstag bzw. jede Feststellungsperiode eine unterschiedliche Rückzahlungs-Barriere festgelegt werden. Express-Zertifikate mit einem Korb an Basiswerten werden automatisch vorzeitig zurückgezahlt, wenn der Schlusskurs des Basiswerts mit der schlechtesten Wertentwicklung am jeweiligen Feststellungstag über der Rückzahlungs-Barriere notiert oder dieser entspricht. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung am jeweiligen Vorzeitigen Rückzahlungstag zum vorab festgelegten jeweiligen Festbetrag. Notiert der Schlusskurs des Basiswerts bzw. wenigstens ein Kurs bei mehreren Basiswerten am jeweiligen Feststellungstag bzw. wenigstens ein Kurs während der jeweiligen Feststellungsperiode bzw. bei mehreren Basiswerten wenigstens der Kurs eines Basiswerts wenigstens einmal während der Feststellungsperiode un- terhalb der Rückzahlungs-Barriere, so erfolgt die Rückzahlung am Fälligkeitstag, wie unter „Rückzahlung der Schuldverschreibungen – Schuldverschreibungen der Option II und IV“, beschrieben.

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