Fahrplanformat und Fahrplanabwicklung. 2.1. Für Fahrplanmeldungen gemäß den Regelungen des Bilanzkreisvertrages ist ausschließlich das ENTSO–E Scheduling System (ESS) anzuwenden. Die darauf basierende Umsetzung für den deutschen Markt findet sich in der jeweils geltenden, von der BNetzA freigegebenen und durch den ÜNB auf dessen Homepage veröffentlichten Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“. 2.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Bilanzkreisvertrag und den Prozessbeschreibungen „Fahrplananmeldung in Deutschland“ und „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ gilt der Bilanzkreisvertrag. 2.3. Änderungen an den Prozessbeschreibungen „Fahrplananmeldung in Deutschland“ und „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ werden wirksam, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind. Die Änderungen werden von allen ÜNB in Deutschland ausschließlich einheitlich durchgeführt. Sie können jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres in Kraft treten und sind dem BKV mindestens 6 Monate vor ihrem in Kraft treten bekannt zu geben.
Appears in 2 contracts
Samples: Bilanzkreisvertrag, Bilanzkreisvertrag
Fahrplanformat und Fahrplanabwicklung. 2.1. Für Fahrplanmeldungen gemäß den Regelungen des Bilanzkreisvertrages ist ausschließlich das ENTSO–E Scheduling System (ESS) anzuwenden. Die darauf basierende Umsetzung für den deutschen Markt findet sich in der jeweils geltenden, von der BNetzA freigegebenen und durch den ÜNB auf dessen Homepage veröffentlichten Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“.
2.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Bilanzkreisvertrag und den Prozessbeschreibungen der Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“ und oder den „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ gilt der Bilanzkreisvertrag.
2.3. Änderungen an den Prozessbeschreibungen der Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“ und den „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ werden wirksam, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind.
2.4. Die Änderungen werden von allen ÜNB in Deutschland ausschließlich einheitlich durchgeführt. Sie können jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres in Kraft treten und sind dem BKV mindestens 6 Monate vor ihrem in Kraft treten bekannt zu geben.
Appears in 1 contract
Samples: Bilanzkreisvertrag Strom
Fahrplanformat und Fahrplanabwicklung. 2.1. Für Fahrplanmeldungen gemäß den Regelungen des Bilanzkreisvertrages ist ausschließlich das ENTSO–E Scheduling System (ESS) anzuwenden. Die darauf basierende Umsetzung für den deutschen Markt findet sich in der jeweils geltenden, von der BNetzA freigegebenen und durch den ÜNB auf dessen Homepage veröffentlichten Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“.
2.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Bilanzkreisvertrag und den Prozessbeschreibungen „Fahrplananmeldung in Deutschland“ und „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ gilt der Bilanzkreisvertrag.
2.3. Änderungen an den Prozessbeschreibungen „Fahrplananmeldung Fahrplanmanagement in Deutschland“ und „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ werden wirksam, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind. Die Änderungen werden von allen ÜNB in Deutschland ausschließlich einheitlich durchgeführt. Sie können jeweils zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres in Kraft treten und sind dem BKV mindestens 6 Monate vor ihrem in Kraft treten bekannt zu geben.
Appears in 1 contract
Samples: Bilanzkreisvertrag