Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen. IV. Verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien
Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.
Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.