Fahrausweisarten Musterklauseln

Fahrausweisarten. Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl
Fahrausweisarten. Fahrausweise des Verbundtarifes sind: ▪ Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl - Einzelfahrscheine (E 1 bis E 3, K 1 bis K 3; RVF-OT; KS) - PunkteKarten (M) - 2x4-FahrtenKarten (ME 1 bis ME 3, MK 1 bis MK 3) ▪ Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl - TagesKarten (TK1 1 bis TK5 3) - RegioKarten Übertragbar (übertragbar (R 1) oder persönlich (R 2)) - RegioKarten Basis (persönlich (R B)) - RegioKarten Jahr (übertragbar (R 9) und persönlich (R 10)) - RegioKarten Abo (Abo Erwachsene) - RegioKarten ▇▇▇▇▇▇▇ (Monatskarten im Ausbildungsverkehr) (persönlich) (R 7) - RegioKarten SchülerAbo (persönlich (A 7)) - RVF JugendTicketBW (A 8), für Studierende (A 9) - RegioKarten Kind (Monatskarten für noch nicht eingeschulte Kinder) (persönlich (R K)) - SemesterTickets (SEM) - RegioKarten Job (JOB) - JobTicket BW (JBW) Darüber hinaus werden die in Anlage 1 genannten Fahrausweise anerkannt. An Freitagen, Samstagen und Nächten vor gesetzlichen Feiertagen wird der Betriebsschluss im Verkehrsnetz der Freiburger Verkehrs AG (VAG) mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert. Ansonsten ist der Betriebsschluss auf 3:00 Uhr des Folgetages festgelegt.
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