Fahrer ohne Führerschein. Die Gesellschaft verzichtet im Falle eines Verkehrsunfalls auf die Regressklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs und den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person, ausschließlich wenn der Fahrer die Fahrprüfungen erfolgreich bestanden hat und noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist, und auch nur dann, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) der Führerschein wird im Nachhinein ausgestellt; b) das Datum der Führerscheinprüfung liegt vor dem Schadenfall; c) die im auszustellenden Führerschein angegebenen Vorschriften sind erfüllt (z.B. wird ein Fahrzeug gefahren, für das mit dem später ausgestellten Führerschein die Fahrberechtigung besteht; falls Pflicht, wurden Linsen getragen); d) zum Zeitpunkt des Schadenfalles sind keine Strafverfahren wegen der Straftat des Fahrens ohne Führerschein gegenüber dem Fahrer anhängig. Schließlich verzichtet die Gesellschaft im Fall eines Verkehrsunfalls ausschließlich dann auf die Regressklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs und den Eigentümer oder die ihm gleichgestellte Person, wenn der Fahrer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, jedoch ausschließlich unter der Bedingung, dass der Führerschein anschließend innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Schadenfalles erneuert wird.
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Samples: Insurance Information Document
Fahrer ohne Führerschein. Die Gesellschaft verzichtet im Falle eines Verkehrsunfalls auf die Regressklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs und den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person, ausschließlich wenn der Fahrer die Fahrprüfungen erfolgreich bestanden hat und noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist, und auch nur dann, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) der Führerschein wird im Nachhinein ausgestellt;
b) das Datum der Führerscheinprüfung liegt vor dem Schadenfall;
c) die im auszustellenden Führerschein angegebenen Vorschriften sind erfüllt (z.B. wird ein Fahrzeug gefahren, für das mit dem später ausgestellten Führerschein die Fahrberechtigung besteht; falls Pflicht, wurden Linsen getragen);
d) zum Zeitpunkt des Schadenfalles sind keine Strafverfahren wegen der Straftat des Fahrens ohne Führerschein gegenüber dem Fahrer anhängig. Schließlich verzichtet die Gesellschaft im Fall eines Verkehrsunfalls ausschließlich dann auf die Regressklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs und den Eigentümer oder die ihm gleichgestellte Personeinen diesem gleichgestellten Dritten, wenn der Fahrer mit ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 13 von 101 einem abgelaufenen Führerschein fährt, jedoch ausschließlich unter der Bedingung, dass der Führerschein anschließend innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Schadenfalles Schadenfalls erneuert wird.
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Samples: Insurance Information Sheet
Fahrer ohne Führerschein. Die Gesellschaft verzichtet im Falle eines Verkehrsunfalls auf die Regressklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs und den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person, ausschließlich wenn der Fahrer die Fahrprüfungen erfolgreich bestanden hat und noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist, und auch nur dann, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) der Führerschein wird im Nachhinein ausgestellt;
b) das Datum der Führerscheinprüfung liegt vor dem Schadenfall;
c) die im auszustellenden Führerschein angegebenen Vorschriften sind erfüllt (z.B. wird ein Fahrzeug gefahren, für das mit dem später ausgestellten Führerschein die Fahrberechtigung besteht; falls Pflicht, wurden Linsen getragen);
d) zum Zeitpunkt des Schadenfalles sind keine Strafverfahren wegen der Straftat des Fahrens ohne Führerschein gegenüber dem Fahrer anhängig. Schließlich verzichtet die Gesellschaft im Fall eines Verkehrsunfalls ausschließlich dann auf die Regressklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs und den Eigentümer oder die ihm gleichgestellte Personeinen diesem gleichgestellten Dritten, wenn der Fahrer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, jedoch ausschließlich unter der Bedingung, dass der Führerschein anschließend innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Schadenfalles Schadenfalls erneuert wird.
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Samples: Insurance Agreement
Fahrer ohne Führerschein. Die Gesellschaft verzichtet im Falle eines Verkehrsunfalls auf die Regressklage gegen den Fahrer des Fahrzeugs und den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person, ausschließlich wenn der Fahrer die Fahrprüfungen erfolgreich bestanden hat und noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist, und auch nur dann, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) der Führerschein wird im Nachhinein ausgestellt;
b) das Datum der bestandenen Führerscheinprüfung liegt vor dem Schadenfall;
c) die im auszustellenden Führerschein angegebenen Vorschriften sind erfüllt (z.B. wird der Fahrer hat ein Fahrzeug gefahren, für das mit dem später ausgestellten Führerschein die Fahrberechtigung besteht; der Fahrer hat, falls Pflichtvorgeschrieben, wurden Linsen eine Brille/Kontaktlinsen getragen);
d) zum Zeitpunkt des Schadenfalles sind keine Strafverfahren wegen der Straftat des Fahrens ohne Führerschein gegenüber dem Fahrer anhängig. Schließlich verzichtet die Gesellschaft im Gesellschaftim Fall eines Verkehrsunfalls ausschließlich dann auf die Regressklage gegen den ihr Regressrecht gegenüber dem Fahrer des Fahrzeugs und den dem Eigentümer oder die ihm gleichgestellte einer gleichgestellten Person, wenn der Fahrer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, jedoch ausschließlich unter der Bedingung, dass nur dann wenn der Führerschein anschließend innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Schadenfalles erneuert wird.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung Und Zusatzversicherungen