Common use of Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Clause in Contracts

Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist nach den aktuell gültigen Richtlinien der BÄK gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TPG festzustellen. Sofern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Ärzte im Rahmen ihnen ge- statteter Nebentätigkeiten mitwirken, wird die Vergütung für die persönlichen Dienstleistungen der Ärzte unmittelbar zwischen den beteiligten Ärzten und der DSO vereinbart. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Entnahmekrankenhäuser und Ärzte für ihre Leis- tungen bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls einen Vergütungsanspruch gegenüber der DSO haben: a) Kein Vorliegen von Anzeichen, dass der mögliche Organspender zu Lebzeiten einer Or- ganspende widersprochen hat (z. B. durch einen entsprechenden Vermerk im Organspen- deausweis). b) Zum Zeitpunkt der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls kein Vorliegen me- dizinischer Kontraindikationen, die einer Organspende entgegenstehen. c) Zeitnahe Benachrichtigung der DSO bzw. des zuständigen Transplantationszentrums.

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Samples: Dso Budget Agreement, Dso Budget Agreement

Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist nach den aktuell gültigen Richtlinien der BÄK gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TPG festzustellen. Sofern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Ärzte im Rahmen ihnen ge- statteter gestatteter Nebentätigkeiten mitwirken, wird die Vergütung für die persönlichen Dienstleistungen der Ärzte unmittelbar zwischen den beteiligten Ärzten und der DSO vereinbart. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Entnahmekrankenhäuser und Ärzte für ihre Leis- tungen Leistungen bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls einen Vergütungsanspruch gegenüber der DSO haben: a) Kein Vorliegen von Anzeichen, dass der mögliche Organspender zu Lebzeiten einer Or- ganspende Organspende widersprochen hat (z. B. durch einen entsprechenden Vermerk im Organspen- deausweisOrganspendeausweis). b) Zum Zeitpunkt der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls kein Vorliegen me- dizinischer medizinischer Kontraindikationen, die einer Organspende entgegenstehen. c) Zeitnahe Benachrichtigung der DSO bzw. des zuständigen Transplantationszentrums.

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Samples: Dso Budget Agreement

Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist nach den aktuell gültigen Richtlinien der BÄK gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TPG festzustellen. Sofern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Ärzte im Rahmen ihnen ge- statteter Nebentätigkeiten mitwirken, wird die Vergütung für die persönlichen Dienstleistungen Dienstleistun- gen der Ärzte unmittelbar zwischen den beteiligten Ärzten und der DSO vereinbart. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Entnahmekrankenhäuser und Ärzte für ihre Leis- tungen Leistungen bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls einen Vergütungsanspruch gegenüber der DSO haben: a) Kein Vorliegen von Anzeichen, dass der mögliche Organspender zu Lebzeiten einer Or- ganspende widersprochen hat (z. B. durch einen entsprechenden Vermerk im Organspen- deausweisOrgan- spendeausweis). b) Zum Zeitpunkt der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Hirnfunktionsausfall kein Vorliegen me- dizinischer medizinischer Kontraindikationen, die einer Organspende entgegenstehen. c) Zeitnahe Benachrichtigung der DSO bzw. des zuständigen Transplantationszentrums.

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Samples: Dso Budget Agreement