Familiäre Situation Musterklauseln

Familiäre Situation. ☐ a) nicht ausreichender und angemessener Wohnraum (keine Rückzugsmöglichkeiten, Grundhygiene) ☐ b) Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. defekte Stromkabel, Steckdosen) ☐ c) nicht vorhandener eigener Schlafplatz, fehlendes Spielzeug ☐ d) drohende oder tatsächliche Obdachlosigkeit ☐ e) häufiger Umzug in der Vergangenheit ☐ f) Kind ist häufig unbeaufsichtigt oder wird in Obhut nicht geeigneter Personen gegeben ☐ g) Kind oder Jugendliche/Jugendlicher wird zu Begehung von Straftaten oder sonstigen verwerfli- chen Taten eingesetzt ☐ h) Überforderungstendenzen der Personensorgeberechtigten ☐ i) wiederholte körperliche Gewalt zwischen den Personensorgeberechtigten ☐ j) Hinweis auf Konsum von Drogen / Alkohol seitens der Personensorgeberechtigten ☐k) Hinweis auf (behandelte und nicht behandelte) psychische Erkrankungen der Personensorgeberechtigten ☐ l) Hinweis auf Schulden, schlechte finanzielle Situation ☐ m) wiederholte Mängel der Körperhygiene der Personensorgeberechtigten ☐ n) keinerlei soziale Ressourcen (familiäre, freundschaftliche oder bekanntschaftliche Unterstützung) ☐ Sonstiges:
Familiäre Situation. Alleinstehend 1 Punkt Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) /alleinerziehend: 2 Punkte Je schwerbehinderten/pflegebedürftigen Haushaltsangehörigen mit - Grad der Behinderung bis 50 Prozent oder Pflegegrad 1 und 2; - Grad der Behinderung 50-80 Prozent oder Pflegegrad 3 1 Punkte
Familiäre Situation. Funktionierende Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen, positive Partner-beziehungen, produktive Be- und Verarbeitung von ggf. erfolgten Trennungen /Scheidungen, u.a.m. Kommunikative Kompetenz, alltägliche Strukturierungsfähigkeit, Artikulations-fähigkeit, positive Verfolgung eigener Interessen und Ziele, Fähigkeit zur Stressbewältigung, ggf. positive Verarbeitung eigener Krisen (z.B. eigene positive Erfahrungen mit Erziehungshilfen), u.a.m. „Pflegeleichtes“ Kind, gesundes Kind, u.a.m. Name: Vorname Geburtsdatum/Alter: Adresse Familie Mutter Vater Großeltern Andere Personen Wer: Adresse/Telefon Kindertagesstätte Ansprechpartner/Adresse Tagespflegestelle Schule Andere Welche Kindeswohlgefährdung liegt aus Ihrer Sicht vor? Wie stellt sich die Situation aus Ihrer Sicht dar? Was veranlasste Sie, sich jetzt beim Jugendamt zu melden? Handelt es sich um eine einmalige oder längerfristige Beobachtung? Wie akut schätzen Sie die Gefährdung? Name/Anschrift/Telefon Am: Mit folgendem Ergebnis: Persönlich telefonisch schriftlich Melder/in Name: Vorname: Adresse: Telefon Name: am: Mutter Vater Partner Partnerin weitere Pers. weitere Pers.
Familiäre Situation. Je Kind das im Haushalt der Antragssteller lebt können folgende Punkwerte erreicht werden.
Familiäre Situation. 1.1 Verheiratet, alleinerziehend oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebend 5 Punkte 1.2 Kinder: (die in der Familie des Antragstellers bzw. des allein erziehenden Elternteils leben, lt. Einwohnermeldeamt) pro Kind bis zum 18. Lebensjahr 10 Punkte 1.3 Schwerbehinderte und Pflegebedürftige (max. 10 Punkte erreichbar) (lt. Schwerbehindertenausweis bzw. lt. Festgestellter Pflegestufe pro pflegebedürftige Person, pro Pflegegrad: 1 Punkt pro schwerbehinderte Person ab Schwerbehinderungsgrad 50 %: 5 Punkte Es werden lediglich pflegebedürftige und/oder schwerbehinderte Personen berücksich- tigt, die bereits bisher und/oder die voraussichtlich auch in Zukunft im Haushalt des An- tragstellers mit Hauptwohnsitz leben werden.

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  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Veranstalter Veranstalter und Vertragspartner ist Xxxxxx Xxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Xxxxxx Xxx Yoga“).