Verschwiegenheit Musterklauseln

Verschwiegenheit. Der Personaldienstleister sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.
Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Verschwiegenheit. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann es zur Übermittlung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen zwischen den Parteien kommen. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder die vernünftigerweise aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen in jedem Falle Preisfestsetzungsbedingungen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung, Bestellungen, dei den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen, Software, Technologien, Geschäftspläne, technische Spezifikationen, Produktentwicklungspläne, Marketingpläne, Trainingsmaterial, Kundenlisten und auf unsere Produkte bezogene und von uns im Rahmen der Bereitstellung der Beratungsdienstleistungen hergestellte generische Tools und Gegenstände. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) Teil von öffentlich zugänglichen Informationen sind, ohne dass dies auf einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei beruht oder (b) vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren oder (c) durch Dritte ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen rechtmäßig an die empfangende Partei weitergegeben wurden oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Sicherheit ist uns und unseren Kunden wichtig und wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie uns die Ergebnisse etwaiger Penetrationstests mitteilen, die Sie hinsichtlich unserer Produkte durchführen (die ausschließlich als unsere Vertraulichen Informationen betrachtet werden), sodass wir diese Informationen zur Verbesserung unserer Produkte nutzen können. Jede Partei stimmt zu, die Vertraulichen Informationen der jeweiligen anderen Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln (außer es handelt sich um Geschäftsgeheimnisse, die auch nach diesem Zeitraum gemäß dieser Klausel 11 vertraulich zu behandeln sind) und diese Vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter und Vertreter weiterzugeben, die Kenntnis von diesen Vertraulichen Informationen haben müssen und die zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung verpflichtet sind. Unbeschadet des Vorstehenden kann jede Partei die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an eine bundesstaatliche oder staatliche Stelle weitergeben bzw. offenlegen, sofern diese O...
Verschwiegenheit. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangten betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers, die ihm/ihr während oder aus Anlass seiner/ihrer Tätigkeit bei dem Arbeitgeber bekannt werden, geheim zu halten. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf betriebliche Angelegenheiten der Schule, bei der der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin eingesetzt ist. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, Raubkopien und Software, die nicht vom Schulträger lizensiert sind, weder zu erstellen noch zu verbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuwiderhandlungsfall der Schulträger berechtigt ist, für von dem Schulträger gegebenenfalls zu leistende Bußgelder oder Schadensersatzsummen bei dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin in voller Höhe Regress zu nehmen. Während des Dienstverhältnisses anfallende personenbezogene Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses maschinell gespeichert und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere die der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist sichergestellt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Anlage 1 dieses Vertrages zu entnehmen. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin wird aufgrund seiner/ihrer Aufgabenstellung auf die Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 lit. f DSGVO verpflichtet, zu denen sie/er im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit Zugang erhält oder Kenntnis erlangt. Personenbezogene Daten sind danach so zu verarbeiten, dass stets die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleistet ist. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin ist nur berechtigt, personenbezogene Daten in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, wie dies zur Erfüllung der ihm/ihr übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Es ist ihm/ihr untersagt, personenbezogene Daten unbefugt oder unrechtmäßig zu verarbeiten. Ebenso darf die Sicherheit der Datenverarbeitung nicht verletzt werden. Dadurch sind insbesondere die mögliche Vernichtung, der Verlust, die Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugter Zugang durch Dritte zu verhindern. Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person b...
Verschwiegenheit. Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen.
Verschwiegenheit. Der Verleiher sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.
Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die Rechtsanwälte sind jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, siehe Ziff. 5;
Verschwiegenheit. Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und ver- pflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt gewor- den ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchset- zung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenba- rung erfordern. Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Perso- nen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Verschwiegenheit. (1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Dem Versicherungsmakler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.
Verschwiegenheit. Die Angestellten wahren Verschwiegenheit über betriebsinterne Angelegenheiten und über jene der Vertragsgesellschaften, über Geschäfte und Entscheide, die ausdrücklich als vertraulich be- zeichnet werden oder auf deren vertraulichen Charakter aus den Umständen geschlossen werden muss. Die Pflicht auf Verschwiegenheit bleibt auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses beste- hen.