Externer Vertrieb an Betatester Musterklauseln

Externer Vertrieb an Betatester. Sie können TestFlight auch für den externen Vertrieb von Vorabversionen Ihrer Anwendungen an eine begrenzte Anzahl von Betatestern (wie auf der TestFlight-Entwickler-Website angegeben) verwenden, jedoch nur zum Testen und Bewerten solcher Vorabversionen Ihrer Anwendungen und nur wenn Ihre Anwendung von Apple für einen solchen Vertrieb gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6.5 (TestFlight-Einreichung) genehmigt wurde. Sie dürfen Ihren Betatestern keinerlei Gebühren für die Teilnahme an TestFlight von Apple oder für die Verwendung solcher Vorabversionen berechnen. Sie dürfen TestFlight nicht für Zwecke verwenden, die nicht mit der Verbesserung der Qualität, Leistung oder Benutzerfreundlichkeit von Vorabversionen Ihrer Anwendung zusammenhängen (z. B. sind die kontinuierliche Verbreitung von Demoversionen Ihrer Anwendung in einem Versuch, den App Store zu umgehen, oder die Bereitstellung von Testversionen Ihrer Anwendungen zum Zweck der Einholung günstiger App Store Bewertungen verbotene Verwendungen). Wenn Ihre Anwendung in erster Linie für Kinder bestimmt ist, müssen Sie außerdem sicherstellen, dass Ihre Betatester in ihrer jeweiligen Gerichtsbarkeit volljährig sind. Wenn Sie Betatester zu TestFlight hinzufügen, übernehmen Sie die Verantwortung für alle Einladungen, die an solche Endbenutzer gesendet werden, und für deren Einwilligung, sie zu kontaktieren. Apple verwendet die von Ihnen über TestFlight angegebenen E-Mail-Adressen nur zum Senden von Einladungen an solche Endbenutzer über TestFlight. Durch das Hochladen von E-Mail- Adressen zum Senden von Einladungen an Betatester garantieren Sie, dass Sie über eine angemessene Rechtsgrundlage für die Verwendung solcher E-Mail-Adressen zum Senden von Einladungen verfügen. Wenn ein Betatester Sie auffordert, die Kontaktaufnahme zu beenden (entweder über TestFlight oder auf andere Weise), stimmen Sie zu, dies unverzüglich zu tun.

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