Common use of Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Clause in Contracts

Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist nach den aktuell gültigen Richtlinien der BÄK gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TPG festzustellen. Sofern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Ärzte im Rahmen ihnen ge- statteter Nebentätigkeiten mitwirken, wird die Vergütung für die persönlichen Dienstleistungen der Ärzte unmittelbar zwischen den beteiligten Ärzten und der DSO vereinbart. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Entnahmekrankenhäuser und Ärzte für ihre Leis- tungen bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls einen Vergütungsanspruch gegenüber der DSO haben:

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de, www.dso.de

Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist nach den aktuell gültigen Richtlinien der BÄK gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TPG festzustellen. Sofern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Ärzte im Rahmen ihnen ge- statteter gestatteter Nebentätigkeiten mitwirken, wird die Vergütung für die persönlichen Dienstleistungen der Ärzte unmittelbar zwischen den beteiligten Ärzten und der DSO vereinbart. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Entnahmekrankenhäuser und Ärzte für ihre Leis- tungen Leistungen bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls einen Vergütungsanspruch gegenüber der DSO haben:

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Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Der irreversible Hirnfunktionsausfall ist nach den aktuell gültigen Richtlinien der BÄK gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TPG festzustellen. Sofern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Ärzte im Rahmen ihnen ge- statteter Nebentätigkeiten mitwirken, wird die Vergütung für die persönlichen Dienstleistungen Dienstleistun- gen der Ärzte unmittelbar zwischen den beteiligten Ärzten und der DSO vereinbart. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Entnahmekrankenhäuser und Ärzte für ihre Leis- tungen Leistungen bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls einen Vergütungsanspruch gegenüber der DSO haben:

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