Versicherte Gefahren. ✓ Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese geson- dert vereinbart sind. Das sind die Elemen- targefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Versicherte Gefahren a) Unfall des Transportmittels Unfall ist ein mit mechanischer Gewalt plötzlich von außen her auf das Transportmittel einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
Versicherte Gefahren. Versichert sind Schadenersatzansprüche, die aufgrund ge- setzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die Versicherten erhoben werden infolge
1 Verletzung oder Tötung von Personen;
2 Verletzung oder Tötung von Tieren;
3 Beschädigung oder Zerstörung von Sachen; und zwar in folgenden Situationen:
4 Durch den Betrieb des Fahrzeuges;
5 bei Verkehrsunfällen, die vom Fahrzeug verursacht wer- den, wenn es nicht in Betrieb ist;
6 bei Hilfeleistungen nach Unfällen des Fahrzeuges; 7 beim Einsteigen in das Fahrzeug und Aussteigen aus dem Fahrzeug (bei Motorrädern beim Auf- und Abstei- gen), beim Öffnen und Schliessen beweglicher Fahr- zeugteile sowie beim An- und Abhängen eines Anhän- gers oder Fahrzeuges. Steht infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses der Ein- tritt eines versicherten Schadens unmittelbar bevor, sind die zu Lasten eines Versicherten gehenden Kosten für angemes- sene Massnahmen zur Abwendung dieser Gefahr versichert (Schadenverhütungskosten).
Versicherte Gefahren. 1 Rohrreinigungsservice bei unvorhergesehener Verstopfung von Leitungen;
2 Reparatur bei einem Defekt der sanitären Einrichtungen;
3 Wach- und Sicherungsservice, wenn eine provisorische Schliessung der Wohnung oder des Gebäudes / Mobilheims resp. Wohnwagens mit festem Standort nicht mehr möglich ist;
4 Reparatur defekter Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen sowie defekter Elektroinstallationen und Elektroanlagen. Zudem die Kosten für notfallmässig benötigte Leihgeräte. Bei gemieteten Objekten beschränkt sich die Leistung auf die Kostenüber- nahme für notfallmässig benötigte Leihgeräte.
5 Entfernung resp. Umsiedlung von in den von den versicherten Personen bewohnten Räumlichkeiten resp. im versicherten Gebäude befindlichen Wespen-, Hornissen- oder Bienen- nestern, sofern die Entfernung resp. Umsiedlung nicht aus rechtlichen Gründen (z.B. Artenschutz) untersagt ist. Als bewohnte Räumlichkeiten gelten auch Balkone, Terrassen, Keller, Estriche und Aussenfassaden;
6 Bekämpfung von Ameisen, Schaben, Silberfischen, Mäusen, Ratten oder Bettwanzen inkl. Kosten für die notwendige Analyse zur Bestimmung der Schädlingsart.
Versicherte Gefahren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich - im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen - auf die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person als Privatperson auf versicherten Reisen im Ausland. Versicherte Gefahren des täglichen Lebens sind Tätigkeiten insbesondere
1.1 als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)
1.1 als Radfahrer
1.2 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen die Ausschlüsse unter Ziffer 4.2
1.3 aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoss- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen
1.4 als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder Tiereigentümer gegen die versicherte Person
1.5 als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen - nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
1.6 als Mieter (nicht Dauermieter, Pächter, etc.) anlässlich von Geschäftsreisen angemieteter Appartements, Hotel- /Pensionszimmern und Häusern zu Wohnzwecken.
Versicherte Gefahren. Die Teilkasko umfasst Artikel A3, Ziffer 1 bis 9, die Vollkasko Artikel A3, Ziffer 1 bis 10.
Versicherte Gefahren. Versichert sind Unfälle beim Betrieb bzw. bei der Benützung des Fahrzeuges, beim Ein- oder Aussteigen bzw. Auf- oder Absteigen, beim Öffnen und Schliessen beweglicher Fahr- zeugteile, beim An- und Abhängen eines Anhängers oder Fahrzeuges, beim Hantieren am Fahrzeug (z. B. kleinen Repa- raturen, Radwechsel) sowie bei Hilfeleistungen unterwegs.
Versicherte Gefahren. Zur Gefahr „Feuer/Blitz/Überspannung“
Versicherte Gefahren. ✔ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✔ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch so- wie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; Einfacher Diebstahl mit beschränkten Beträgen; ✔ Leitungswasser; ✔ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; Zusätzlich versichert: ★ Weitere Naturgefahren mit beschränkten Beträgen in Zürs Zone 1 und 2, soweit diese gesondert vereinbart sind. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versicherte Schäden ✔ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Gefahren. ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; ✓ Leitungswasser; ✓ Sturm, Hagel; ✓ Diebstahl von Fahrrädern bis 1% der Versicherungssumme (höchstens 500 €) ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.