Strukturierte Produkte Musterklauseln

Strukturierte Produkte. 0.00 0.00 Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 0.00 0.00
Strukturierte Produkte. Unter „strukturierten Anlageinstrumenten“ sind Anlageinstrumente zu verstehen, deren Erträge und/oder Kapitalrückzahlungen meist nicht fixiert sind, sondern von bestimmten zukünftigen Ereignissen oder Entwicklungen abhängig sind. Weiters können diese Anlageinstrumente z. B. so ausgestattet sein, dass bei Erreichen von im Vorhinein festgelegten Zielgrößen das Produkt vom Emittenten vorzeitig gekündigt werden kann oder überhaupt eine automatische Kündigung erfolgt. In der Folge werden einzelne Produkttypen beschrieben. Zur Bezeichnung dieser Produkttypen werden übliche Sammelbegriffe verwendet, die am Markt aber nicht einheitlich verwendet werden. Aufgrund der vielfältigen Anknüpfungs-, Kombinations- und Auszahlungsmöglichkeiten bei diesen Anlageinstrumenten haben sich verschiedenste Ausgestaltungen an Anlageinstrumenten entwickelt, deren gewählte Bezeichnungen nicht immer einheitlich den jeweiligen Ausgestaltungen folgen. Es ist daher auch aus diesem Grund erforderlich, immer die konkreten Produktbedingungen zu prüfen. Ihr Kundenbetreuer informiert Sie gerne über die verschiedenen Ausgestaltungen dieser Anlageinstrumente.
Strukturierte Produkte. Emission von Strukturierten Produkten a) Die Berechnungsbasis der Gebühren für die Erstzulassung und erstmalige Einbeziehung von Strukturierten Produkten ist die Anzahl der, zum Zeitpunkt des Notierungs- bzw. Einbeziehungstages, notierenden bzw. einbezogenen Produkten des Emittenten bzw. des Antragstellers. Für die neuen zusätzlich angemeldeten Strukturierten Produkte wird die Gebühr entsprechend ihrer Anzahl laut oben angeführter Mengenstaffel festgesetzt. b) Strukturierte Produkte, die eine Nominalverzinsung aufweisen, sind von der oben angeführten Mengenstaffel ausgenommen und dem Verrechnungsschema von Anleihen gemäß § 3 Abs. 2 unterworfen. Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr bereits notierten Anleihen bleibt für die Ermittlung der Gebühren von Strukturierten Produkten mit Nominalverzinsung unberücksichtigt. c) Erfolgt die Zulassung zum Amtlichen Handel oder die Einbeziehung zum Vienna MTF nicht unter einem Emissionsprogramm, erhöht sich die Notierungs- bzw. Einbeziehungsgebühr um jeweils 300 EUR pro Strukturiertem Produkt (ISIN). d) Die maximal pro Jahr und Emittent zu entrichtende Erstzulassungs- bzw. Einbeziehungsgebühr für Strukturierte Produkte gemäß § 3 Abs. 3 lit. a), lit. b) und lit. c) ist zusammen mit der Benutzungsgebühr gemäß § 2 Abs. 3 lit. a) und lit. b) auf insgesamt 140.000 EUR beschränkt.
Strukturierte Produkte. 0.00 0.00 Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 0.00 0.00 Effekten, die nicht an einer Börse gehandelt werden*** 0.00 0.00 Beteiligungspapiere 0.00 0.00 Forderungspapiere 0.00 0.00
Strukturierte Produkte. Als strukturierte Produkte werden Finanzinstrumente bezeichnet, die sich aus einem Basisvertrag (Host Contract) und einem oder mehreren derivativen Finanzinstrumenten (Embedded Derivatives) zusammen- setzen, wobei die eingebetteten Derivate einen integralen Vertragsbestandteil darstellen und nicht separat gehandelt werden können. Sofern es sich bei dem Basisvertrag um einen finanziellen Vermögenswert nach IFRS 9 handelt, ist das eingebettete Derivat einheitlich mit dem Basisvertrag nach IFRS 9 zu bilanzieren. Die Würdigung der Zahlungsstrombedingung strukturierter finanzieller Vermögenswerte ist entsprechend auf dessen Gesamtheit einschließlich des eingebetteten Derivats vorzunehmen. F19 -28 Eingebettete Derivate, bei deren Basisvertrag es sich nicht um einen finanziellen Vermögenswert nach IFRS 9 handelt, sind unter folgenden Bedingungen vom Basisvertrag zu trennen und als eigenständige Derivate zu bilanzieren: • das strukturierte Finanzinstrument wird nicht bereits erfolgswirksam zum Fair Value bewertet; • die wirtschaftlichen Charakteristika und Risiken des eingebetteten Derivats weisen keine enge Verbindung mit den wirtschaftlichen Charakteristika und Risiken des Basisvertrags auf und • die Vertragsnormen der eingebetteten Derivate würden, sofern es sich um ein eigenständiges Finanzin- strument handeln würde, die Voraussetzungen eines Derivats erfüllen. Am Bilanzstichtag lagen keine trennungspflichtigen Basisverträge vor.
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Strukturierte Produkte. 1 . ALLGEMEINE BEST- EXECUTION- GRUNDSÄTZE 1. Preis - dies ist der Preis, zu dem eine Transaktion in einem Finanzinstrument ausgeführt wird 2. Kosten - dies umfasst sowohl die implizierten als auch die expliziten Kosten 3. Ausführungsgeschwindigkeit - dies bezieht sich auf die Zeit, die benötigt wird, um einen Kundenauftrag auszuführen 4. Wahrscheinlichkeit der Ausführung oder Abrechnung – dies ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank in der Lage sein wird, den Kundenauftrag abzuwickeln 5. Auftragsumfang –der Umfang des Auftrags kann den Preis der Ausführung beeinflussen 6. Auftragsart – Elemente, die den Auftrag definieren (z. B. Marktpreis) 7. Jede andere Überlegung, die für die effiziente Ausführung des Auftrags relevant ist. Liegen keine ausdrücklichen Anweisungen vom Kunden vor, wird die Bank nach eigenem Ermessen die Faktoren und deren relative Gewichtung zur Sicherstellung der Best- Execution dem Kunden gegenüber festlegen und dabei die nachfolgenden Kriterien berücksichtigen: • Die Merkmale des Kunden (einschliesslich seiner MiFID-Kundenkategorisierung, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank dargelegt); • die Merkmale und Art des Kundenauftrags unter Berücksichtigung, ob spezifische Anweisungen erteilt wurden; • die Merkmale der Finanzinstrumente, welche Gegenstand dieses Auftrags sind (unter Berücksichtigung von etwaigen Wertpapier- finanzierungsgeschäften); • die Merkmale der Ausführungsplätze, an die dieser Auftrag weitergeleitet werden kann (einschliesslich der Fähigkeit des Ausführungsplatzes, komplexe Aufträge zu bewältigen sowie der Kreditwürdigkeit dieses Ausführungsplatzes und der Qualität von zugehörigen Clearing- und Abrechnungsstellen). Diese Richtlinie ist nicht so zu verstehen, dass die Bank bei jeder einzelnen Gelegenheit das beste Ergebnis erzielen muss. Die Bank wird fortlaufend überprüfen, ob ihre Vorkehrungen zur Auftragsausführung im gesamten Ausführungsprozess funktionieren. Im Rahmen der Sicherstellung von Best-Execution dem Kunden gegenüber – wendet die Bank nach Möglichkeit dieselben Standards und Prozesse in Bezug auf alle verschiedenen Märkte und Finanzinstrumente an, für die sie Aufträge ausführt. Die Vielfalt dieser Märkte und Instrumente sowie die unterschiedlichen Auftragsarten, die der Kunde bei der Bank platzieren kann, bedeuten jedoch, dass verschiedenen Faktoren berücksichtigt werden müssen, wenn die Bank die Art ihrer Ausführungspolitik im Kontext der verschiedenen Instrumente und unterschiedlichen ...
Strukturierte Produkte. Die Bank handelt auf eigene Rechnung (als Auftraggeber) für die von ihr entwickelten strukturierten Produkte. Für alle Drittprodukte, die an einem geregelten Markt gehandelt werden können, wird die Bank als Makler auftreten und die Kundenaufträge am Referenzmarkt über einen Finanzvermittler oder beim Emittenten ausführen lassen, wenn das Volumen oder die Marktbedingungen dies erfordern. Im Falle nicht börsennotierter Produkte kann die Bank direkt mit dem Emittenten oder Market-Maker des betreffenden Produkts handeln, der überwiegend als SI fungiert. Folgende Kriterien ermöglichen es der Bank, bei der Ausführung der Kundenaufträge das bestmögliche Ergebnis zu erzielen: – Wahrscheinlichkeit der Ausführung: Aufgrund der Illiquidität dieses Marktes bestimmt die Wahrscheinlichkeit der Ausführung die Xxxx des Ausführungsortes. – Ausführungspreis: Bei Produkten, die an einem geregelten Markt notiert sind, wählt die Bank den besten Endpreis für den Kunden zwischen dem am Markt verfügbaren Preis und dem Preis, der vom Market- Maker angeboten wird. – Wahrscheinlichkeit der Abwicklung und Lieferung von Wertpapieren: Der Ausführungsort von Verkaufsaufträgen wird durch den Ort der Hinterlegung der vom Kunden gehaltenen Wertpapiere beeinflusst und hängt daher vom Ort des Kaufs dieser Wertpapiere ab.
Strukturierte Produkte. Gruppe BancaStato1 Rabatt für Anlagen 10% 10% 10% 10% 10% 100% 10% 10% in Fonds von Swisscanto1 Minimum CHF 30 CHF 30 CHF 30 CHF 30 CHF 30 CHF 30 CHF 30 CHF 60 pro Transaktion Alle Beträge Minimum pro Transaktion Ad hoc CHF 30 (beim Verkauf) 1% p.a. (Mindestbetrag CHF 250'000) CHF 2'500 1.00% CHF 80 Auf über e-banking handelbare und gehandelte Fonds wird ein Rabatt von 60% gewährt (nicht alle Fonds sind über e-banking handelbar; für weitere Informationen konsultieren Sie bitte xxx.xxxxxxxxxx.xx oder fragen Sie Ihren Berater).
Strukturierte Produkte. Verpflichtungen aus Strukturierten Produkten stellen direkte, unbedingte und ungesicherte Verpflichtungen des Emittenten dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direkten, unbedingten und ungesicherten Verpflichtungen des Emittenten. Die Werthaltigkeit von Strukturierten Produkten ist nicht allein von der Entwicklung des Basiswertes und anderen Entwicklungen auf den Finanzmärkten abhängig, sondern auch von der Bonität des Emittenten. Diese kann sich während der Laufzeit von Strukturierten Produkte verändern. Strukturierte Produkte sind komplexe Anlageinstrumente und können ein erhebliches Verlustpotential aufweisen.