Common use of Finanzierung von Baumaßnahmen Clause in Contracts

Finanzierung von Baumaßnahmen. (1) Die Landesregierung hatte im Jahr 2008 mit dem „Perspektivprogramm Hochschulbau bis 2020 für das Land Sachsen-Anhalt“ den Neubeginn von Hochschulbaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 431 Mio. € als Planungsgrundlage beschlossen. Die vorgesehenen Bauvorhaben wurden entsprechend ihrer Dringlichkeit in einer Prioritätenliste erfasst, die 2014 aktualisiert wurde. Gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen und den Hochschulen sollen Verhandlungen für ein neues Hochschul- bauprogramm bis 2030 für das Land Sachsen-Anhalt aufgenommen werden. Die Umsetzung des Hoch- schulbauprogramms steht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse. (2) Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wirkt gemeinsam mit den Hoch- schulen beim Ministerium der Finanzen darauf hin, dass die Bewirtschaftung der Mittel für Bauunterhal- tung und für Kleine Baumaßnahmen den Regularien der Budgetbewirtschaftung angepasst werden.

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