Finanzierung der qualifizierten ambulanten Versorgung krebskranker Patienten. 1. Die Finanzierung der Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516, 86518 und 86520 und ggf. weiterer KV-spezifischer Gebührenordnungspositionen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
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Finanzierung der qualifizierten ambulanten Versorgung krebskranker Patienten. 1. Die Finanzierung der Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516, 86516 und 86518 und 86520 und ggf. weiterer KV-spezifischer Gebührenordnungspositionen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
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Finanzierung der qualifizierten ambulanten Versorgung krebskranker Patienten. 1. Die Finanzierung der Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516, 86518 und 86520 und ggf. weiterer KV-spezifischer Gebührenordnungspositionen erfolgt er- folgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
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