Weitere Regelungen Musterklauseln

Weitere Regelungen. 1. Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
Weitere Regelungen. B4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters B4.4 Verjährung B4.5 Örtlich zuständiges Gericht B4.6 Anzuwendendes Recht B4.7 Embargobestimmung
Weitere Regelungen. B.4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung 32 B.4.2 Keine Deckungslücke bei Versichererwechsel 33 B.4.3 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung 33 B.4.4 Vollmacht des Versicherungsvertreters 33 B.4.5 Verjährung 33 B.4.6 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände 33 B.4.7 Anzuwendendes Recht 34 B.4.8 Embargobestimmungen 34 B.4.9 Überversicherung 34 B.4.10 Versicherung für fremde Rechnung 34 B.4.11 Aufwendungsersatz 34 B.4.12 Übergang von Ersatzansprüchen 35 B.4.13 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen 35 B.4.14 Repräsentanten 35
Weitere Regelungen. B4-1. Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx, Mehrfachversicherung
Weitere Regelungen. 15 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?
Weitere Regelungen. (3) Für die Erhöhungen gelten folgende Grenzen: - Die neue Erwerbsunfähigkeitsrente muss mindestens um 50 Euro monatlich höher als die vor der Erhöhung verein- barte Erwerbsunfähigkeitsrente sein. - Für jedes Ereignis im Rahmen der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die Er- höhung für alle bei uns bestehenden Berufs-, Erwerbsun- fähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen in der Summe 500 Euro Monatsrente nicht überschreiten. - Durch Erhöhungen im Rahmen der Ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die ins- gesamt bei uns vereinbarte Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente 2.500 Euro monatlich nicht übersteigen. - Die gesamte Anwartschaft auf Berufs-, Erwerbsunfähig- keits- und Grundfähigkeitsrente einschließlich anderwei- tig bestehender privater und betrieblicher Anwartschaften darf nach der Erhöhung nicht mehr als 60 % des regel- mäßigen jährlichen Bruttoeinkommens betragen.
Weitere Regelungen. Soweit gesetzlich nicht ausdrücklich anders geregelt muss jeglicher Anspruch dem Grund und der Höhe nach detailliert nachgewiesen werden. Den Parteien ist bekannt, dass der Auftragnehmer ein Sicherheitskonzept entwickelt hat, durchführt und weiter verbessert. Das Sicherheitskonzept des Auftragnehmers ist dem Auftraggeber zugänglich und wird von diesem durch Unterzeichnung dieses Vertrags als ausreichend abgenommen. Den Parteien ist ebenso bekannt, dass sich nachträglich einzelne Maßnahmen des Sicherheitskonzepts des Auftragnehmers trotz verkehrsüblicher Sorgfalt als für eine einzelne Situation als nicht ausreichend darstellen könnten. Sollte eine solche Einzelsituation auftreten, so wird diese nicht von den Parteien als Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen herangezogen werden, weder im Rahmen der Geltendmachung von Vertragsverletzung, noch als Eintritt einer Bedingung für die Auslösung eines Vertragsstrafenanspruchs. Auftraggeber Auftragnehmer Ort Stuttgart Ort Datum 23.02.2018 Datum Name / Funktion Xxxxxxx Xxxxx / Datenschutzbeauftragter Name / Funktion Unterschrift Unterschrift
Weitere Regelungen. Weitere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Service-AGB).
Weitere Regelungen. B4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B4.2.1 Form, zuständige Stelle B4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensände- rung B4.2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Nie- derlassung B4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters B4.3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers