Firmen-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo Musterklauseln

Firmen-Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo. Firmen-Abos/9-Uhr-Firmen-Abos werden an Firmen/Behörden bzw. an deren gesellschaftsrechtlich verbundene Firmen/Behörden für deren Mitarbeiter aus- gegeben. Dabei müssen in Summe mindestens 50 Abos bestellt werden. Beim Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo handelt es sich um ein JahresTicket in Form eines Abos mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 5 enthalten sind. Für Firmen/ Behörden, die ihren Mitarbeitern zum Firmen-Abo/9-Uhr-Firmen-Abo einen Zu- schuss in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlen (Zuschussmodell), gelten besonders ermäßigte Preise. Firmen/Behörden können sich zur Erreichung der Mindestbestellmenge von 50 Abos zu einer Sammelbestellung zusammenschließen. Voraussetzung dabei ist, dass eine Firma/Behörde als verantwortlicher Vertragspartner auftritt und für alle an der Sammelbestellung beteiligten Mitarbeiter ein Zuschuss zum Firmen- Abo/9-Uhr-Firmen-Abo in Höhe von mindestens 10,00 Euro pro Monat bezahlt wird. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen zwischen dem das Firmen-Abo/9- Uhr-Firmen-Abo abwickelnden VVS-Verkehrsunternehmen und der bestellenden Firma bzw. Beörde geregelt. Die tariflichen Bestimmungen der Angebote Firmen- Abo und 9-Uhr-Firmen-Abo sind Punkt 4.2.1 bzw. 4.2.12 zu entnehmen.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.