Risikomanagement. Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.
Risikomanagement. Siehe Risk Management Bonitätsbeurteilung der Bilanzgruppenverantwortlichen durch die Verrechnungsstelle, sowie die Ermittlung, Einforderung, Freigabe und Verwaltung von Sicherheiten und die Verwertung von Sicherheiten durch die Verrechnungsstelle im Falle der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen durch Bilanzgruppenverantwortliche. Ein Anhang zu einer elektronisch übermittelten Nachricht, welche durch kryptographische Maßnahmen sicherstellt, dass diese elektronische Nachricht von einem definierten Absender stammt und der Inhalt nicht verändert wurde Elektronische Nachricht mit Signatur Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Einspeiser- oder Entnehmergruppe ermitteltes charakteristisches Lastprofil;
Risikomanagement. Für den Teilfonds wird zur Ermittlung des Marktpreisrisikos ein Value at Risk - Modell gemäß CESR/10-788 (Guidelines on Risk Measurement and the Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS) verwendet. Die Limitierung des Marktpreisrisikos erfolgt für den Teilfonds relativ. Das Referenzportfolio besteht aus einem weltweiten Performanceindex in EUR, der Aktien (Large und Mid Caps) aus verschiedenen Industrieländern umfasst. Gemäß CESR/10-788 (Guidelines on Risk Measurement and the Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS) wird für den Teilfonds eine zu erwartende Hebelwirkung von bis zu 100% angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass auch die Möglichkeit einer höherer Hebelwirkung besteht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl die Gewichtung der einzelnen Derivatepositionen als auch die Ausprägungen der Risikofaktoren für jedes derivative Instrument durch neue Marktgegebenheiten im Zeitverlauf ändern können. Der Anleger muss insofern damit rechnen, dass sich auch die erwartete Hebelwirkung ändern kann. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass derivative Finanzinstrumente auch teilweise oder vollständig zur Absicherung von Risiken, denen der Teilfonds sonst ausgesetzt wäre, eingesetzt werden können. Im Rahmen der Ermittlung der Hebelwirkung wird der Ansatz gemäß Punkt 3 der Box 24 der CESR- Empfehlung 10-788 herangezogen, in welchem die Summe der Nominalwerte der derivativen Positionen bzw. deren Basiswertäquivalente als Berechnungsgrundlage verwendet werden.
Risikomanagement. Der AIFM hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihm ermöglicht, dass mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Vermögens des AIF jederzeit zu überwachen und zu messen. Der AIFM hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzulegen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschliesslich operationeller Risiken, zu bewerten. Das Gesamtrisiko wird nach dem Value-at-Risk- Ansatz ermittelt.
Risikomanagement. Die Verwaltungsgesellschaft setzt in Bezug auf jeden Teilfonds ein Risikomanagementverfahren ein, mit dem er die Anlagerisiken sowohl auf Ebene der einzelnen Positionen (einschließlich OTC-Finanzderivaten) als auch insgesamt überwachen kann, indem er bestimmt, welchen Anteil diese einzelnen Risiken am Gesamtrisikoprofil des Fonds haben. Die Verwaltungsgesellschaft führt ein Risikomanagement-Handbuch für den OGAW. Je nach Teilfonds und wie in Anhang A näher beschrieben kann die Verwaltungsgesellschaft den Value-at- Risk-Ansatz („VaR-Ansatz“) oder den modifizierten Commitment-Ansatz als Risikomanagementverfahren wählen. Der relative VaR-Ansatz bestimmt die maßgeblichen Referenzvermögenswerte (VaR-Benchmark) für jeden einzelnen Teilfonds, die die vom maßgeblichen Teilfonds verfolgte Anlagestrategie widerspiegeln. Wird der relative VaR-Ansatz verwendet, darf die Gesamtrisikoposition des Teilfonds das Zweifache des risikobehafteten Betrags der VaR-Benchmark nicht übersteigen. Nach dem Commitment-Ansatz wird der Marktwert für einfache Derivate im Einklang mit der FMA- Richtlinie Nr. 2016/1 in jeweils geltender Fassung durch Umrechnung der Position des Basiswerts des Derivats (entsprechende Position des Basiswerts) berechnet. Dieser Marktwert kann durch den Nominalwert des Futureskontrakts oder den Preis des Futureskontrakts ersetzt werden, falls dieser einen vorsichtigeren Wert darstellt. Für komplexe Derivate, die nicht entweder in den Marktwert oder den Nominalwert des Basiswerts umgerechnet werden können, kann eine alternative Methode verwendet werden, wenn der Gesamtwert dieser Derivate nur einen vernachlässigbaren Teil des OGAW oder der Vermögenswerte des relevanten Teilfonds darstellt. Die Gesamtrisikoposition wird durch Umrechnung einzelner Derivate, einschließlich eingebetteter Derivate und unter Berücksichtigung der mit den effizienten Portfoliomanagement-Techniken verbundenen Hebelfinanzierungen in die entsprechende gleichwertige Position im Basiswert umgerechnet („Commitment“). Bei Berechnung der Gesamtrisikoposition anhand des Commitment-Ansatzes werden die Netting-Regeln und die nach der FMA-Richtlinie Nr. 2016/1 in jeweils geltender Fassung zulässigen Absicherungsgeschäfte angewendet, um das Gesamtrisiko zu reduzieren. Verwenden der OGAW oder der maßgebliche Teilfonds eine konservative Berechnung, anstatt das exakte Commitment für jedes Derivat zu bestimmen, können die Nettingvorschriften und Absicherungsgeschäfte möglicherweise nicht verwendet wer...
Risikomanagement. Der AIFM hat das Risikomanagement nicht delegiert.
Risikomanagement. Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des AHL-Investitionsprozesses. Das Risikomanagement von AHL soll die Portfoliorisiken, die operationellen Risiken und die mit der Auslagerung verbundenen Risiken betreffend der Geschäftsaktivität identifizieren, fortlaufend beobachten und einschränken. Das Risikomanagement von AHL ist ein Teil des übergelagerten Risikomanagements der Man Group und wird von diesem unterstützt. Die wesentlichen Grundsätze des AHL-Risikomanagements sind die Trennung von Funktionen und Pflichten dort, wo erhebliche Interessenkonflikte entstehen können sowie eine Beaufsichtigung der Geschäftsaktivitäten sowohl durch angemessene unabhängige Stellen als auch durch das höhere Management. Teil dieser unabhängigen Beaufsichtigung ist auch die regelmässige Überprüfung der Aktivitäten von AHL durch die interne Revisionsstelle der Man Group. Risikomanagement bedeutet insbesondere, Risikokontrollmassnahmen zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass die Systeme innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen bleiben. Die wesentlichen Risikokontrollmassnahmen und Beaufsichtigungsgebiete sind Value-at-Risk, Stress-Tests, implizite Volatilität, Leverage, Kennzahlen in Bezug auf das Verhältnis „Margin-Equity“ sowie das Nettoengagement in verschiedene Sektoren und Währungen. Die Bestandteile der Anlagestrategie sind nicht erschöpfend dargestellt, und sie können sich im Laufe der Zeit ändern. In dem Bestreben, das Anlageziel des ICAV zu erreichen, kann der Anlageverwalter die Vermögensallokation teilweise oder vollständig auf einen oder mehrere Anlagestile reduzieren und Vermögen neuen Anlageansätzen entweder innerhalb des AHL Diversified Programme oder andernorts zuweisen. Die Zusammensetzung und Beschreibung dieser Strategien und Ansätze können sich mit der Zeit ebenfalls ändern.
Risikomanagement. Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fondsvermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Sie hat ferner ein Verfahren zu verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des jeweiligen Wertes der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einvernehmen mit der Depotbank, der FMA entsprechend dem von dieser festgelegten Verfahren für jeden von ihr verwalteten Investmentfonds die Arten der Derivate im Fondsvermögen, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivatgeschäften verbundenen Risiken mitzuteilen. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Ein Investmentfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der für das Underlying geltenden spezifischen Anlagegrenzen der Fondsbestimmungen und des Investmentfondsgesetzes Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese spezifischen Anlagegrenzen nicht überschreitet. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Investmentfonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne des § 72 InvFG 2011 ist, 10 % des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens. Anlagen eines Investmentfonds in indexbasierten Derivaten werden im Hinblick auf die spezifischen Anlagegrenzen nicht berücksichtigt. Ist ein Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet, so muss es hinsichtlich der Einhaltung der zuvor genannten Vorschriften berücksichtigt werden.
Risikomanagement. (i) Auf angemessenes Verlangen des Bestellers wird der Lieferant in den Fällen, in denen er mit dem IT-System des Bestellers in Berüh- rung kommt, den Besteller bei einer Sicherheitsrisikobewertung der Ar- beiten unterstützen, die jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden kann.
(ii) Für den Fall, dass bei einer Sicherheitsrisikobewertung Probleme festge- stellt werden, die als hoch oder kritisch eingestuft werden, wird der Lieferant dem Besteller jede angemessene Unterstützung bei der Analyse der Risiken und der Identifizierung geeigneter Kontrollen gewähren, die vom Lieferanten zum Schutz der Daten oder des Dienstes des Bestellers, die vom Lieferanten verwaltet werden oder in dessen Besitz sind, in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen durchgeführt werden müssen.
(iii) Für den Fall, dass der Lieferant beabsichtigt, seine Leistungen we- sentlich zu ändern, oder der Besteller eine wesentliche Änderung der Leistungen verlangt, wird der Lieferant eine Sicherheitsrisikobewertung durchführen.
(iv) Der Lieferant stellt sicher, dass alle in einer Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risiken unverzüglich beseitigt, überwacht und bis zu ihrer Schlie- ßung verwaltet werden. Der Lieferant hält den Besteller über die Abhilfemaßnahmen für alle in der Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risi- ken auf dem Laufenden.
Risikomanagement. Für den Teilfonds wird zur Ermittlung des Marktpreisrisikos ein Value at Risk - Modell gemäß CESR/10-788 (Guidelines on Risk Measurement and the Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS) verwendet. Die Limitierung des Marktpreisrisikos erfolgt für den Teilfonds relativ. Das Referenzportfolio besteht aus dem MSCI World ESG Universal Price Index in EUR. . Gemäß CESR/10-788 (Guidelines on Risk Measurement and the Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS) wird für den Teilfonds eine zu erwartende Hebelwirkung von bis zu 100 % angenommen, wobei darauf hingewiesen wird, dass auch die Möglichkeit einer höherer Hebelwirkung besteht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl die Gewichtung der einzelnen Derivatepositionen als auch die Ausprägungen der Risikofaktoren für jedes derivative Instrument durch neue Marktgegebenheiten im Zeitverlauf ändern können. Der Anleger muss insofern damit rechnen, dass sich auch die erwartete Hebelwirkung ändern kann. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass derivative Finanzinstrumente auch teilweise oder vollständig zur Absicherung von Risiken, denen der Teilfonds sonst ausgesetzt wäre, eingesetzt werden können. Im Rahmen der Ermittlung der Hebelwirkung wird der Ansatz gemäß Punkt 3 der Box 24 der CESR- Empfehlung 10-788 herangezogen, in welchem die Summe der Nominalwerte der derivativen Positionen bzw. deren Basiswertäquivalente als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Mit Hilfe des Risikomanagement-Verfahrens erfasst und misst die Verwaltungsgesellschaft das Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kredit- und Kontrahentenrisiko, Nachhaltigkeitsrisiko und alle sonstigen Risiken, einschließlich operationellen Risiken, die für den Fonds wesentlich sind. Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden Risiko-Indikatoren herangezogen. Die Risikoindikatoren können quantitativen oder qualitativen Faktoren entsprechen und orientieren sich an Umwelt-, Sozial- und Governance Aspekten und dienen der Risikomessung in Bezug auf die betrachteten Aspekte.