Firmen- und Gruppenbuchung Musterklauseln

Firmen- und Gruppenbuchung. Bis 91 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann der Kunde kostenfrei stornieren. Anschließend gelten folgende Stornogebühren: - Stornierung ab dem 90. bis zum 61. Tag vor der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Preises. - Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung: 70% des vereinbarten Preises. - Stornierung zwischen dem 30. und dem Tag vor der Veranstaltung: 90% des vereinbarten Preises - Bei Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung wird der volle Preis für die gebuchten Leistungen erhoben. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden. Der ADAC Nordbayern e.V. ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits ent- richtete Zahlungen aufzurechnen. Als Wahlleistung kann der Kunde zusammen mit der Trainingsbuchung einen Stornokostenschutz/Umbuchungsservice gegen ein gesondertes Entgelt buchen. Eine nachträgliche Buchung des Stornokostenschutzes ist grundsätzlich nicht möglich. Dieser berechtigt den Kunden einmalig, bis vierzehn Tage vor Trainingsbeginn das gebuchte Training auf einen anderen Termin umzubuchen. Mit der Absage des Trainings ist innerhalb von einer Woche aus den dann verfügbaren Terminen ein Alternativtermin zu buchen. Eine Umbuchung auf das gleiche Produkt ist ohne Aufzahlung/Erstattung einer eventuellen Preisdifferenz möglich.
Firmen- und Gruppenbuchung. Bei Veranstaltungen erfolgt eine Endabrechnung nach der Durchführung. Die Zahlung des Veranstaltungspreises wird 7 Tage nach Vorlage der Endabrechnung ohne Abzug fällig. Bei einem Auftragswert von über 10.000,- EUR, erlauben wir uns mit der Bestätigung, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag, eine Anzahlung bis zu 80% des Auftragswertes zu verlangen. Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.