Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen Musterklauseln

Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen. IV. Verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.