Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD). Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) stellen den gewaltfreien Zutritt zu allen mit Brandmeldern und selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen im Alarmfall, bei ausgelöster BMA/AÜE, für die Feuerwehr sicher. Die Einbauhöhe der FSD Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 m über dem Fertigfußboden. Es wird nur der FSD Klasse 3, welcher der technischen VdS-Richtlinie 2105 entspricht, zugelassen. FSD der Klasse 3 dürfen ausschließlich bei ausgelöster BMZ/AÜE von der Feuerwehr zu öffnen sein. Der Zustand des FSD ist, soweit nicht schon im FAT-Klartext ersichtlich, durch zwei Leuchtdioden anzuzeigen. - LED gelb Tür FSD entriegelt - LED rot Sabotage FSD Zum Erwerb des Schließzylinders für das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) wird ein Freigabeantrag benötigt. Dieser ist mittels beigefügten Formulars (Anlage 5) bei der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle (Anlage 1) einzureichen. Der Schließzylinder für das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) wird abhängig von den örtlichen Zuständigkeiten über die im Freigabeschreiben der zuständigen Brandschutzdienststelle erwähnten Firmen auf Anforderung und Rechnung des Objektbetreibers an die zuständige Brandschutzdienststelle/Feuerwehr ausgeliefert und am Tag des Anschlusses der BMA von der Feuerwehr bereitgehalten. Im Beisein des Objektbetreibers bzw. -verantwortlichen werden die entsprechenden Generalschlüssel im Feuerwehr-Schlüsseldepot hinterlegt. Generell ist je FSD nur ein Generalhauptschlüssel zu hinterlegen. In Ausnahmefällen dürfen nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle im FSD jedoch max. drei unterschiedliche Generalschlüssel (z.B. für eigenständige Gebäude- oder Bereichsschließungen) hinterlegt sein. Diese Schlüssel müssen mit einem Ring untrennbar miteinander verbunden sein und ein Schlüssel davon muss durch einen Profilzylinder im FSD überwacht und gesichert werden. Die einzelnen Schlüssel sind eindeutig zu kennzeichnen (z.B. Schlüsselanhänger, -fähnchen etc.). In Gebäuden besonderer Art und Nutzung behält sich die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle vor, auf Kosten und Risiko des Objektbetreibers mehrere gleiche Generalschlüssel im FSD deponieren zu lassen. Werden mehrere Generalschlüssel zur Verfügung gestellt, so muss jeder dieser Generalschlüssel durch einen eigenen Profilzylinder im Inneren des FSD überwacht und gesichert werden. Der Schlüssel zur Schließung des FSD bleibt ausschließlich in der Nutzung der örtlich zuständigen Feuerwehr und darf deshalb an Zweite nicht ausgegeben werden. Aus eventuellem Missbrauch, welcher z.B. durch Manipulation am FSD entsteht, können keine Haftungsansprüche gegenüber der örtlich zuständigen Feuerwehr geltend gemacht werden. Um eine einwandfreie Funktion des Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sicherzustellen, sind die Einbauhinweise der FSD-Herstellers, die DIN 14675/A2 und die VdS-Richtlinie 2105 zu beachten.
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Samples: Technische Anschlussbedingungen (Tab) Für Brandmeldeanlagen (Bma), Technische Anschlussbedingungen (Tab) Für Brandmeldeanlagen (Bma)
Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD). Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) stellen den gewaltfreien Zutritt zu allen mit Brandmeldern und selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen im Alarmfall, bei ausgelöster BMA/AÜE, Um für die Feuerwehr sicherim Alarmfall einen gewaltlosen Zugang sicherzustellen, ist ein Feuerwehrschlüsseldepot am Zugang anzubringen. Die Einbauhöhe Vor dem Einbau sollte zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und den dafür zuständigen Sachversicherern geklärt werden, ob ein: - FSD Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 m über dem Fertigfußboden. Es wird nur der FSD Klasse 3, welcher der technischen Typ 1 (ohne VdS-Richtlinie 2105 entspricht, Zulassung) oder ein - FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung) eingebaut werden soll. Aus einsatztaktischen Gründen und wegen der Einheitlichkeit sind nur bestimmte Fab- rikate zugelassen. FSD der Klasse 3 dürfen ausschließlich bei ausgelöster BMZ/AÜE von der Feuerwehr zu öffnen sein. Der Zustand des FSD ist, soweit nicht schon im FAT-Klartext ersichtlich, durch zwei Leuchtdioden anzuzeigen. - LED gelb Tür FSD entriegelt - LED rot Sabotage FSD Zum Erwerb des Schließzylinders für das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) wird ein Freigabeantrag benötigt. Dieser ist mittels beigefügten Formulars (Anlage 5) bei der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle (Anlage 1) einzureichen. Der Schließzylinder für das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) wird abhängig von den örtlichen Zuständigkeiten über Um die im Freigabeschreiben der zuständigen Brandschutzdienststelle erwähnten Firmen auf Anforderung und Rechnung des Objektbetreibers an die zuständige Brandschutzdienststelle/Feuerwehr ausgeliefert und am Tag des Anschlusses der BMA von der Feuerwehr bereitgehalten. Im Beisein des Objektbetreibers bzw. -verantwortlichen werden die entsprechenden Generalschlüssel im Feuerwehr-Schlüsseldepot hinterlegt. Generell ist je FSD nur ein Generalhauptschlüssel zu hinterlegen. In Ausnahmefällen dürfen nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle im FSD jedoch max. drei unterschiedliche Generalschlüssel (z.B. für eigenständige Gebäude- oder Bereichsschließungen) hinterlegt sein. Diese Schlüssel müssen mit einem Ring untrennbar miteinander verbunden sein und ein Schlüssel davon muss durch einen Profilzylinder im FSD überwacht und gesichert werden. Die einzelnen Schlüssel sind eindeutig zu kennzeichnen (z.B. Schlüsselanhänger, -fähnchen etc.). In Gebäuden besonderer Art und Nutzung behält sich die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle vor, auf Kosten und Risiko des Objektbetreibers mehrere gleiche Generalschlüssel im FSD deponieren zu lassen. Werden mehrere Generalschlüssel zur Verfügung gestellt, so muss jeder dieser Generalschlüssel durch einen eigenen Profilzylinder im Inneren des FSD überwacht und gesichert werden. Der Schlüssel zur Schließung des FSD bleibt ausschließlich in der Nutzung der örtlich zuständigen Feuerwehr und darf deshalb an Zweite nicht ausgegeben werden. Aus eventuellem Missbrauch, welcher z.B. durch Manipulation am FSD entsteht, können keine Haftungsansprüche gegenüber der örtlich zuständigen Feuerwehr geltend gemacht werden. Um eine einwandfreie Funktion des Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) FSD sicherzustellen, sind die Einbauhinweise der FSD-Herstellers, Hersteller sowie die DIN 14675/A2 und die VdS-Richtlinie 2105 im Folgenden aufgeführten Punkte zu beachten.
13.1 FSD Typ 1 (ohne VdS-Zulassung)
13.1.1 Der FSD muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesi- chert in einer Höhe von mindestens 800 mm (Unterkante) und höchsten 1400 mm (Oberkante), gemessen über der Standfläche, unmittelbar neben dem Zugang für die Feuerwehr angebracht werden.
13.1.2 Der ÜE-Auslösekontakt des FSD I ist an eine eigene (letztmögliche) Meldergruppe der Brandmelderzentrale zu schalten.
13.1.3 Eine elektrische Verriegelung wird bei Brandmeldeanlagen in reinen Tiefgaragen (§ 16 GaV) nicht gefordert.
13.2 FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung)
13.3 Aufgrund einsatztaktischer Gesichtspunkte können maximal drei Schlüssel, jedoch vorzugsweise ein Haupt- bzw. Generalschlüssel, in den dafür vorzusehenden Halbzy- linder im Schlüsseldepot hinterlegt werden. Anmerkung: Dem Einbruchversicherer ist die Hinterlegung des Objektschlüssels im FSD anzuzeigen.
13.4 Es ist nicht zulässig, dass bei Sabotage- bzw. Einbruchalarm die ÜE ausgelöst wird.
13.5 Außerdem ist es erforderlich ein VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) in unmit- telbarer Nähe zum Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) anzubringen. Das FSE muss so programmiert werden, dass bei Alarmauslösung die akustischen Objektalarme nicht ausgelöst werden.
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Samples: Technische Anschlussbedingungen
Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD). Feuerwehrschlüsseldepots (FSD) stellen den gewaltfreien Zutritt Der Feuerwehr ist bei ihrem Eintreffen der gewaltlose Zugang zur BMZ und ggf. zum FAT sowie zum Sicherungsbereich der BMA zu allen ermöglichen. In Absprache mit Brandmeldern und selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen im Alarmfall, bei ausgelöster BMA/AÜE, für die der Feuerwehr sicherist ein vom VdS anerkanntes FSD 3 zu installieren. Das Schloss der Innentür muss ein vom VdS anerkanntes Doppelbartumstellschloss sein. Die Einbauhöhe Objektschlüssel sind vom Betreiber bereitzustellen. Die Herstellerangaben, Normen und Vorschriften zum Einbau des FSD sind einzuhalten. In der Regel gilt: Unterkante FSD Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 0,8 m, maximal 1,4 m über dem Fertigfußboden. Es wird nur der FSD Klasse 3, welcher der technischen VdS-Richtlinie 2105 entspricht, zugelassen. FSD der Klasse 3 dürfen ausschließlich bei ausgelöster BMZ/AÜE von Abweichungen sind mit der Feuerwehr zu öffnen seinabzustimmen. Der Zustand des Das FSD istmuss mindestens zwei Schlüsselbunde für den Zugang zum Objekt enthalten. Für jedes Schlüsselbund sind maximal 3 Schlüssel zulässig, soweit nicht schon im FAT-Klartext ersichtlich, durch zwei Leuchtdioden anzuzeigendie untrennbar mittels Schlüsselplombe miteinander verbunden und mit entsprechenden eindeutigen Anhängeschildern gekennzeichnet werden müssen. - LED gelb Tür FSD entriegelt - LED rot Sabotage FSD Zum Erwerb des Schließzylinders für das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) wird ein Freigabeantrag benötigtAbhängig vom Objekt bzw. Dieser ist mittels beigefügten Formulars (Anlage 5) bei der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle (Anlage 1) einzureichen. Der Schließzylinder für das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) wird abhängig von den örtlichen Zuständigkeiten über Gegebenheiten kann die im Freigabeschreiben der zuständigen Brandschutzdienststelle erwähnten Firmen auf Anforderung und Rechnung des Objektbetreibers an die zuständige Brandschutzdienststelle/Feuerwehr ausgeliefert und am Tag des Anschlusses der BMA von der Feuerwehr bereitgehalten. Im Beisein des Objektbetreibers bzw. -verantwortlichen werden die entsprechenden Generalschlüssel im Feuerwehr-Schlüsseldepot hinterlegt. Generell ist je FSD nur ein Generalhauptschlüssel zu hinterlegen. In Ausnahmefällen dürfen nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle Brandschutzdienstelle zusätzliche Objektschlüsselbunde im FSD jedoch maxfordern. drei unterschiedliche Generalschlüssel Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, dass FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu verwenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf eine Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-Schlüssel als erste am Objekt eintreffen. Der Betrieb des FSD setzt die Anerkennung einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Betreiber voraus. Die Freigabe der Schließung sowohl für das FSD, FSE oder NSR ist in schriftlicher Form bei der Feuerwehr Wuppertal zu beantragen. FSE und NSR sind in der Ausführung mit Abloy – Schließung vorzusehen. Die Schließungen sind von der durch den Betreiber beauftragten Lieferanten ausschließlich an die Feuerwehr Wuppertal zu liefern. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, darf die Bestellung der Einbauteile (z. B. Rohrzylinder) durch den Betreiber und die Auslieferung der Schließungen erst nach der Freigabe für das jeweilige Objekt durch die Feuerwehr Wuppertal erfolgen. Die Bestellfreigabe kann formlos unter Angabe von Objektanschrift, Name des Betreibers/Errichters/Bestellers per E-Mail erfolgen: Der Betrieb des FSD setzt voraus, dass die Kriterien als eigenständige Meldungen weitergeleitet werden. Die Meldung „Sabotage“ kann auf eine ständig besetzte Stelle (z.B. für eigenständige Gebäude- Serviceleitstelle der Fa. Siemens oder BereichsschließungenPförtner – 24 h besetzt –) hinterlegt seinaufgeschaltet werden. Diese Schlüssel müssen mit einem Ring untrennbar miteinander verbunden sein Die Schlüsselentnahme ist zur Leitstelle der Feuerwehr aufzuschalten. Für die Aufnahme der Objektschlüssel sind entsprechende Halbzylinder der Objektschließung in das FSD einzubauen. Alternativ können die werkseitig gelieferten Trägerzylinder des FSD verwendet werden. Wird die Schließung des Objektes ausgetauscht, ist die Feuerwehr vor dem Wechsel darüber zu informieren und ein Schlüssel davon muss durch einen Profilzylinder Termin für den Schlüsseltausch zu vereinbaren. Die Hinterlegung von „Transpondern“ im FSD überwacht und gesichert werdenist nur möglich, wenn sie mit einem Profilzylinder–Schlüssel untrennbar verbunden werden können. Die einzelnen Schlüssel Für die Aufnahme von „Code-Karten“ sind eindeutig entsprechend vorgerichtete FSD zu kennzeichnen (z.B. Schlüsselanhänger, -fähnchen etc.)verwenden. In Gebäuden besonderer Art und Nutzung behält sich die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle vor, auf Kosten und Risiko des Objektbetreibers mehrere gleiche Generalschlüssel Passive Transpondersysteme ohne Batterien sind zu bevorzugen. Batteriebetriebene Transponder dürfen im FSD deponieren zu lassen. Werden mehrere Generalschlüssel zur Verfügung gestellthinterlegt werden, so muss jeder dieser Generalschlüssel durch einen eigenen Profilzylinder wenn die Batterie jährlich im Inneren des FSD überwacht und gesichert werden. Rahmen der Wartung gewechselt wird! Der Schlüssel zur Schließung des FSD bleibt ausschließlich in der Nutzung der örtlich zuständigen Feuerwehr und darf deshalb an Zweite nicht ausgegeben werden. Aus eventuellem Missbrauch, welcher z.B. durch Manipulation am FSD entsteht, können keine Haftungsansprüche gegenüber der örtlich zuständigen Feuerwehr geltend gemacht werden. Um eine einwandfreie Funktion des Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sicherzustellen, sind die Einbauhinweise der FSD-Herstellers, die DIN 14675/A2 und die VdS-Richtlinie 2105 Wartungsvertrag ist entsprechend zu beachten.ergänzen!
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Samples: Technische Anschlussbedingungen