Fahrausweise Musterklauseln

Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Verbund- pass-Nr. müssen mit den Angaben im Verbundpass übereinstimmen) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z. B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.
Fahrausweise. Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt bzw. eine Information zur Abholung der Jahreskarte gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo- Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Xxxxxxx, Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone) muss ein aktuelles Passbild beigelegt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind der PSB unverzüglich anzuzeigen.
Fahrausweise. (1) Verkehrsunternehmer die einen Linienverkehr – mit Ausnahme der Sonderfor- men des Linienverkehrs – durchführen, stellen Einzel- oder Sammelfahrausweise aus, die folgende Angaben enthalten: – den Ausgangspunkt und Bestimmungsort sowie gegebenenfalls die Rück- fahrt; – die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises; – den Beförderungstarif.
Fahrausweise. Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt bzw. eine Information zur Abholung der Jahreskarte gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt bzw. eine neue Fahrtberechtigung erteilt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo-Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone, personengebunden) muss ein aktuelles Passfoto beigelegt werden bzw. in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden auf Forderung des Verkehrsunternehmens, mit dem der Abo-Antrag abgeschlossen worden ist, zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. den mit der Chipkarte gelieferten Datenblatt sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
Fahrausweise. (1) Im Regionaltarif werden ausschließlich die in Anlage 2 für den Regionaltarif genannten Cards bzw. AboStartCards ausgegeben. In den Angeboten für Großkunden gem. Anlage 5 (FirmenAbo und SammelbestellerAbo) sind diese nicht erhältlich. Soweit Cards gemäß Teil B Abschnitt II. Nr. 4.2 die Mitnahmeregelung oder die Übertragbarkeit ent- halten, gelten diese auch im Regionaltarif.
Fahrausweise. (1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muss der Reisende bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein.
Fahrausweise. 1. Die Fahrgäste sind verpflichtet, für sich selbst und für die von ihnen mitgeführten Fahrzeuge und Güter unverzüglich und unaufgefordert nach Befahren oder Betreten des Schiffes Fahrausweise zu erwerben. Fahrzeugführer haben den Fahrpreis vor dem Verlassen des Fahrzeuges zu entrichten.
Fahrausweise. 1. Es werden ausgegeben: *)
Fahrausweise. 1. Fahrgäste, die einen Linienverkehrsdienst — mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs — benutzen, müssen während der ganzen Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: — die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises, — den Beförderungspreis.
Fahrausweise. 3.1 Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl