Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers. b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung, Glasversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze Beitragssät- ze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform Text- form zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit Wirksam- keit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen Tarif- bestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags der Prämie aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang Zu- gang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung Woh- nung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang Zu- gang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.be- anspruchen
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Samples: Insurance Contract
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform Text- form zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchenbean- spruchen.
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Samples: Hausratversicherung
Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht. a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung Woh- nung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
b) Bei einer Erhöhung des Beitrags aufgrund veränderter veränder- ter Beitragssätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes Selbstbe- haltes kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer den Beitrag nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
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Samples: Hausratversicherung