Finanzielle Beiträge der Hochschulen Musterklauseln

Finanzielle Beiträge der Hochschulen. An den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften hat in den letzten Jahren ein erheblicher Aufwuchs an Stellen und Mitteln, insbesondere im Rahmen der HTA stattgefunden. Die Hochschulen werden mit den bereitgestellten Stellen und Mitteln die damit verbundenen Aufgabenstellungen erfüllen und im Rah- men eines „System-Checks“ eine etwaige Reallokation von Ressourcen im Sinne der jeweiligen Profilbildung einsetzen. Im Übrigen wird auf Handlungsfeld B 10 verwiesen.