Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitrag. 11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. 11.5.3 Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 5.1. Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags 5.2. Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der 5.3. Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Glasbruchversicherung Privat, Glasbruchversicherung Privat
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 B 17.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags B 17.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbst- beteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Te- lefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der B 17.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie Wohneinheit gültig sind. Wenn sich der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitrag.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang Zu- gang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wah- rung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
11.5.3 Der wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer kann bei zugegangen ist, wirk- sam. Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bis- heriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung, Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue BeitragWoh- nung gültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 16.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigenkündi- gen. Die Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss die Kündigung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 16.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbst- beteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Te- lefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versi- cherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 16.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 a) Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags b) Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung Beitrags- sätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung er- höht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Text- form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenEr- höhung Zeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der c) Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 17.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 17.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbst- beteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Te- lefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 17.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 16.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 13.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 13.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 13.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 13.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 13.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbst- beteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Te- lefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versi- cherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 13.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung (Aglb 2016)
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 19.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 19.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie wird einen Monat nach Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang wirksambeim Versicherer. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenwird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
11.5.3 Der A 19.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. 11.5.1 A 16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers sowie der sich aus der Wohnungsgröße ergebende neue Beitraggültig sind.
11.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrags A 16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung einer Selbstbeteiligung erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat spätestens er einen Monat nach Zugang Zu- gang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgenZeit. Sie Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklärenDavon unabhängig gelten die Kündigungsmöglichkeiten gemäß J 2.1.2.
11.5.3 Der A 16.5.3 Dem Versicherer kann bei steht im Fall einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer den der Beitrag nur in der bisherigen bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenzu.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung