Feststellung der Betriebsbereitschaft. Der Anbieter und der Kunde werden, nachdem der Anbieter dem Kunden die Mietsache zur Verfügung gestellt hat, gemeinschaftlich die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft feststellen. Hierzu werden der Anbieter und der Kunde ggf. anhand von im Mietvertrag bzw. Leistungsschein vereinbarten Kriterien (Ziffer 2.2) sich davon überzeugen, dass die zur Verfügung gestellte Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Soweit die Betriebsbereitschaft gegeben ist, wird der Kunde dies auf einem entsprechenden Formular des Anbieters bestätigen.
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Samples: www.telefomatic.de, www.systemwerk.de, www.heldele.de
Feststellung der Betriebsbereitschaft. Der Anbieter und der Kunde werden, nachdem der Anbieter dem Kunden die Mietsache zur Verfügung gestellt hat, gemeinschaftlich die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft feststellen. Hierzu werden der Anbieter und der Kunde ggf. anhand von im Mietvertrag bzw. Leistungsschein vereinbarten Kriterien (Ziffer 2.2) sich davon überzeugen, dass die zur Verfügung gestellte Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Soweit die Betriebsbereitschaft gegeben ist, wird der Kunde dies auf einem entsprechenden Formular des Anbieters Anbieter bestätigen.
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Feststellung der Betriebsbereitschaft. Der Anbieter und der Kunde werden, nachdem der Anbieter dem Kunden die Mietsache zur Verfügung gestellt hat, gemeinschaftlich die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft feststellen. Hierzu werden wer- den der Anbieter und der Kunde ggf. anhand von im Mietvertrag bzw. Leistungsschein vereinbarten Kriterien (Ziffer 2.2) sich davon überzeugen, dass die zur Verfügung gestellte Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Soweit die Betriebsbereitschaft gegeben ge- geben ist, wird der Kunde dies auf einem entsprechenden Formular des Anbieters bestätigen.
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Feststellung der Betriebsbereitschaft. Der Anbieter und der Kunde werden, nachdem der Anbieter dem Kunden die Mietsache zur Verfügung gestellt hat, gemeinschaftlich die ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft feststellen. Hierzu werden der Anbieter und der Kunde ggf. anhand von im Mietvertrag bzw. Leistungsschein Bestellschein vereinbarten Kriterien (Ziffer 2.2) sich davon überzeugen, dass die zur Verfügung gestellte Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Soweit die Betriebsbereitschaft gegeben ist, wird der Kunde dies auf einem entsprechenden Formular des Anbieters bestätigen.
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Samples: www.abisztelecom.de