Genereller Unterversicherungsverzicht Musterklauseln

Genereller Unterversicherungsverzicht. Abweichend von § 11 DEG-VGB 2022 Abschnitt A nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal 5.000 EUR beträgt.
Genereller Unterversicherungsverzicht. Bei Schäden bis zur Höhe von 1.500 Euro verzichtet der Versicherer auch dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung wenn die vereinbarte Ver- sicherungssumme den Betrag von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche unter- schreitet. Bei der Neukalkulation des Beitragssatzes für bestehende Beiträge ist der Schaden- bedarf einer ausreichend großen Anzahl gleichartiger Risiken, die Gegenstand dieser Versicherung sind, und die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmens- individuellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen. Ergibt die Neukalkulation, dass eine Änderung des Beitragssatzes erforderlich ist, so wird mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge der Tarifbeitrag um den Prozentsatz erhöht, um den der aufgrund der Neukalkulation ermittelte Schadenbedarf vom bisher kalkulierten abweicht - maximal jedoch um 20 Prozent. Der Änderungs- prozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Obergrenze für eine Beitragserhöhung ist der Tarifbeitrag für vergleichbaren Versicherungsschutz im Neu- geschäft. Erhöht sich der Beitrag aufgrund ersten Absatzes, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitrags- erhöhung wirksam. Sie können auch die Umstellung des Vertrages auf Neu- geschäftstarif und -bedingungen verlangen. Beitragssenkung gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Wir werden Sie in der Mitteilung zur Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Genereller Unterversicherungsverzicht. Abweichend von Ziffer 14.9 AL-VGB 2010 Abschnitt A nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatz- pflichtige Schaden maximal 5.000 EUR beträgt. In Ergänzung von Ziffer 5 AL-VGB 2010 Abschnitt A gelten Solar- thermieanlagen und oberflächennahe geothermische Anlagen (z. B. Wär- mepumpenanlagen mit Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden) als mitversichert, soweit sich diese Anlagen auf dem Versicherungsgrund- stück befinden und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Genereller Unterversicherungsverzicht. Bei Schäden bis zur Höhe von 1.500 Euro verzichtet der Versicherer auch dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung wenn die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungs- schein genannten Wohnfläche unterschreitet. Der Tarifbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation von Versicherungssummen und dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risi- koart. Der Beitragssatz errechnet sich aus Grundbeitragssatz und Zuschlägen oder Nachlässen für besondere Gefahrenverhältnisse. Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert. Bei der Neukalkulation des Beitragssatzes für bestehende Beiträge ist der Schadenbedarf einer ausreichend großen Anzahl gleich- artiger Risiken, die Gegenstand dieser Versicherung sind, und die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindi- viduellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen. Ergibt die Neukalkulation, dass eine Änderung des Beitragssatzes erforderlich ist, so wird mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge der Tarifbeitrag um den Prozentsatz erhöht, um den der aufgrund der Neukalkulation ermittelte Schadenbedarf vom bisher kalkulierten abweicht - maximal jedoch um 20 Prozent. Der Änderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Obergrenze für eine Beitragserhöhung ist der Tarifbeitrag für vergleichbaren Versicherungsschutz im Neugeschäft. Erhöht sich der Beitrag aufgrund ersten Absatzes, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Sie können auch die Um- stellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und -bedingungen verlangen. Beitragssenkung gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Wir werden Sie in der Mitteilung zur Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Genereller Unterversicherungsverzicht. Abweichend von A1-14.4.2 nimmt der Versicherer für Schäden bis zu einem Betrag von 3.000 EUR keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, auch wenn die Voraussetzungen für einen Unterversicherungsverzicht nicht erfüllt sind.
Genereller Unterversicherungsverzicht. Tarifvariante Versicherungsschutz Gewächshäuser Tarifvariante Versicherungsschutz – Ein-/ Zweifamilienhaus sowie Mehrfamilienhaus Geothermie- und Solarthermieanlagen Tarifvariante Versicherungsschutz
Genereller Unterversicherungsverzicht. Abweichend von § 11 DEG-VGB 2018 Abschnitt A nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal 3.000 EUR beträgt.
Genereller Unterversicherungsverzicht. Tarifvariante Versicherungsschutz

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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