Psychosoziale Krankenbetreuung Musterklauseln

Psychosoziale Krankenbetreuung. (2) Zur Durchführung der intravasalen (intravenös/intraarteriell) medikamentösen Tumortherapie im Rahmen der Onkologie-Vereinbarung ist der Nachweis einer besonderen fachlichen Befähigung zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 zu führen. Der Nachweis gilt als erbracht zur Behandlung von malignen hämatologischen Systemerkrankungen und aller solider Tumoren:
Psychosoziale Krankenbetreuung. (2) Zur Durchführung der intravasalen (intravenös/intraarteriell) zytostatischen Chemotherapie im Rahmen der Onkologie-Vereinbarung ist der Nachweis einer besonderen fachlichen Befähigung zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzun- gen nach Abs. 1 zu führen. Der Nachweis gilt als erbracht zur Behandlung von malignen hämatologischen Systemerkrankungen und aller solider Tumoren:
Psychosoziale Krankenbetreuung. (2) Zur Durchführung der intravasalen (intravenös/intraarteriell) zytostatischen Chemotherapie im Rahmen der Onkologie-Vereinbarung ist der Nachweis einer besonderen fachlichen Befähigung zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzun- gen nach Abs. 1 zu führen. Der Nachweis gilt als erbracht zur Behandlung von malignen hämatologischen Systemerkrankungen und aller solider Tumoren: ● für Internisten durch die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeich- nung "Hämatologie und Internistische Onkologie", ● für Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung durch die Vorlage der anony- misierten Dokumentation von 200 Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung, sowie von 500 Therapiezyklen bei Pati- enten mit soliden Tumoren, der in Nr. 3 genannten Organgebiete, zur Be- handlung von soliden Tumoren in den genannten Organgebieten: ● für Fachärzte mit onkologischem Tätigkeitsfeld durch die Berechtigung zum Führen der Fachgebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung und durch die Vor- lage der anonymisierten Dokumentation von 200 Therapiezyklen pro Organ- gebiet. Als Organgebiet gelten: − Gastro-Intestinaltrakt − Uro-Genitaltrakt − Respirationstrakt − Mamma − Skelett, Haut, endokrine Organe Werden die Voraussetzungen für eines der genannten Organgebiete erfüllt, ist für jedes weitere Organgebiet die anonymisierte Dokumentation von 100 Therapiezyklen vorzulegen. Aus den in Nr. 2 und 3 geforderten Dokumentationen muss hervorgehen, dass sich die Therapiezyklen auf die Anwendung der intravasalen zytostati- schen Chemotherapie beziehen. Darüber hinaus ist durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen, dass diese Therapien an Abteilungen oder Stationen mit jährlich mindestens 400 Therapiezyklen selbständig durchge- führt wurden. Die Dokumentation der Therapiezyklen muss die Beurteilung des Behandlungserfolges und Aussagen zu den Nebenwirkungen enthalten, sowie Angaben zu den supportiven Behandlungsverfahren einschließen. Als Therapiezyklus gilt ein zusammenhängender Behandlungsabschnitt von mindestens dreiwöchiger Dauer.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.