Versicherte Gefahren Musterklauseln

Versicherte Gefahren. ✓ Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese geson- dert vereinbart sind. Das sind die Elemen- targefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Versicherte Gefahren a) Unfall des Transportmittels Unfall ist ein mit mechanischer Gewalt plötzlich von außen her auf das Transportmittel einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
Versicherte Gefahren. Der Versicherer ersetzt Sachschäden durch
Versicherte Gefahren. Versichert sind Schadenersatzansprüche, die aufgrund ge- setzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die Versicherten erhoben werden infolge
Versicherte Gefahren. Die Versicherung umfasst Schäden durch
Versicherte Gefahren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen auf die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens auf der versicherten Reise. Versicherte Gefahren des täglichen Lebens sind Tätigkeiten insbesondere:
Versicherte Gefahren. Zur Gefahr „Feuer/Blitz/Überspannung“
Versicherte Gefahren. ✔ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✔ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch so- wie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; Einfacher Diebstahl mit beschränkten Beträgen; ✔ Leitungswasser; ✔ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; Zusätzlich versichert: ★ Weitere Naturgefahren mit beschränkten Beträgen in Zürs Zone 1 und 2, soweit diese gesondert vereinbart sind. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versicherte Schäden ✔ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Gefahren. ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; ✓ Leitungswasser; ✓ Sturm, Hagel; ✓ Diebstahl von Fahrrädern bis 1% der Versicherungssumme (höchstens 500 €) ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Gefahren a. In Ergänzung und teilweiser Abänderung von Ziffer