Floating-Lizenz. 3.2.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr zur Softwarenutzung im Rahmen der Netzlizenz („Floating-Lizenz“) erhält der Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der Software zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie er nach der Dokumentation vorgesehen ist. Die Anzahl der gleichzeitig berechtigten Benutzer ist auf einen (1) pro Floating-Lizenz beschränkt. 3.2.2 Die Floating-Lizenz ist nicht mit dem Team-Abonnementplatz für dasselbe Softwareprodukt kompatibel, was bedeutet, dass der Lizenznehmer nicht gleichzeitig den Team-Abonnementplatz und die Floating-Lizenz für dasselbe Softwareprodukt haben kann. Der Lizenznehmer muss sich im Fall einer möglichen Inkompatibilität mit Solibri oder einem Partner von Xxxxxxx in Verbindung setzen. 3.2.3 Jede Floating-Lizenz wird gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating- Pool zugeordnet. Der Lizenznehmer sollte auch seine Nutzer gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating-Pool zuordnen. Zurzeit sollte ein Floating-Pool maximal fünf (5) mögliche Nutzer pro Floating-Lizenz haben. 3.2.4 Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und genutzt werden, die im Eigentum des Lizenznehmers oder seines Betriebspartners stehen oder an diese vermietet/verleast sind. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Betriebspartner die Software nur nach dem Auftrag des Lizenznehmers und im Interesse des Lizenznehmers verwendet. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen (Verhalten) des Betriebspartners. 3.2.5 Wenn die Floating-Lizenz nicht nach dieser Vereinbarung gekündigt wird und soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, gilt die gewährte Floating- Lizenz unbefristet. 3.2.6 Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken eine (1) Sicherungskopie der Software erstellen. Dies setzt voraus, dass der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner die Sicherungskopien mit allen Urhebervermerken und Eigentumshinweisen versieht, die auf der Originalversion vorhanden sind. 3.2.7 Der Lizenznehmer und sein Betriebspartner dürfen die Dokumentation intern zum Einsatz der Software nutzen, soweit dies mit der oben genannten lizenzierten Nutzung der Software im Einklang steht und im Auftrag sowie für Interessen des Lizenznehmers erfolgt. 3.2.8 Die einmalige Lizenzgebühr, die für die Floating-Lizenz zu entrichten ist, umfasst SSA für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten beginnend ab dem Lieferdatum. Nach diesen ersten zwölf (12) Monaten verlängert sich die SSA nach Maßgabe des Abschnitts 9 automatisch; er ist indes abhängig von der Zahlung der Gebühr für SSA.
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Floating-Lizenz. 3.2.1 Vorbehaltlich (a) Der Lizenznehmer erhält für die jeweilige Anzahl erworbener Lizenzen ein Lizenzfile zum Download im Kunden-login zur Verfügung gestellt in dem die Anzahl der erworbenen Floating-Lizenzen gespeichert ist.
(b) Dieses Lizenzfile wird von einer Lizenzserver-Komponente auf einem Server gelesen und stellt die Lizenzen für die Verwendung der Software beliebigen Computern/Nutzern im Netzwerk zur Verfügung.
(c) Die Zahl der gleichzeitigen Nutzer von Floating-Lizenzen darf die Zahl der erworbenen Lizenzen nicht übersteigen.
(d) Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Nutzer die Software aufruft und endet, wenn der Nutzer die Software schließt.
(e) Da mit der einmaligen Bereitstellung des Downloads der Software Erfüllung eintritt, ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, die einmal bereitgestellte und zugegangene Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zuzusenden.
(f) Sollte der Lizenznehmer jedoch seinen Server Computer wechseln, so verpflichtet sich der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Lizenzserver- Komponente auf den neuen Server Computer gegen eine geringe Aufwandsentschädigung zu übertragen.
(g) Der Lizenznehmer ist in diesem Fall verpflichtet die Lizenzserver-Komponente auf dem ausgetauschten Server Computer unbrauchbar zu machen oder gar zu löschen.
(h) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich nach Ablauf von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung der Lizenzgebühr zur Softwarenutzung Software darüber in Kenntnis setzen, falls er den Freischaltcode noch nicht erhalten haben sollte.
(i) Der Lizenznehmer ist verpflichtet pro Lizenzfile lediglich einen Lizenzserver gleichzeitig zu verwenden.
(j) Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbestimmte Dauer gestattet, sofern Ihr jeweiliger Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit festlegt. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Netzlizenz („Floating-Lizenz“) erhält der Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der Software zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie er nach der Dokumentation vorgesehen ist. Die Anzahl der gleichzeitig berechtigten Benutzer ist auf einen (1) pro Floating-Lizenz beschränktsind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.
3.2.2 Die Floating-Lizenz ist nicht mit dem Team-Abonnementplatz für dasselbe Softwareprodukt kompatibel, was bedeutet, dass der Lizenznehmer nicht gleichzeitig den Team-Abonnementplatz und die Floating-Lizenz für dasselbe Softwareprodukt haben kann. Der Lizenznehmer muss sich im Fall einer möglichen Inkompatibilität mit Solibri oder einem Partner von Xxxxxxx in Verbindung setzen.
3.2.3 Jede Floating-Lizenz wird gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating- Pool zugeordnet. Der Lizenznehmer sollte auch seine Nutzer gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating-Pool zuordnen. Zurzeit sollte ein Floating-Pool maximal fünf (5) mögliche Nutzer pro Floating-Lizenz haben.
3.2.4 Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und genutzt werden, die im Eigentum des Lizenznehmers oder seines Betriebspartners stehen oder an diese vermietet/verleast sind. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Betriebspartner die Software nur nach dem Auftrag des Lizenznehmers und im Interesse des Lizenznehmers verwendet. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen (Verhalten) des Betriebspartners.
3.2.5 Wenn die Floating-Lizenz nicht nach dieser Vereinbarung gekündigt wird und soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, gilt die gewährte Floating- Lizenz unbefristet.
3.2.6 Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken eine (1) Sicherungskopie der Software erstellen. Dies setzt voraus, dass der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner die Sicherungskopien mit allen Urhebervermerken und Eigentumshinweisen versieht, die auf der Originalversion vorhanden sind.
3.2.7 Der Lizenznehmer und sein Betriebspartner dürfen die Dokumentation intern zum Einsatz der Software nutzen, soweit dies mit der oben genannten lizenzierten Nutzung der Software im Einklang steht und im Auftrag sowie für Interessen des Lizenznehmers erfolgt.
3.2.8 Die einmalige Lizenzgebühr, die für die Floating-Lizenz zu entrichten ist, umfasst SSA für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten beginnend ab dem Lieferdatum. Nach diesen ersten zwölf (12) Monaten verlängert sich die SSA nach Maßgabe des Abschnitts 9 automatisch; er ist indes abhängig von der Zahlung der Gebühr für SSA.
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Samples: Lizenzbedingungen
Floating-Lizenz. 3.2.1 Vorbehaltlich (a) Der Lizenznehmer erhält für die jeweilige Anzahl erworbener Lizenzen ein Lizenzfile zum Download im Kunden-login zur Verfügung gestellt in dem die Anzahl der erworbenen Floating-Lizenzen gespeichert ist.
(b) Dieses Lizenzfile wird von einer Lizenzserver-Komponente auf einem Server gelesen und stellt die Lizenzen für die Verwendung der Software beliebigen Computern/Nutzern im Netzwerk zur Verfügung.
(c) Die Zahl der gleichzeitigen Nutzer von Floating-Lizenzen darf die Zahl der erworbenen Lizenzen nicht übersteigen.
(d) Die Nutzung der Software beginnt, wenn ein Nutzer die Software aufruft und endet, wenn der Nutzer die Software schließt.
(e) Da mit der einmaligen Bereitstellung des Downloads der Software Erfüllung eintritt, ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, die einmal bereitgestellte und zugegangene Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zuzusenden.
(f) Sollte der Lizenznehmer jedoch seinen Server Computer wechseln, so verpflichtet sich der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Lizenzserver- Komponente auf den neuen Server Computer gegen eine geringe Aufwandsentschädigung zu übertragen.
(g) Der Lizenznehmer ist in diesem Fall verpflichtet die Lizenzserver- Komponente auf dem ausgetauschten Server Computer unbrauchbar zu machen oder gar zu löschen.
(h) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich nach Ablauf von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung der Lizenzgebühr zur Softwarenutzung Software darüber in Kenntnis setzen, falls er den Freischaltcode noch nicht erhalten haben sollte.
(i) Der Lizenznehmer ist verpflichtet pro Lizenzfile lediglich einen Lizenzserver gleichzeitig zu verwenden.
(j) Es können auch interne Fehlermeldungen gesammelt werden
(k) Die Nutzung der Software ist Ihnen auf unbestimmte Dauer gestattet, sofern Ihr jeweiliger Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit festlegt. Die Nutzungsrechte im Rahmen der Netzlizenz („Floating-Lizenz“) erhält der Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der Software zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie er nach der Dokumentation vorgesehen ist. Die Anzahl der gleichzeitig berechtigten Benutzer ist auf einen (1) pro Floating-Lizenz beschränktsind weltweit gültig, nicht ausschließlich und nicht übertragbar.
3.2.2 Die Floating-Lizenz ist nicht mit dem Team-Abonnementplatz für dasselbe Softwareprodukt kompatibel, was bedeutet, dass der Lizenznehmer nicht gleichzeitig den Team-Abonnementplatz und die Floating-Lizenz für dasselbe Softwareprodukt haben kann. Der Lizenznehmer muss sich im Fall einer möglichen Inkompatibilität mit Solibri oder einem Partner von Xxxxxxx in Verbindung setzen.
3.2.3 Jede Floating-Lizenz wird gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating- Pool zugeordnet. Der Lizenznehmer sollte auch seine Nutzer gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating-Pool zuordnen. Zurzeit sollte ein Floating-Pool maximal fünf (5) mögliche Nutzer pro Floating-Lizenz haben.
3.2.4 Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und genutzt werden, die im Eigentum des Lizenznehmers oder seines Betriebspartners stehen oder an diese vermietet/verleast sind. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Betriebspartner die Software nur nach dem Auftrag des Lizenznehmers und im Interesse des Lizenznehmers verwendet. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen (Verhalten) des Betriebspartners.
3.2.5 Wenn die Floating-Lizenz nicht nach dieser Vereinbarung gekündigt wird und soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, gilt die gewährte Floating- Lizenz unbefristet.
3.2.6 Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken eine (1) Sicherungskopie der Software erstellen. Dies setzt voraus, dass der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner die Sicherungskopien mit allen Urhebervermerken und Eigentumshinweisen versieht, die auf der Originalversion vorhanden sind.
3.2.7 Der Lizenznehmer und sein Betriebspartner dürfen die Dokumentation intern zum Einsatz der Software nutzen, soweit dies mit der oben genannten lizenzierten Nutzung der Software im Einklang steht und im Auftrag sowie für Interessen des Lizenznehmers erfolgt.
3.2.8 Die einmalige Lizenzgebühr, die für die Floating-Lizenz zu entrichten ist, umfasst SSA für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten beginnend ab dem Lieferdatum. Nach diesen ersten zwölf (12) Monaten verlängert sich die SSA nach Maßgabe des Abschnitts 9 automatisch; er ist indes abhängig von der Zahlung der Gebühr für SSA.
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Samples: Licensing Agreement
Floating-Lizenz. 3.2.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühr zur Softwarenutzung im Rahmen der Netzlizenz („Floating-Lizenz“) erhält der Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches und nicht-nicht- übertragbares Nutzungsrecht an der Software zum eigenen internen und bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie er nach der Dokumentation vorgesehen ist. Die Anzahl der gleichzeitig berechtigten Benutzer ist auf einen (1) pro Floating-Lizenz beschränkt.
3.2.2 . Die Floating-Lizenz ist nicht mit dem Team-Abonnementplatz für dasselbe Softwareprodukt kompatibel, was bedeutet, dass der Lizenznehmer nicht gleichzeitig den Team-Abonnementplatz und die Floating-Lizenz für dasselbe Softwareprodukt haben kann. Der Lizenznehmer muss sich im Fall einer möglichen Inkompatibilität mit Solibri oder einem Partner von Xxxxxxx in Verbindung setzen.
3.2.3 .. Jede Floating-Lizenz wird gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating- Floating-Pool zugeordnet. Der Lizenznehmer sollte auch seine Nutzer gemäß Solibris Praktiken von Zeit zu Zeit einem Floating-Pool zuordnen. Zurzeit sollte ein Floating-Pool maximal fünf (5) mögliche Nutzer pro Floating-Lizenz haben.
3.2.4 . Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und genutzt werden, die im Eigentum des Lizenznehmers oder seines Betriebspartners stehen oder an diese vermietet/verleast sind. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Betriebspartner die Software nur nach dem Auftrag des Lizenznehmers und im Interesse des Lizenznehmers verwendet. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen (Verhalten) des Betriebspartners.
3.2.5 . Wenn die Floating-Lizenz nicht nach dieser Vereinbarung gekündigt wird und soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, gilt die gewährte Floating- Floating-Lizenz unbefristet.
3.2.6 . Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken eine (1) Sicherungskopie der Software erstellen. Dies setzt voraus, dass der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner die Sicherungskopien mit allen Urhebervermerken und Eigentumshinweisen versieht, die auf der Originalversion vorhanden sind.
3.2.7 Der Lizenznehmer und sein Betriebspartner dürfen die Dokumentation intern zum Einsatz der Software nutzen, soweit dies mit der oben genannten lizenzierten Nutzung der Software im Einklang steht und im Auftrag sowie für Interessen des Lizenznehmers erfolgt.
3.2.8 Die einmalige Lizenzgebühr, die für die Floating-Lizenz zu entrichten ist, umfasst SSA für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten beginnend ab dem Lieferdatum. Nach diesen ersten zwölf (12) Monaten verlängert sich die SSA nach Maßgabe des Abschnitts 9 automatisch; er ist indes abhängig von der Zahlung der Gebühr für SSA.eine
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