Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.
Was ist nicht versichert? Im Lenker-Rechtsschutz besteht - neben den in Artikel 7 genannten Fällen - kein Versicherungsschutz für die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben (auch Wertungsfahrten und Rallyes) und den dazugehörenden Trainingsfahrten.
Wegfall des versicherten Risikos Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Identität des Versicherers Continentale Sachversicherung AG Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783
Hinweispflicht des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Was ist versichert? 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen aus schuldrechtli- chen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsneh- mers über unbewegliche Sachen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadener- satzansprüchen wegen reiner Vermögensschä- den, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspart- nern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. 2.2. Im Privatbereich erstreckt sich der Versiche- rungsschutz aus Reparatur- bzw. sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen nur auf Gebäude oder Wohnungen einschließlich zugehöriger Grundstücke, die vom Versiche- rungsnehmer zu eigenen Wohnzwecken benützt werden. Bei Gebäuden, die sowohl eigenen Wohn- als auch sonstigen Zwecken dienen, besteht Versi- cherungsschutz nur für Fälle, die ausschließlich die eigene Wohnung betreffen. Bei Gebäuden, die neben eigenen Wohnzwe- cken nur der nichtgewerbsmäßigen Fremdenbeherbergung dienen, besteht Versi- cherungsschutz in vollem Umfang. 2.3. Im Betriebsbereich besteht Versicherungsschutz nur unter folgenden Voraussetzungen 2.3.1. sofern und solange die tatsächlichen oder behaupteten Forderungen und Gegenforderun- gen der Vertragsparteien (Gesamtansprüche) aufgrund desselben Versicherungsfalles im Sinne des Art. 2 Pkt. 3 die vertraglich verein- barte Obergrenze unabhängig von Umfang, Form und Zeitpunkt der Geltendmachung nicht übersteigen; Aufrechnungsweise geltend gemachte Forde- rungen des Gegners werden für die Berechnung der Gesamtansprüche nur berücksichtigt, sofern und sobald sie der Höhe nach konkret beziffert sind. Sinken die Gesamtansprüche vor der gerichtli- chen Geltendmachung durch Zahlung, Vergleich oder Anerkenntnis unter die vereinbarte Ober- grenze, besteht ab diesem Zeitpunkt Versiche- rungsschutz. Steigen die Gesamtansprüche nach Bestätigung des Versicherungsschutzes über die vereinbarte Obergrenze, entfällt ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz. 2.3.2. für die Geltendmachung von Ansprüchen erst nach Aufforderung in geschriebener Form des Gegners durch den Versicherungsnehmer, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen; 2.3.3. bei der Betreibung unbestrittener Forderungen (Inkassofälle) sind Teilzahlungen des Gegners abweichend von Art. 6 Pkt. 6.7 zuerst auf Kosten anzurechnen.
Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).
Nicht versicherte Risiken Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend aufgeführten Tätig- keiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, - pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service- Providing; - Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; - Betrieb von Telekommunikationsnetzen; - Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung besteht.
Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich
Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung