Common use of Fluganmeldung vor dem Flug Clause in Contracts

Fluganmeldung vor dem Flug. 5.1.1. Die frühzeitige Anmeldung des geplanten Flugs eines mittelschweren oder schweren unbemannten Freiballons ist bei der zuständigen Flugverkehrs- dienststelle mindestens sieben Tage im Voraus vorzunehmen. 5.1.2. Die Anmeldung des geplanten Flugs muss die folgenden Informationen enthalten, sofern diese jeweils von der zuständigen Flugverkehrsdienststelle verlangt werden: a) Ballonflugkennung oder Codename des Vorhabens; b) Klassifizierung und Beschreibung des Ballons; c) SSR-Code, Luftfahrzeugadresse oder NDB- Frequenz, soweit zutreffend; d) Name und Telefonnummer des Betreibers; e) Aufstiegsort; f) voraussichtliche Aufstiegszeit (oder Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses mehrerer Aufstiege); g) Anzahl der aufsteigenden Ballons und des geplanten Zeitabstands zwischen den Aufstiegen (bei mehreren Aufstiegen);

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Samples: General Rules, General Rules, General Rules