Geltendes Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 5.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
5.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem /der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in allen nicht ausdrücklich festgelegten Punkten gemäß der spanischen Gesetzgebung geregelt und ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Palma de Mallorca für alle Fragen, die sich aus der Erbringung der Webdienste und seiner Dienstleistungen und Inhalte sowie der Auslegung, Anwendung, Einhaltung oder Nichteinhaltung der in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen festgelegten Bestimmungen ergeben.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 16.1. Gerichtsstand ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. 9.1 Für diese Vereinbarung gilt österreichisches Recht.
9.2 Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten zwischen der Organisation und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer betreffend die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung, ist, falls diese Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, ausschließlich das gemäß dem geltenden nationalen Recht zuständige Gericht.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem in der nachstehenden Tabelle aufgeführten materiellen Recht, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden gemäß der nachstehenden Tabelle beigelegt. einem Land in Nord- oder Südamerika mit Ausnahme Brasiliens. Recht des Bundesstaats Delaware, USA. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesgerichte von Delaware, USA. Jede Partei unterstellt sich hiermit im Falle eines derartigen Streitfalles unwiderruflich der persönlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts des US-Bundesstaats Delaware. Brasilien. brasilianisches Recht. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichts von Sao Caetano do Sul-SP. einem Land in Asien oder Australien/Ozeanien, mit Ausnahme von Japan. die Gesetze von Singapur. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („ICC-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Singapur. Japan. japanisches Recht. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Tokio, Japan. ein Land, das unter keine der oben genannten Zuständigkeiten fällt. Schweizer Recht. werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („IHK-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, Schweiz. Für den Fall, dass eine Streitigkeit Gegenstand einer Schlichtung ist, wie in der obigen Tabelle beschrieben, werden die Schlichter in Übereinstimmung mit den Regeln der IHK ernannt, die verwendete Sprache ist Englisch, und Verfügungen für die Erstellung von Dokumenten werden auf die Dokumente beschränkt, die die jeweilige Partei insbesondere bei der Einreichung benötigt. Die Inhalte dieses Abschnitts schränken in keiner Weise das Recht der Parteien ein, bei einem zuständigen Gericht eine Klage einzureichen, um den Status quo beizubehalten oder einstweilige Verfügungen durchzusetzen. Ungeachtet dessen vereinbaren die Parteien, dass SISW, soweit nach geltendem Recht zulässig und soweit dies nicht zur Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit dieses Abschnitts führt, nach eigenem Ermessen eine Klage einreichen kann, (i) um die gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens in der Gerichtsbarkeit, in der die Produkte...
Geltendes Recht und Gerichtsstand. (a) Alle Verträge, Angebote und diese Bedingungen unterliegen ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen dem Recht der Republik Österreich. Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot oder diesen Bedingungen ergeben und die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung einer der Parteien über das Bestehen eines Konflikts einvernehmlich beigelegt werden können, werden ausschließlich vor den Gerichten in Wien, Österreich, eingereicht. Signify ist jedoch immer berechtigt, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden vor einem anderen zuständigen Gericht zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf kommt nicht zu Anwendung.
(b) Das Recht beider Parteien, einstweilige Verfügungen zu beantragen oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen und im Falle der Nichtzahlung einer geschuldeten und fälligen Summe Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Ansprüche gegenüber der anderen Partei durchzusetzen oder Klage zu erheben, wird durch diesen Abschnitt 19 nicht beschränkt.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Die (i) Gesetze, welche die Auslegung und die Durchsetzung dieses Vertrags und aller damit verbundenen Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten, einschließlich Ansprüche aus unerlaubter Handlung, regeln; und (ii) die Gerichte oder Schiedsstellen, welche die ausschließliche Zuständigkeit für alle im vorstehenden Unterabschnitt (i) genannten Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten haben, sind jeweils abhängig davon, wo der Kunde seinen Sitz hat, bzw. wenn der Streitigkeit ein PKIoverheid-Zertifikat zugrunde liegt, werden sie laut der nachstehenden Tabelle ermittelt; dabei wird vorausgesetzt, dass die Rechte und Verpflichtungen, die sich aus anderen anwendbaren lokalen Rechtsvorschriften ergeben, weiterhin diesen Rechtsvorschriften unterliegen, darunter der EU-Verordnung 910/2014 (eIDAS), der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und einschlägigen Compliance-Anforderungen. Soweit die Internationale Handelskammer nachstehend als das Gericht oder die Schiedsstelle mit ausschließlicher Zuständigkeit für derartige Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten angegeben wird, vereinbaren die Parteien hiermit, dass (x) alle Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („Regeln“) von einem oder mehreren gemäß den Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig beigelegt werden; (y) ein im Rahmen eines derartigen Schiedsverfahrens erlassener Schiedsspruch von einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden kann; und (z) diese Schiedsklausel die Parteien nicht daran hindert, bei einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit vorläufige Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren durchzusetzen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Mexiko, Mittelamerika, Südamerika, die Karibik oder jedes andere Land, das nicht anderweitig im Rest der folgenden Tabelle aufgeführt ist. Landesrecht des US-Bundesstaates Utah und Bundesrecht der Vereinigten Staaten Landes- und Bundesgerichte in Salt Lake County, im US- Bundesstaat Utah Europa, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Russland, Nahost oder Afrika England Internationale Handelskammer, Internationales Schiedsgericht, mit Sitz in der untenstehenden Stadt, die dem im Bestellformular aufgeführten Auftraggeber von QuoVadis entspricht. Für QV CH: Zürich Für QV NL: Amsterdam Für QV DE: München Für DG BE: Brüssel Für QV UK und QVA: London Japan Japan Internationale Handels...
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand ist Meinerzhagen.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Für den vorliegenden Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Softwareanbieters zuständige Gericht der ausschließliche Gerichtsstand. Der Softwareanbieter hat jedoch das Recht, vor einem für den Geschäftssitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen. Alle Parteien erkennen hiermit die Zuständigkeit dieser Gerichte an und verzichten auf jegliche Einwände gegen den Gerichtsstand.