Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Verbund- pass-Nr. müssen mit den Angaben im Verbundpass übereinstimmen) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z. B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.
Fahrausweise. Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt bzw. eine Information zur Abholung der Jahreskarte gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo- Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Xxxxxxx, Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone) muss ein aktuelles Passbild beigelegt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind der PSB unverzüglich anzuzeigen.
Fahrausweise. (1) Verkehrsunternehmer die einen Linienverkehr – mit Ausnahme der Sonderfor- men des Linienverkehrs – durchführen, stellen Einzel- oder Sammelfahrausweise aus, die folgende Angaben enthalten: – den Ausgangspunkt und Bestimmungsort sowie gegebenenfalls die Rück- fahrt; – die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises; – den Beförderungstarif.
(2) Die Fahrausweise nach Absatz 1 sind den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
Fahrausweise. (1) Im Regionaltarif werden ausschließlich die in Anlage 2 für den Regionaltarif genannten Cards bzw. AboStartCards ausgegeben. In den Angeboten für Großkunden gem. Anlage 5 (FirmenAbo und SammelbestellerAbo) sind diese nicht erhältlich. Soweit Cards gemäß Teil B Abschnitt II. Nr. 4.2 die Mitnahmeregelung oder die Übertragbarkeit ent- halten, gelten diese auch im Regionaltarif.
(2) Die Cards des Regionaltarifs gelten grundsätzlich in den Zügen des Nahverkehrs, bei DB Regio im Regionalexpress (RE), der RegionalBahn (RB) und der S-Bahn sowie den Zügen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH, der NordWestBahn GmbH, der WestfalenBahn GmbH, und der erixx GmbH.
(3) Darüber hinaus erkennt die DB Fernverkehr AG die GVH MobilCards des Regionaltarifs zusammen mit einem IC/EC- Aufpreis in IC-Zügen an. Diese Regelung gilt ausschließlich für Verbindungen zwischen Hannover Hbf. und Celle, Peine und Nienburg. Die IC/EC-Aufpreise sind an die jeweilige Relation gebunden und sind nicht an andere Personen übertragbar. Sie werden ausschließlich an den Automaten und Vertriebsstellen der Deutschen Bahn AG verkauft. Die Konditionen und Preise für die Nutzung der IC-Xxxx im Bereich des GVH Regionaltarifs sind in den jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen und Preislisten der Deutschen Bahn AG enthalten.
(4) Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Cards des Regionaltarifs ist im Bereich des GVH Tarifs bei GVH Mo- bilCard übertragbar oder GVH MobilCard persönlich nur mit GVH MobilCards des FirmenAbos gemäß Anlage 5 und bei GVH MobilCards Ausbildung ausschließlich für Berechtigte gemäß Teil B Abschnitt II. Nr. 4.3 Abs. 4 nur mit der GVH SparCard zugelassen. Eine Erweiterung einer Card des Regionaltarifs ist nur möglich, wenn diese mindestens die Zone „Region“ des GVH Tarifs beinhaltet. Bei einer Erweiterung einer Card des Regionaltarifes sind unter dieser Bedingung hinzu zu lösen: • für die Zone Xxxxxx die GVH MobilCard FirmenAbo („Region“ bis „Xxxxxx“) oder die GVH SparCard • für die Zonen Xxxxxx + Hannover 2 die GVH MobilCard FirmenAbo („Region“ bis „Hannover 2“) oder die GVH SparCard • für die Zonen Xxxxxx + Hannover 2 + Hannover 1 die GVH MobilCard FirmenAbo („Region“ bis „Hannover 1“) oder die GVH SparCard
(5) Eine räumliche Erweiterung durch gültige Tickets des Ein-Zonen-Preises bzw. durch ein KurzstreckenTicket nach Teil B, Ziffer 4.1 Absatz (4) ist bei den Cards des Regionaltarifs nicht zulässig.
Fahrausweise. 1. Fahrgäste, die einen Linienverkehrsdienst — mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs — benutzen, müssen während der ganzen Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: — die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises, — den Beförderungspreis.
2. Die Fahrausweise nach Absatz 1 sind den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
Fahrausweise. 3.1 Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl
3.2 Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl
3.3 Die Ausgabe von Fahrausweisen
Fahrausweise. Alle Wintersportpässe sind persönlich und nicht übertragbar. Saison-/Jahreskarten, Mehrtagespässe ab 8 Tage sowie Ta- geswahl-Abonnemente werden mit einem Foto versehen. Ausgenommen sind Wintersportpässe aus dem Ticket- Onlineshop, welche direkt auf einen Datenträger geladen werden. Hier sind die Mitführung der Kaufbestätigung des Ticket-Onlineshops und eines amtlich gültigen Ausweises obligatorisch.
Fahrausweise. Bei der Fahrausweiskontrolle hat die/der Kund:in nach Aufforderung durch das Prüfpersonal die eTarif-App zu öffnen. Die/der Kund:in hat die zur Kontrolle auf dem Smartphone-Display erscheinende Fahrtberechtigung dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Die Bedienung des Smartphones nimmt die/der Kund:in vor. Die/der Kund:in ist verpflichtet, im Rahmen der Fahrausweiskontrolle auf Aufforderung ihre/seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
Fahrausweise. Die Fahrgäste sind verpflichtet, für sich selbst und für die von ihnen mitgeführten Fahrzeuge und Güter unverzüglich und unaufgefordert nach Befahren oder Betreten des Schiffes Fahrausweise zu erwerben. Fahrzeugführer haben den Fahrpreis vor dem Verlassen des Fahrzeuges zu entrichten.
Fahrausweise. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifs werden ausgegeben: 🔿 Einzelfahrausweise * Einzelfahrkarten zum Normaltarif * Einzelfahrkarten zum Ermäßigungstarif * Einzelfahrkarten für Kurzstrecken * Fährfahrkarten zum Normaltarif * Fährfahrkarten zum Ermäßigungstarif * 4er-Karten zum Normaltarif 🔿 Tageskarten * Tageskarten zum Normaltarif * Tageskarten zum Ermäßigungstarif * Familien-Tageskarten * Gruppen-Tageskarten 🔿 HappyHourTicket 🔿 SilvesterTicket * Shuttle-Zuschlagskarte ermäßigt 🔿 Citybus-L124-Tickets * Citybus-L124-Ticket * Citybus-L124-Ticket ermäßigt 🔿 Fahrausweise für Fahrräder * Fahrradkarten (Zone Rostock, Güstrow oder Bützow oder Bad Doberan, Gesamtnetz VVW) * Fahrradkarte Fähre * Fahrrad-Tageskarten (Zone Rostock, Gesamtnetz VVW) * Fahrrad-Monatskarten (Zone Rostock, Gesamtnetz VVW) 🔿 Wochenkarten * Wochenkarten zum Normaltarif * Wochenkarten zum Ermäßigungstarif 🔿 Monatskarten * Monatskarten zum Normaltarif * Monatskarten zum Ermäßigungstarif * VorschulTicket (Zone Rostock) * KRASS-FreizeitTicket (Gesamtnetz VVW) 🔿 Monatskarten im Abonnement (ABO) Normaltarif * Monatskarten * Monatskarten plus * Warnow-Pass-Mobil (Zone Rostock) * Mobil60-Ticket (Gesamtnetz VVW) * Mobil60-PartnerTicket (Gesamtnetz VVW) * JobTickets Ermäßigungstarif * Monatskarten zum Ermäßigungstarif * SchülerTicket (Zone Rostock) bzw. Kostenfreies SchülerTicket (Zone Rostock) * JobTickets zum Ermäßigungstarif 🔿 Jahreskarten Normaltarif * Jahreskarten * Jahreskarten plus * Jahreskarte Mobil60 (Gesamtnetz VVW) * Jahreskarte Mobil60-PartnerTicket (Gesamtnetz VVW) Ermäßigungstarif * Jahreskarten zum Ermäßigungstarif 🔿 Übergangskarten zur Benutzung der 1.Wagenklasse in Zügen des Nahverkehrs Zum ein- bzw. mehrmaligen Übergang in die 1. Wagenklasse berechtigen folgende Fahrausweise: * Einzel-Übergangskarten zum Normaltarif * Einzel-Übergangskarten zum Ermäßigungstarif * Wochen-Übergangskarten zum Normaltarif * Monats-Übergangskarten zum Normaltarif