Fahrausweise Musterklauseln

Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben im Verbundpass übereinstim- men) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.
Fahrausweise. Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt bzw. eine Information zur Abholung der Jahreskarte gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo- Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Xxxxxxx, Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone) muss ein aktuelles Passbild beigelegt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind der PSB unverzüglich anzuzeigen.
Fahrausweise. (1) Verkehrsunternehmer die einen Linienverkehr – mit Ausnahme der Sonderfor- men des Linienverkehrs – durchführen, stellen Einzel- oder Sammelfahrausweise aus, die folgende Angaben enthalten: – den Ausgangspunkt und Bestimmungsort sowie gegebenenfalls die Rück- fahrt; – die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises; – den Beförderungstarif.
Fahrausweise. Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt bzw. eine Information zur Abholung der Jahreskarte gegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt bzw. eine neue Fahrtberechtigung erteilt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo‐Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone, personengebunden) muss ein aktuelles Passfoto beigelegt werden bzw. in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden auf Forderung des Verkehrsunternehmens, mit dem der Abo‐Antrag abgeschlossen worden ist, zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. den mit der Chipkarte gelieferten Datenblatt sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind:
Fahrausweise. Fahrausweise zum OstalbMobil-Tarif sind: - Einzelfahrschein für Erwachsene - Einzelfahrschein für Kinder - Rabattierter Einzelfahrschein für Erwachsene - Rabattierter Einzelfahrschein für Kinder - TagesTicket - Gruppenfahrschein - Monatskarte für Erwachsene übertragbar - Monats-Abo-Karte für Erwachsene übertragbar - Monatskarte für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten - Monats-Abo-Karte für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten - SchülergästeTicket - FirmenTicket für Erwachsene nicht übertragbar (inkl. JobTicket BW) - FirmenTicket für Auszubildende - SemesterTicket 1, 2 und 3 - NetzTicket Erwachsene - FahrradTicket Bus - Monatskarte Tiere und Sachen - Zusatzwertmarke zur Netzöffnung für Xxxxxxx, Auszubildende, Studenten - Zuschläge zur Benutzung der 1. Klasse im Zugverkehr Weitere kreisweit erhältliche Fahrausweise sind: - Baden-Württemberg-Ticket (BWT) für 1, 2, 3, 4 oder 5 Personen - Baden-Württemberg-Ticket Nacht (BWT Nacht) für 1, 2, 3, 4 oder 5 Personen - Baden-Württemberg-Ticket Young (BWT) für 1, 2,3,4 od. 5 Jugendliche bis 26 Jahre - MetropolTagesTicket Stuttgart (MTT) für 1, 2, 3, 4 oder 5 Personen Siehe 6.16 Die OstalbMobil-Tarife sind in Anlage 3 zusammengefasst. Das für Reisende der DB-Fernverkehr erhältliche „City-Ticket“ wird in der Kernstadt Aa- len inklusive aller Teilorte anerkannt. Der Geltungsbereich des City-Tickets umfasst in Aalen die Tarifzonen 1000, 1001, 1002, 1013, 1022, 1023, 1024, 1025, 1031, 1032, 1042, 1051, 1061, 1062, 1064, 1071, 1072, 1073, 1074, 1081, 1082, 1083, 1084, 1175. Das „City-Ticket“ wird in der Kernstadt Schwäbisch Gmünd inklusive aller Teilorte so- wie in den Gemeinden Mutlangen und Waldstetten anerkannt. Der Geltungsbereich des City-Tickets umfasst die Tarifzonen 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, 2033, 2034, 2035, 2036, 2045, 2046, 2060, 2073, 2082, 2123, 2245, 2246. Die genannte Anerkennung gilt auch für die BahnCard 100, soweit hier der Aufdruck +City vorhanden ist. Zusätzlich werden Orts- und Stadttarife angeboten, die innerhalb der nachfolgenden Städte und Gemeinden Gültigkeit besitzen: - Aalen - Abtsgmünd - Bopfingen - Ellwangen - Ellwangen Xxxxxx - Hüttlingen - Kirchheim a.R. - Lauchheim - Lorch - Mutlangen - Neresheim - Oberkochen - Schwäbisch Gmünd - Schwäbisch Gmünd Xxxxxx - Unterschneidheim Die Orts- und Stadttarife und deren Geltungsbereiche können Anlage 4 und 5 entnom- men werden. Nach einer Preisänderung gelten im Vorverkauf gekaufte und noch nicht entwer...
Fahrausweise. Jahreskarten werden für folgende Fahrausweise ausgegeben: Abonnementkarten werden für folgende Fahrausweise ausgegeben:
Fahrausweise. (1) Im Regionaltarif werden ausschließlich die in Anlage 2 für den Regionaltarif genannten Cards bzw. AboStartCards ausgegeben. In den Angeboten für Großkunden gem. Anlage 5 (FirmenAbo und SammelbestellerAbo) sind diese nicht erhältlich. Soweit Cards gemäß Teil B Abschnitt II. Nr. 4.2 die Mitnahmeregelung oder die Übertragbarkeit ent- halten, gelten diese auch im Regionaltarif.
Fahrausweise. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form ausgegeben: • Papierfahrschein • Fahrschein als Plastikkarte (StudiTicket) • eTicket-Chipkarte mit elektronischer Fahrtberechtigung für Einzelfahrten („eCard“) • eTicket-Chipkarte mit elektronischer Fahrtberechtigung für Zeitkarten (“eCard Pro“) • Barcodefahrschein mit Prüfnachweis (HandyTicket & Online-PrintTicket) Details für die Nutzung der Barcodefahrscheine mit Prüfnachweis und der eTickets sind den jeweiligen AGB‘s zu entnehmen. Die Fahrausweise oder die monatliche Fahrtenübersicht gelten als Rechnungsbeleg. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifes sind: • Einzelfahrscheine Erwachsener und Kind • rabattierter Einzelfahrschein Erwachsener im (((eTicketing-Verfahren • Einzelfahrschein Kind im (((eTicketing-Verfahren • Kurzstreckenfahrschein Erwachsener und Kind im (((eTicketing- Verfahren • Anschlussfahrscheine Für Einzelfahrscheine im (((eTicketing-Verfahren siehe Teil B Ziff. 4. Einzelbestimmungen. Digital ausgegebene Barcodefahrscheine (HandyTicket oder Online-PrintTicket) gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis oder einem vergleichbaren Identifikationsmedium. • Tageskarten • Monatskarten (für jedermann) • Kindergartenkind-Monatskarten • Schülermonatskarten (auch für Auszubildende und Studenten) • Schülerwochenkarten • StudiTickets und Anschluss-StudiTickets • JuniorTickets • Abonnements
Fahrausweise. Entsprechend den Grundsätzen dieses Tarifs werden ausgegeben: 🔿 Einzelfahrausweise * Einzelfahrkarten zum Normaltarif * Einzelfahrkarten zum Ermäßigungstarif * Einzelfahrkarten für Kurzstrecken * Fährfahrkarten zum Normaltarif * Fährfahrkarten zum Ermäßigungstarif * 4er-Karten zum Normaltarif 🔿 Tageskarten * Tageskarten zum Normaltarif * Tageskarten zum Ermäßigungstarif * Familien-Tageskarten * Gruppen-Tageskarten 🔿 HappyHourTicket 🔿 SilvesterTicket * Shuttle-Zuschlagskarte ermäßigt 🔿 Citybus-L124-Tickets * Citybus-L124-Ticket * Citybus-L124-Ticket ermäßigt 🔿 Fahrausweise für Fahrräder * Fahrradkarten (Zone Rostock, Güstrow oder Bützow oder Bad Doberan, Gesamtnetz VVW) * Fahrradkarte Fähre * Fahrrad-Tageskarten (Zone Rostock, Gesamtnetz VVW) * Fahrrad-Monatskarten (Zone Rostock, Gesamtnetz VVW) 🔿 Wochenkarten * Wochenkarten zum Normaltarif * Wochenkarten zum Ermäßigungstarif 🔿 Monatskarten * Monatskarten zum Normaltarif * Monatskarten zum Ermäßigungstarif * VorschulTicket (Zone Rostock) * KRASS-FreizeitTicket (Gesamtnetz VVW) 🔿 Monatskarten im Abonnement (ABO) Normaltarif * Monatskarten * Monatskarten plus * Warnow-Pass-Mobil (Zone Rostock) * Mobil60-Ticket (Gesamtnetz VVW) * Mobil60-PartnerTicket (Gesamtnetz VVW) * JobTickets Ermäßigungstarif * Monatskarten zum Ermäßigungstarif * SchülerTicket (Zone Rostock) bzw. Kostenfreies SchülerTicket (Zone Rostock) * JobTickets zum Ermäßigungstarif 🔿 Jahreskarten Normaltarif * Jahreskarten * Jahreskarten plus * Jahreskarte Mobil60 (Gesamtnetz VVW) * Jahreskarte Mobil60-PartnerTicket (Gesamtnetz VVW) Ermäßigungstarif * Jahreskarten zum Ermäßigungstarif 🔿 Übergangskarten zur Benutzung der 1.Wagenklasse in Zügen des Nahverkehrs Zum ein- bzw. mehrmaligen Übergang in die 1. Wagenklasse berechtigen folgende Fahrausweise: * Einzel-Übergangskarten zum Normaltarif * Einzel-Übergangskarten zum Ermäßigungstarif * Wochen-Übergangskarten zum Normaltarif * Monats-Übergangskarten zum Normaltarif