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An- und Abreise Musterklauseln

An- und Abreise. 1. Der Xxxx erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Xxxx ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Xxxx hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Gebuchte Zimmer sind vom Xxxx bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Xxxx hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Xxxx steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
An- und Abreise. (a) Der Xxxx muss die Unterkunft am Anreisetag bis spätestens 18 Uhr bezogen haben, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Xxxx den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben. (b) Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.
An- und Abreise. 1.Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis 11.00 Uhr bei Abreise zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 16.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 2.Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.
An- und Abreise. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer kostenlos zur Arbeitsstelle zu befördern oder ihm die Fahrtkosten in Höhe von 0,15 € je gefahrenem Kilometer für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle sowie von der Arbeitsstelle zur Woh- nung, jedoch in Höhe von 0,30 € je gefahrenem Kilometer für Fahrten zwischen den Arbeitsstellen ohne Begrenzung zu erstatten. Im Übrigen gilt Nummer 3.1. In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer für die erforderliche Zeit Anspruch auf seinen Gesamttarifstundenlohn ohne jeden Zuschlag.
An- und Abreise. Die Termine für An- und Abreise werden individuell zwi- schen Tagungszentrum und Kunde vereinbart. Sofern Gästezimmer gebucht sind, stehen diese dem Kunden am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag muss das Zimmer spätestens bis 9:00 Uhr geräumt werden. Eine Verlängerung ist nach rechtzeitiger Ankündigung und Verfügbarkeit gegen Berechnung möglich. Für Xxxxxx, die am Abreisetag nicht bis 9:00 Uhr geräumt sind, wird eine Nutzungsentschädigung berechnet.
An- und Abreise. 4.1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Be- reitstellung bestimmter Zimmer, Flächen und Räumlich- keiten, es sei denn, das aja Resort hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen und Räumlichkeiten schrift- lich bestätigt. 4.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem aja Resort schriftlich vereinbart. 4.3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern bis spä- testens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in An- spruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das aja Resort das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatz- ansprüche herleiten kann. Dem aja Resort steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 4.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem aja Resort spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das aja Resort über den ihm da- durch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmer- preis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Xxxx steht es frei, dem aja Re- sort nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
An- und Abreise. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Gastes auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer ausdrücklich schriftlich bestätigt. Gebuchte Xxxxxx stehen dem Xxxx ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Xxxx hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Xxxx bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart ist, ist das Hotel berechtigt, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass dem Xxxx hieraus Ersatzansprüche zustehen. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 80 % des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des Tageszimmerpreises.
An- und Abreise. Camping: Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Mietobjekt/Mobilheim: Die Anreise ist ab 16:30 Uhr möglich. Die Schlüssel des Mietobjektes werden ab 16:30 Uhr an der Rezeption auf dem Ostseecampingplatz Heide ausgegeben. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/ Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sollte das Objekt nicht ordentlich übergeben werden, wir die Endreinigung der aktuellen Preisliste berechnet. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption des Ostseecampingplatzes Familie Heide (siehe Hausordnung) und muss spätestens am Abreisetag um 9:30 Uhr erfolgt sein. Early Bird Nachlass: Bei Abreise in der Hauptsaison erhalten Xxxxxx nach erfolgter Abgabe des Schlüssels, der Mietobjekte, am Abreisetag vor 8:00 Uhr den Betrag von 10,- € ausgehändigt. Bei Abreise nach 9:30 Uhr, am Abreisetag, werden je angefangene Stunde 50,- € berechnet. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
An- und Abreise. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Für spätere Anreisen gilt: Der Xxxx ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5. entsprechend. Teilt der Xxxx eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 5.4 und 5.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Der Xxxx ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Ti Speyer erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. Der Xxxx kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Xxxx die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. Für die Mitnahme von Haustieren gilt: Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Xxxx ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Eine un...
An- und Abreise. 14.1 Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anreise so rechtzeitig zu planen, dass das Schiff drei Stunden vor dem Ablegen erreicht wird. Hat der Xxxx die An­ und Abreise per Flug zum bzw. vom Schiff über AIDA Cruises gebucht, ist die Anreise zum Flughafen so zu planen, dass der Xxxx den Flughafen drei Stunden vor Abflug erreicht. Andernfalls übernimmt AIDA Cruises keine Haftung für Verspätungsschäden. 14.2 AIDA Cruises ist laut EU­Verordnung dazu verpflichtet, dem Xxxx die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald AIDA Cruises sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist AIDA Cruises verpflich­ tet, den Xxxx darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Xxxx darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black List“ für unsichere Fluggesellschaften ist auf folgender Inter­ netseite abrufbar: xxx.xx­xxxx.xx/xxxxx­wohnen­eu/schwarze­ liste­flugzeugesellschaften/