Mitnahme von Gruppen Musterklauseln

Mitnahme von Gruppen. Gruppen werden befördert, wenn · die Beförderung in den fahrplanmäßig verkehrenden Linienverkehrsmitteln möglich ist, · eine Voranmeldung mit Routenwunsch mindestens sieben Tage vor Fahrtantritt in einer Service- und Vertriebsstelle eines Verkehrsunternehmens in Textform vorliegt und · eine Bestätigung erfolgte. Eine Mitnahmegarantie besteht nur für die in der Voranmeldung bestätigten Fahrten.

Related to Mitnahme von Gruppen

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.