Feuerwerk. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abbrennen von Feuerwerk sowie aus der Verwendung von Böllern, Mörsern und Schallkanonen anlässlich versicherter Veranstaltungen gemäß Abschnitt A. I.
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Samples: Sportversicherung, Sportversicherung, Sportversicherung
Feuerwerk. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abbrennen von Feuerwerk sowie aus der Verwendung von Böllern, Mörsern und Schallkanonen anlässlich versicherter Veranstaltungen gemäß Abschnitt A. I.X. Xxxxxx 1.
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Samples: Versicherungsschutzvertrag
Feuerwerk. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abbrennen Abbren- nen von Feuerwerk sowie aus der Verwendung von Böllern, Mörsern und Schallkanonen anlässlich versicherter Veranstaltungen Veranstal- tungen gemäß Abschnitt A. I.
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Samples: Sportversicherung
Feuerwerk. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abbrennen Abbren- nen von Feuerwerk sowie aus der Verwendung von Böllern, Mörsern und Schallkanonen anlässlich versicherter Veranstaltungen Veran- staltungen gemäß Abschnitt A. I.
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Samples: Sportversicherung
Feuerwerk. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abbrennen von Feuerwerk sowie aus der Verwendung von Böllern, Mörsern und Schallkanonen anlässlich versicherter Veranstaltungen gemäß ge- mäß Abschnitt A. I.
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Samples: Sportversicherung