Common use of Firma, Rechtsform und Sitz Clause in Contracts

Firma, Rechtsform und Sitz. Das Sondervermögen wird von der am 23. Mai 1991 ge- gründeten Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt verwaltet. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Ge- sellschaft durfte seit 1991 Wertpapier-Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft seit 2004 Richtlinienkonforme Son- dervermögen, seit 2005 Gemischte Sondervermögen, seit 2008 Sonstige Sondervermögen, seit 2012 Sondervermö- gen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds), Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Dach- Hedgefonds) sowie Immobilien-Sondervermögen verwal- ten. Die BaFin hat der Gesellschaft 2014 eine Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB erteilt. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusam- mensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafter- kreis sowie über die Höhe des gezeichneten und einge- zahlten Kapitals und zusätzlicher Eigenmittel finden Sie am Schluss des Allgemeinen Teiles des Verkaufsprospekts. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahl- ten Kapital umfasst

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Firma, Rechtsform und Sitz. Das Sondervermögen wird von der am 23. Mai 1991 ge- gründeten gegründeten Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt verwaltet. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Ge- sellschaft Gesellschaft durfte seit 1991 Wertpapier-Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft seit 2004 Richtlinienkonforme Son- dervermögenSondervermögen, seit 2005 Gemischte Sondervermögen, seit 2008 Sonstige Sondervermögen, seit 2012 Sondervermö- gen Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds), Dach- Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Dach- Hedgefonds) sowie Immobilien-Sondervermögen verwal- tenverwalten. Die BaFin hat der Gesellschaft 2014 eine Erlaubnis als AIF-AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB erteilt. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusam- mensetzung Zusammensetzung des Aufsichtsrates und den Gesellschafter- kreis Gesellschafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten und einge- zahlten eingezahlten Kapitals und zusätzlicher Eigenmittel finden Sie am Schluss des Allgemeinen Teiles des Verkaufsprospekts. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Xxxxx der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahl- ten eingezahlten Kapital umfasst

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