Floating-Lizenz im „Anywhere Mode“ Musterklauseln

Floating-Lizenz im „Anywhere Mode“. 3.3.1 Wird dem Lizenznehmer die Floating-Lizenz gewährt und überschreitet die Anzahl der Benutzer jeweils einen (1) gleichzeitigen Benutzer, so haben die zusätzlichen Benutzer die Möglichkeit, die Software im „Anywhere Mode“ zu nutzen. Die Funktionalitäten des „Anywhere Mode“ sind begrenzter als sie in der Produktbeschreibung des „Anywhere Mode“ in der Dokumentation dargelegt sind. Im Übrigen sind die Bedingungen für die Floating-Lizenz im „Anywhere Modus“ in Abschnitt 3.2 „Floating-Lizenz" geregelt. 3.3.2 Die Floating-Lizenz im „Anywhere Mode“ kann auch separat ohne die Zahlung der Floating-Lizenz gegen eine Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer erworben werden. Auch in diesem Fall sind die Funktionalitäten des „Anywhere Mode“ eingeschränkter als sie in der Produktbeschreibung des Anywhere Mode in der Dokumentation dargelegt sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts 3.2. für die Floating-Lizenz im „Anywhere Mode“. Die SOFTWARE UNTER EINER SOLCHEN FLOATING-LIZENZ IM „ANYWHERE MODE“ WIRD „SO WIE GESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ODER HAFTUNG, INSBESONDERE OHNE JEGLICHE GEWÄHR FÜR NICHT- BZW. SCHLECHTLEISTUNG, VERTRAGLICH VORAUSGESETZTE ODER GEWÖHNLICHE BESCHAFFENHEIT DER LEISTUNG. IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE UNTER EINER SOLCHEN FLOATING-LIZENZ IM ANYWHERE MODE ÜBERNIMMT SOLIBRI INSBESONDERE KEINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, WIE Z.B. GEWINNAUSFALL, UMSATZEINBUSSEN ODER SONSTIGE GESCHÄFTSBEEINTRÄCHTIGUNGEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER VERTRAGSSTRAFEN, KOSTEN FÜR DEN ERWERB ODER DEN VERLUST VON DATEN ODER FÜR SCHÄDEN, DIE DRITTEN ENTSTEHEN, SELBST WENN SOLIBRI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WORDEN SEIN SOLLTE. Die Floating-Lizenz im „Anywhere Mode“ kann auch separat ohne die Zahlung der Floating-Lizenz gegen eine Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer erworben werden. Auch in diesem Fall sind die Funktionalitäten des „Anywhere Mode“ eingeschränkter als sie in der Produktbeschreibung des Anywhere Mode in der Dokumentation dargelegt sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts 3.2. für die Floating-Lizenz im „Anywhere Mode“. Die SOFTWARE UNTER EINER SOLCHEN FLOATING-LIZENZ IM „ANYWHERE MODE“ WIRD „SO WIE GESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ODER HAFTUNG, INSBESONDERE OHNE JEGLICHE GEWÄHR FÜR NICHT- BZW. SCHLECHTLEISTUNG, VERTRAGLICH VORAUSGESETZTE ODER GEWÖHNLICHE BESCHAFF...

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Schäden im Ausland Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.